Halbzeit der Koalition – Ein Zwischenfazit aus GRÜNER Sicht

Halbzeit der Koalition. Zeit ein Zwischenfazit aus dem Wirken der sächsischen Regierungskoalition aus CDU und SPD zu ziehen.

Wie geht diese Koalition mit entscheidenden Zukunftsfragen um? Was wurde aus den gemeinsamen Ankündigungen im Koalitionsvertrag? Gelingt es der SPD, der CDU Bewegung abzutrotzen?

Wir haben die bisherige Leistungsbilanz der Koalition mit dem Koalitionsvertrag von 2014 und den aktuellen politischen Herausforderungen abgeglichen.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Auf vollmundige Ankündigungen folgte halbherzige Umsetzung. Termine werden nicht gehalten, einige Vorhaben stillschweigend beerdigt. Die Koalition vollzieht nur nach, was die Staatsregierung tut oder nicht tut. Ein Gestaltungsanspruch ist nicht erkennbar.
Selbst windelweiche Prüfaufträge aus dem Koalitionsvertrag werden verschleppt. Die Sozialdemokraten meinten 2014, sie hätten der sächsischen CDU große Zugeständnisse abgerungen. Nun haben sie alle Not, die kleinen Fortschritte zu großen Reformerfolgen aufzublasen. Wer hinter diese sozialdemokratische Erfolgsfassade blickt, winkt müde ab.

I. Zentrale Herausforderungen werden nicht angegangen. Auf vollmundige Ankündigungen folgt Tatenlosigkeit. Prüfaufträge aus dem Koalitionsvertrag werden verschleppt.

Der vom Bund bereits angekündigte Braunkohle-Ausstieg wird nicht vorangetrieben. Die Regierung Tillich/Dulig verharrt bei der Gestaltung des Ausstiegs in einer passiven Rolle; wird von den Entscheidungen der LEAG getrieben. Die schwarz-rote Regierung fängt erst jetzt an, sich Gedanken zum Übergang zu machen und in eine Strukturplanung für die Braunkohleregionen einzusteigen.
Aktivitäten, die die Energiewende unterstützen und begleiten könnten wie etwa ein Anreizprogramm zur Steigerung von Energie und Materialeffizienz, sind nicht zu erkennen.
Im Koalitionsvertrag haben CDU/SPD bereits 2014 vereinbart, die Ausbauziele für erneuerbare Energien (EE) an die Ziele des Bundes anzugleichen. Das hieße 35-40 Prozent EE-Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2025 statt der bisher geplanten 28 Prozent bis 2023. Trotz mehrfacher Ankündigung hat Wirtschaftsminister Martin Dulig die notwendige Überarbeitung des alten Energie- und Klimaprogramms von 2012 nicht durchgesetzt. Deshalb gilt für die Regionalplanung aktuell weiter die aus CDU/FDP-Regierungszeiten stammenden Ausbaubremse gegen die Windkraft.

Die bestätigten Rückgänge der Artenvielfalt zeigen deutlich auf, dass sich die Staatsregierung beim Naturschutz weitgehend ausruht und dem Artensterben zusieht. Der GRÜNE Antrag zur Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes, die eine Aufwertung der Lebensraumqualität und die Verdichtung des Netzes der Korridore zur Folge haben, wurde abgelehnt. Der gemeinsame Antrag von Koalition und GRÜNEN zur Unterstützung regionaler Naturschutzstationen ist ein kleiner Lichtblick für den Naturschutz in Sachsen.
Der von der schwarz-gelben Koalition beschnittene Baumschutz sollte nach dem Willen der SPD wieder eingeführt werden – da ist nichts passiert. Der GRÜNE Gesetzentwurf dazu wurde von Schwarz-Rot abgeblockt.
Die Gewässergüte in sächsischen Gewässern hat sich trotz gegenteiliger Absichtserklärungen der Koalition weiter verschlechtert.
Insgesamt gilt: Die umweltschädlichen Hinterlassenschaften der FDP wurden bisher nicht beseitigt.

Die Überalterung beim Personal bei Schulen, Polizei, Justiz und anderen Bereichen der Landesverwaltung geht die schwarz-rote Koalition nicht grundsätzlich an, sondern betreibt bisher nur Flickschusterei. Mit der GRÜNEN Personaloffensive haben wir einen Weg aufgezeigt, wie wieder ein leistungsfähiger Rechts- und Sozialstaat in Sachsen aufgebaut werden kann. Die Koalition lehnte ab, ein Personalkonzept für die Landesverwaltung fehlt weiterhin. Nun arbeitet eine Stabsstelle in der Staatskanzlei daran.

