Unterstützung für ukrainische Studierende – Maicher: Auf Landes- und Bundesebene werden kontinuierlich Maßnahmen etabliert

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „Internationale Studierende und Wissenschaftler:innen vor Krieg in der Ukraine schützen: Schnelle und wirksame Hilfe und Unterstützung jetzt leisten“ (Drs 7/9374)

Sitzung des 7. Sächsischen Landtages, Mittwoch, 4.5.2022, TOP 13

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Einbringung des Antrags Anfang März hat sich viel getan. Das wurde schon mit der Ausschussbefassung deutlich. Auf Landes- und Bundesebene werden kontinuierlich Maßnahmen etabliert, um aus der Ukraine geflüchtete Studierende und Forschende bestmöglich zu unterstützen, ihnen Zugang zum Hochschulsystem zu gewährleisten und einen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums oder Forschungsvorhabens zu ermöglichen.

Unsere Hochschulen sind höchst engagiert und haben in ihren Verantwortungsbereichen individuelle Lösungen, sowohl für Studierende als auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, geschaffen. Um die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums bereits zum Sommersemester 2022 zu ermöglichen, wurden Bewerbungsfristen verlängert und Gebühren für Gasthörerschaft für Geflüchtete erlassen.

Allen Akteur*innen gilt mein Dank für ihr zupackendes und empathisches Handeln zum Wohle der Betroffenen, ihrer Integration und auch der damit verbundenen individuellen und psychischen Abmilderung der Kriegsfolgen.

Mit Landesmitteln wurden die Agricola-Stipendien für alle geflohenen Studierenden geöffnet, Sprachkurse zur Studienvorbereitung schnell ausgebaut und unsere Studentenwerke stellen sowohl Zimmer, Verpflegung als auch ihre gesamte psychosoziale Infrastruktur bereit.
Es gibt finanzielle Unterstützung, Erlass von Studiengebühren, Semesterbeiträgen, Mieten oder Kita-Beiträgen.

Auf Bundesebene wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 31.08.2022 verlängert, sodass ein weiterhin legaler Aufenthalt und damit die Möglichkeit einen Zugang zum Hochschulsystem zu erreichen, unter verbesserten Vorzeichen möglich ist.

Ich stimme Ihnen zu: es darf keine unterschiedliche Behandlung der vor Krieg geflüchteten Studierenden geben. Kriegsfolgen achten nicht auf die Nationalität. Alle sind gleichermaßen betroffen. Deshalb schauen wir so genau auf die aktuell noch besondere Situation der geflüchteten Menschen aus Drittstaaten. Hier bedarf es dringend einer Lösung aus humanitären und entwicklungspolitischen Gründen auf Bundesebene.

Dazu steht Staatsminister Gemkow in Gesprächen mit LRK und Hochschulrektorenkonferenz, die sich ebenso beim BMI einsetzen. Das wurde auch so deutlich im letzten Ausschuss gesagt. Dort hat der Minister ausgeführt, dass er sich für schnellstmögliche Lösungsfindung und Klärung offener Fragen einsetzt.  

Die Situation bleibt dynamisch, auch die darauf erfolgenden Antworten müssen es sein. Die schon erreichten Maßnahmen in der Öffentlichkeit pauschal als unzureichend oder als Ablehnung von weiteren Verbesserungen zu charakterisieren, verkennt die Anstrengungen und ist unredlich.
Und es ist einfach falsch und fatal, was wiederholt Sie behaupten: Denn es wird niemand in Länder zurückgeschickt, in welche keine sichere und dauerhafte Rückkehr möglich ist. In diesen Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu erteilen. Der Bund hat ausdrücklich in seinen Anwendungshinweisen hierzu eine Rückkehr nach Afghanistan, Eritrea und Syrien ausgeschlossen.