Hochschulfreiheitsgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Novelle schafft Planungssicherheit für Hochschulen und Studierende

Frau schreibt auf Block, daneben ein Laptop © Unsplash

Pressemitteilung, 1.6.2022

Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute in seiner 51. Sitzung das „Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs 7/9596) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD verabschiedet. Das Gesetz stellt unter anderem die Durchführung von Online-Prüfungen auf eine rechtssichere Grundlage, regelt die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer von Juniorprofessor*innen sowie der Akademischen Assistent*innen im Beamtenverhältnis auf Zeit und sorgt für weitere Krisenfälle vor.

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Onlineprüfungen sind seit zwei Jahren gelebte, aber auch unverzichtbare Praxis des Lehr- und Studienbetriebes. Sie waren und sind immer noch existentiell, um den Prüfungsanspruch und die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums zu gewährleisten. Daher ist es unerlässlich, diese gelebte Praxis nun auf rechtssichere Füße zu stellen. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist ein datenschutzkonformes, grundrechtswahrendes und chancengerechtes Prüfungsverfahren besonders wichtig. Daher ist die Teilnahme an einer Onlineprüfung unter Videoaufsicht künftig freiwillig und Ton- und Bilddateien dürfen nur soweit aufgezeichnet werden, wie es zur Beweissicherung einer Täuschungshandlung unbedingt erforderlich ist. Ich teile die Ansicht, dass die jetzige Gesetzesnovelle die unbedingt notwendigen Regelungen für Onlineprüfungen aufgreift, im Rahmen der kommenden Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes aber eine breitere Debatte zur gesetzlichen Regelung der Mindeststandards stattfinden sollte.“

Zur Verlängerung der zulässigen Höchstbefristungsdauer von Juniorprofessor*innen sowie der Akademischen Assistent*innen im Gleichklang mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes ergänzt Maicher:

„Ich begrüße, dass die Verlängerung der Höchstbefristungsdauer nun auch in Sachsen umgesetzt wird und den betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht wird, ihre Qualifizierungsziele ebenfalls zu erreichen. Unsere Hochschulverwaltungen sind mit den wesentlichen Vollzugsregelungen bereits vertraut, sodass eine unkomplizierte Umsetzung zu erwarten ist.“

Mit der Gesetzesnovelle wird zudem eine dauerhafte pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit sowie ein Vorsorgeinstrument für künftige außergewöhnliche Notsituationen, wie etwa Naturkatastrophen oder andere Großschadensereignisse, etabliert. Dazu führt Claudia Maicher aus:

Die vergangenen beiden Jahre haben gezeigt, dass schnelle Reaktionen auf sich wandelnde Anforderungen in der Pandemie unerlässlich sind. Daher etablieren wir mit dieser Novelle eine dauerhafte Möglichkeit die Regelstudienzeit zu verlängern und geben dem zuständigen Wissenschaftsministerium dafür eine Verordnungsermächtigung. Studierende können zukünftig bis zu drei Verlängerungssemester erhalten. Damit die Studierenden auch bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen nicht unter der Beeinträchtigung des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebes leiden, etablieren wir vorsorglich einen Krisenreaktionsmechanismus, durch den die Regelstudienzeit ebenfalls verlängert werden kann.“

Weitere Informationen:
>> Redebeitrag der BÜNDNISGRÜNEN Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zu „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (1.06.2022)

>> Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion: „Digitale Prüfungen/Hochschulfreiheitsgesetz: Neue Regelung wahrt Datenschutz und Chancengleichheit“ (16.05.2022)

>> Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion: „Hochschulfreiheitsgesetz: Novelle schließt wesentliche Lücken zur Krisenvorsorge“ (11.04.2022)