In einigen Bereichen der Sicherheitspolitik geht die Koalition aus CDU und SPD klar in eine falsche Richtung: Mehr Überwachung, z.B. durch stationäre Kennzeichenerfassung bedeutet keineswegs mehr Sicherheit. Der Datenschutz hat in dieser Koalition ebenfalls keine Priorität. Die Unabhängigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten wird ebenso wenig angestrebt, wie eine angemessene Verbesserung der Personalausstattung des Datenschutzbeauftragten. Doch nicht einmal der im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfauftrag wurde erfüllt.
Das neue Schulgesetz kam spät und bleibt zaghaft. Die SPD konnte sich beim Thema längeres gemeinsames Lernen trotz der Unterstützung aus Bevölkerung, Fachleuten und Verbänden nicht gegen die CDU durchsetzen. Nach wie vor dominiert staatliche Lenkung statt Eigenverantwortung von Schulen. Mehr pädagogische Freiheiten sowie stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern und Eltern – Fehlanzeige. Bei den Themen Schulsozialarbeit und Inklusion werden die Schwachstellen besonders deutlich.
Das Umsteuern beim Lehrpersonal geschah viel zu spät, weshalb gut ausgebildetes, fachlich wie pädagogisch qualifiziertes Lehrpersonal fehlt.
Freie Schulen werden fortgesetzt benachteiligt.
Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel „Die Quote der Schüler ohne Abschluss wollen wir senken“ wurde nicht erreicht. Die Zahlen schwanken noch immer um die 8,5 Prozent.

Die Leistungsfähigkeit der sächsischen Hochschulen hängt unmittelbar mit der Grundfinanzierung zusammen. Die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund macht in Sachsen dauerhaft 56 Mio. Euro pro Jahr frei. Statt das Geld an die Hochschulen zu geben, steckt die Staatsregierung es lieber in staatlich kontrollierte Töpfe. Dort ist es aber schwer, es bedarfsgerecht und bürokratiearm auszugeben. Im Ergebnis sind in den Jahren 2015 und 2016 von 107 Mio. Euro 53 Mio. Euro liegen geblieben.

Die Landwirtschaftspolitik der Koalition nutzt zwar hin und wieder ökologische Begriffe, doch ohne die drängenden Probleme in der Agrarlandschaft anzugehen. Weder werden wirkungsvolle Maßnahmen zur Verminderung des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft auf den Weg gebracht, noch wird der zu hohe Nitrateintrag in Teilen Sachsens bekämpft.
„Die Koalitionspartner stehen für eine artgerechte und umweltverträgliche Nutztierhaltung„, heißt es im Koalitionsvertrag von 2014. Getan wurde so gut wie nichts. Statt Tierwohlinitiativen lässt sich Landwirtschaftsminister Schmidt mit den Worten zitieren: „Das Thema wird häufig emotional diskutiert. …“
Die Zielvorgaben zu ökologischer Landwirtschaft im Koalitionsvertrag sind unkonkret formuliert. Der erfreuliche Zuwachs des Anteils des Ökolandbaus in Sachsen im Jahr 2016 auf sechs Prozent ist keinem tragfähigen Konzept, sondern vor allem der Milchpreiskrise zu verdanken (das bundesweite Ziel des Anteils des Ökolandbaus von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 ist allerdings in Sachsen nicht mehr erreichbar).

Nach der Ankündigung, den „ÖPNV zur wirksamen Anbindung des ländlichen Raums an die Ballungszentren weiterzuentwickeln“, ist nichts Erkennbares passiert.
Die Strategie-Kommission für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), die unter anderem die GRÜNE Forderung nach einem integrierten Taktfahrplan aufgreifen sollte, wird ihre Ergebnisse erst zum Ende der Wahlperiode vorlegen. Zum Doppelhaushalt 2017/2018 entsprangen aus der Arbeit der Kommission keine Forderungen. Sie hat sich somit selbst entmachtet.
Die Verkehrssicherheit sollte erhöht, die Zahl der schweren Unfälle signifikant gesenkt werden – das ist nicht der Fall. Aktivitäten zum Erreichen dieses Ziels sind nicht festzustellen.
Die Mittel für kommunale Radwegeförderung wurden zwar deutlich erhöht, wurden aber 2016 zu 80 Prozent nicht abgerufen. Auch die Mittel für Radwegebau an Staatsstraßen blieben erneut zum Großteil ungenutzt (2016: 64 Prozent). Das sind Beispiele für Programme, deren Mittelerhöhung zwar bejubelt wird, am Ende aber wird genauso wenig ausgezahlt wie zuvor. Zum Teil liegt das am Personalmangel in der Landesverwaltung: Dem LASuV fehlen fachkompetente Planerinnen und Planer für den Radwegebau.
Die Mittel für die Entwicklung der E-Mobilität wurden deutlich zurückgefahren; das Wachstum des Anteils von E-Autos ist zu gering.

