Urheberrechtsproblematik an Hochschulen – CDU/SPD lehnen Antrag der GRÜNEN ab

Pressemitteilung 12/2017

Dresden. Anlässlich der Ablehnung des GRÜNEN Antrages zur Urheberrechtsproblematik an sächsischen Hochschulen im Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtages, erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die CDU/SPD-Koalition handelt mal wieder nach dem Prinzip ‚Aus den Augen, aus dem Sinn‘. Die Abgeordneten scheinen der Meinung zu sein, nur weil jetzt eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz nach Lösungen sucht, muss Sachsen sich mit dem Problem nicht mehr beschäftigen. Dabei ist die Kuh noch lange nicht vom Eis. Der in der letzten Sekunde vereinbarte Kompromiss ist allenfalls eine Verschnaufpause.“

„Wenn bis 1.Oktober auf Bundesebene keine Lösung gefunden wird, droht den Hochschulen wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera: entweder jede Seite pro Kursteilnehmenden einzeln abrechnen oder gar keine urheberrechtlich geschützten Werke mehr zur Verfügung stellen. Dann würden im 21. Jahrhundert plötzlich wieder Schlangen vor Kopierern und bei den Semesterapparaten in der Bibliothek das Hochschulbild prägen. Zustände, die wir länge überwunden glaubten. Diesem Damoklesschwert hätte unser Antrag die Schärfe genommen, denn wir wollten, dass parallel auch auf Landesebene eine sächsische Lösung gesucht wird. Im besten Fall eine, die auch als Vorbild für die Bundesverhandlungen dienen kann.“

„Es ist schon bemerkenswert, dass die CDU/SPD-Koalition einen Antrag ablehnt, der überdies einen Einsatz Sachsens für eine Änderung des Urheberrechtes auf Bundesebene verlangt. Immerhin hatte sich die Große Koalition im Bund selbst einmal darauf verständigt, das Urhebergesetz zu modernisieren, damit die Nutzung von geschützten Werken in der Wissenschaft leichter und umfassender möglich wird. Leider sind diesen schönen Worten bis heute keine Taten gefolgt. Mit der Ablehnung des Antrages haben die sächsischen schwarz-roten Abgeordneten die Chance vertan, ein deutliches Signal an den Bund zu senden, das Thema nun endlich einmal anzupacken.“

„Für mich steht fest, dass die Politik die vielen verunsicherten Studierenden, Lehrenden und Forschenden nicht im Ungewissen lassen darf. Die noch einmal gewährte Schonfrist bis Herbst dieses Jahres muss Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) als Chance begreifen, jetzt die Weichen dafür zu stellen, dass der für die Wissenschaft so entscheidende, freie und einfache Zugang zu Wissen gesichert ist und bleibt“, erklärt die Abgeordnete abschließend.

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Hintergrund:

Bis knapp vor Ende 2016 drohte den Hochschulen ab 1. Januar 2017 keine urheberrechtlich geschützten Materialien mehr in der Lehre und Forschung einsetzen zu dürfen. Grund war der Rahmenvertrag von Bund und Ländern mit der Verwertungsgesellschaft Wort, der umfangreiche Änderungen bei der Vergütung von Ansprüchen bei der auszugsweisen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Unterricht und Forschung beinhaltete. Statt einer pauschalen Vergütung sollten die Hochschulen jede Seite einzeln pro Kursteilnehmenden abrechnen. Dieser Verwaltungsaufwand wäre von den Hochschulen nicht zu bewältigen gewesen, entsprechend sind sie dem Vertrag nicht beigetreten. Erst kurz vor Fristende konnten sich VG Wort und die Kultusministerkonferenz auf eine weitere Übergangsfrist für das alte Verfahren einigen. Bis zum 1. Oktober 2017 soll eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz nun Lösungen erarbeiten.

Antrag der GRÜNEN-Fraktion ‚Folgen des Rahmenvertrages mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) transparent machen – Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Wissen an Hochschulen sichern‘ (Drs 6/7274)