Digitale Prüfungen/Hochschulfreiheitsgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Neue Regelung wahrt Datenschutz und Chancengleichheit 16. Mai 202216. Mai 2022 Pressemitteilung, 16.05.2022 Dresden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus hat in seiner heutigen 20. Sitzung über Anpassungen des von den Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs 7/9596) beraten. Ein Schwerpunkt der Debatte war die Einführung von digitalen Prüfungen, zu deren Umsetzung der Ausschuss in der Anhörungsphase eine Reihe von Stellungnahmen erhalten hat. Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Nach zwei Jahren Corona-Pandemie und vier digitalen Prüfungssemestern ohne gesetzliche Regelung ist es unumgänglich, dass wir die Durchführung digitaler Prüfungen nun endlich im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz regeln. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist es dabei besonders wichtig, auf ein datenschutzkonformes Verfahren für digitale Prüfungen zu setzen, das gleichzeitig die Chancengleichheit wahrt.“ „Ich bin dankbar für die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf und den kritischen Blick auf die Wahrung von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung. So haben wir beispielsweise die Anregung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten aufgenommen und das Gesetz so ausgestaltet, dass die Teilnahme an Onlineprüfungen unter Videoaufsicht künftig freiwillig ist. Damit folgen wir der Regelung, die auch in Baden-Württemberg Anwendung findet. Im Idealfall bieten die Hochschulen die Präsenzprüfungen zeitgleich zu den Onlineprüfungen an – das würde zum einen die Chancengleichheit absichern und den Studierenden zum anderen die Wahlmöglichkeit geben, an einer Prüfung entweder digital oder vor Ort teilzunehmen.“ Abschließend erklärt Maicher: „Mit den Regelungen im Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass die Hochschulen fakultätsübergreifende datenschutzkonforme Regelungen für das Prüfungsverfahren erlassen müssen. Diese Regelungen werden unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der Hochschulen beschlossen. Mindeststandards zur Aufzeichnung von Prüfungen in digitaler Form, Datenverarbeitung oder die unverzügliche Löschung der Verbindungsdaten werden durch den Gesetzentwurf verbindlich geregelt. Bei jeder Prüfung gibt es eine Aufsicht, dies dient auch der Chancengleichheit der Studierenden. Bei einer Onlineprüfung dürfen aber natürlich keine strengeren Anforderungen gelten als bei einer Präsenzprüfung. Eine anlasslose Dokumentation der Onlineprüfung ist deshalb untersagt. Bild- und Tondateien der Prüfung dürfen nur dann aufgezeichnet oder gespeichert werden, wenn es zum Nachweis einer Täuschungshandlung unbedingt erforderlich ist.“ Im Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes ist zudem geregelt, dass Promotions- und Habilitationsprüfungen nunmehr auch digital abgehalten werden können. Dafür bestand ein Bedürfnis der Hochschulen. Dabei wird klargestellt, dass die digitale Prüfung auch außerhalb der Hochschule stattfinden kann. Außerdem wird die Regelung zur pandemiebedingten Verlängerung der Höchstbefristungsdauer der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie der Akademischen Assistentinnen und Assistenten im Beamtenverhältnis auf Zeit an die Regelung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes angepasst, sodass die Verlängerungen um jeweils sechs oder zwölf Monate vorgenommen werden können. Die jeweilige Hochschule und die jeweiligen Wissenschaftler*innen entscheiden einvernehmlich im Einzelfall über die Verlängerung. Weitere Informationen: >> Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion: Hochschulfreiheitsgesetz: Novelle schließt wesentliche Lücken zur Krisenvorsorge (11.04.2022) Weiteres zum Thema:Anhörung Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung für den Wissenschaftsstandort Sachsen 6. März 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute Sachverständige…Anhörung Privatrundfunkgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Es braucht eine Anpassung an die Entwicklung der Verbreitungswege 16. Januar 2024 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat gestern Sachverständige…Doppelhaushalt 2023/24 – BÜNDNISGRÜNE Schwerpunkte in den Bereichen Hochschule und Forschung 21. November 2022 In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus wurde über…
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – BÜNDNISGRÜNE für Planungssicherheit statt destruktive Blockaden 25. September 20241. Oktober 2024 Dr. Claudia Maicher erklärt zur geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: „Die Diskussion um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss endlich zur Sachlichkeit zurückkehren.“
Positionspapier zur Sicherung der Kultur in Sachsen 23. August 202423. August 2024 Zur Diskussion über den Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft erklärt Dr. Claudia Maicher, Kulturexpertin und Direktkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen: In den kommenden Monaten stehen grundsätzliche Entscheidungen zur Zukunft der Kultur in Sachsen an. Für die Kultur geht es ums Ganze. Unsere zentralen kulturpolitischen Schwerpunkte haben wir in einem Positionspapier ausgeführt.