Die Kommunalfinanzen bleiben prekär: immer mehr Kommunen arbeiten ohne verabschiedete und genehmigte Haushalte. Mit der Ausweitung von Aufgaben der Kommunen (z.B. Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels) folgt keine Verbesserung der Einnahmen (Konnexitätsprinzip).
Aus der Vereinbarung von CDU und SPD, die Sächsische Haushaltsordnung mit Blick auf das Budgetrecht des Landtages (Transparenz, Übersichtlichkeit, Haushaltsklarheit) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, folgte bisher nichts. Stattdessen wird das Budgetrecht des Landtages weiter ausgehöhlt, wenn Entnahmen aus Fonds (z.B. sog. „Zukunftssicherungsfonds„) ohne Einbeziehung von Fachausschüssen alleine vom Haushalts- und Finanzausschuss bewilligt werden können.
Die Ankündigung der schwarz-roten Koalition, die Beteiligungen des Freistaats auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen, wurde nicht umgesetzt. Der lange angekündigte Beteiligungsbericht des Landes bleibt aus. Seit 2009 wurde kein Bericht mehr vorgelegt.

II. Angekündigte Vorhaben werden stillschweigend beerdigt.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag wird im Bereich des Hochwasserschutzes die Schaffung von Retentionsflächen genannt. Da ist bislang nichts passiert. Einen GRÜNEN Änderungsantrag, wenigstens 10 Mio. Euro jährlich aus dem Topf für technischen Hochwasserschutz ausschließlich für Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes (Deichrückverlegungen, dafür nötigen Flächenankauf, Ausgleichszahlungen für temporär flutgeschädigte Flächenbesitzer) umzuwidmen, lehnten CDU und SPD ab.

Eine effektive Mietpreisbremse wurde sowohl im Koalitionsvertrag als auch danach angekündigt; derzeit verweigert Sachsen als eines der letzten Bundesländer die Einführung der Mietpreisbremse für Neuvermietungen. Obwohl das Bundesgesetz verabschiedet wurde, weigern sich CDU und SPD für Dresden und Leipzig (den beiden Städten mit den angespanntesten Wohnungsmärkten in Sachsen) die Mietpreisbremse einzuführen. GRÜNE Anträge dazu haben CDU und SPD mehrfach abgelehnt.

Die Koalition hatte sich vorgenommen, bessere Bedingungen für Unternehmensgründungen zu schaffen. Sie wollte bestehende Initiativen zu einer „Matching-Plattform für junge Technologieunternehmen und internationale Wagniskapitalgeber“ ausbauen. Bisher gibt es weder diese Plattform, noch hat sich der Zugang von Startups zu Wagniskapital nennenswert verbessert. Auch das Versprechen, bürokratische Hürden für Gründerinnen und Gründer zu reduzieren und Beratungsangebote auf die individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden, z.B. über die Schaffung eines Systems von Beratungsgutscheinen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, ist bisher nicht einmal ansatzweise umgesetzt worden. Weder gibt es unbürokratisch nutzbare Beratungsangebote bzw. -förderung, noch wurden Beratungsgutscheine eingeführt.
Zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen wollte die Koalition mit Beteiligung der Bürgschaftsbank Sachsen und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen einen revolvierenden Fusionsfonds einrichten. Im letzten Doppelhaushalt wurden dafür 10 Mio. Euro eingestellt, im aktuellen Doppelhaushalt ist nichts mehr zu finden.

III. Selbst gesetzte Termine werden nicht gehalten.

Beginnend mit dem Jahr 2016 sollte es eine wissenschaftsbasierte, qualifizierte und kontinuierliche Sozialberichterstattung geben. Erst jetzt nimmt der Beirat seine Arbeit auf. Vor 2018 werden keine Ergebnisse vorliegen. Dabei geht es nicht nur um Zahlen, sondern um eine ganz wesentliche Grundlage für sozialpolitische Richtungsentscheidungen in Sachsen.

Im Koalitionsvertrag wurde die Novellierung des Kulturraumgesetzes angekündigt. Die Evaluation bis Ende 2015 war noch in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden. Bis jetzt liegt weder vom Ministerium noch von den Koalitionsfraktionen eine Position, geschweige denn ein Gesetzentwurf zu diesem wichtigsten Thema für die Zukunft der Kulturlandschaft in Sachsen vor.

Anders als im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart, ist bisher keine Initiative für die Evaluation der Lehramtsausbildung erkennbar. Dabei ist gerade in diesem Bereich die Unzufriedenheit von Studierenden groß, und der Bedarf an gut qualifizierten Absolventinnen und Absolventen hoch. Ein GRÜNER Antrag dazu wurde 2016 abgelehnt. Sollen vor der nächsten Wahl noch Konsequenzen aus einer Evaluation gezogen werden, wird die Zeit knapp.

Bis 2017 sollte ein neues Vergabegesetz kommen, so der Koalitionsvertrag von CDU und SPD: passiert ist dazu bislang nichts.

Laut Koalitionsvertrag sollte bis 2016 ein modernes Gleichstellungsgesetz vorliegen, das das Frauenfördergesetz aus dem Jahr 1994 weiterentwickeln soll. Es ist weit und breit kein Gesetzentwurf der Koalition in Sicht.

Der Koalitionsvertrag kündigt den flächendeckenden Ausbau von Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen an. Zwar wurden die Finanzierung der Opferhilfe und auch der Therapieangebote für Täterinnen und Täter auf solidere Füße gestellt. Doch in den Landkreisen Erzgebirge und Nordsachsen gibt es aber bis heute keine Frauenschutzhäuser und nur unzureichende, überörtliche Hilfsangebote.

Im Koalitionsvertrag wurde ein Informationsfreiheitsgesetz angekündigt, das Bürgerinnen und Bürgern den weitest möglichen Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten ermöglichen soll. An dem Gesetzentwurf arbeitet die Koalition seit Mai 2015, in den Landtag eingebracht wurde er bisher nicht.

Laut Koalitionsvertrag sollte bis Ende 2015 der Vorschlag für ein Bildungsticket vorliegen; ein Konzept liegt immer noch nicht vor; gegenwärtig überlegt die Koalition, erst einmal das Bildungsticket in einer Modellregion zu testen.

Eine bessere Medienkompetenzvermittlung will auch die SPD in Sachsen seit Langem. Doch gegenüber der CDU und des von ihr geführten Kultusministeriums hat sie offenbar nicht den geringsten Einfluss. Ministerin Kurth sitzt die Sache weiter aus und ignoriert damit den Auftrag im Koalitionsvertrag. Mit unserem Vorschlag für eine landesweite Strategie und ein Medienkompetenzzentrum, dass die vorhandenen Ressourcen besser bündelt, stießen wir auf Granit. Nun schiebt die Ministerin erst einmal ohne Plan ein Pilotprojekt ab 2018 vor sich her.

Wenn die Ziele schwer erreichbar erscheinen, werden auch mal die Ziele im Nachhinein angepasst, um so das Nachhinken zu verschleiern: Beim Ausbau von schnellen Internetverbindungen hieß es „flächendeckend 50 MBit bis 2018“, nun heißt es 100 MBit bis 2025.

IV. Ressortübergreifender Zusammenarbeit findet kaum statt.

Die Ministerinnen und Minister reduzieren ihre Perspektive auf ihr jeweiliges Ressort.
Der stellvertretende Ministerpräsident Dulig meldet sich zwar zu diversen Themen zu Wort. Das steht im eklatanten Widerspruch zu den ausbleibenden Erfolgen in den Kernbereichen seines Ministeriums Wirtschaft, Energie und Verkehr. Seine Reisetätigkeit hat zugenommen.

Ministerpräsident Tillich führt nicht. Lieber hält er Grußworte und eröffnet Veranstaltungen. Zentrale, ressortübergreifende Herausforderungen bleiben unbearbeitet oder bestenfalls Stückwerk:
Neben dem Versagen bei der fundamentalen Herausforderung Energiewende betrifft das vor allem die Bereiche Demokratie, Integration und politische Kultur. Dort ist keine gemeinsame Strategie der Koalition erkennbar. Da kann sich Ministerin Köpping Mühe geben, wie sie will, aber bei Integration und Weltoffenheit setzt der Koalitionspartner CDU einfach andere Duftmarken: Abschottung, inhumane Transitzonen, Abschiebung in Kriegsgebiete, Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft – all das führt doch zum Gegenteil von Integration. Wer Rechtspopulisten zurückdrängen will, indem er ihre Positionen übernimmt, erreicht genau das Gegenteil!

Auch für die Probleme der gegenläufigen Entwicklung wachsender Städte und schrumpfender Regionen ist keine Strategie – nicht einmal Ansätze dazu – zu erkennen. Die Regierung müsste ressortübergreifend damit beginnen, lebendige Siedlungskerne in Stadt und Landkreisen zu entwickeln, mit kurzen Wegen, generationengerecht, bezahlbar. Mit Versorgung, Dienstleistung, Nachbarschaftshilfe und sozialem Leben in der Nähe.
Es gibt dafür im Haushalt zwar hier mal ein Programm, da mal eine Förderrichtlinie, dort mal einen Haushaltstitel. Aber es fehlt eine ressortübergreifende Handlungsstrategie.

Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) liegt zwar mittlerweile vor. Auf den ersten Blick erscheint der Plan auch tatsächlich ein Plan zu sein: Zuständigkeiten, Zeitrahmen und Kosten werden benannt. Bei genauerem Hinsehen wird aber deutlich: ganz so planvoll soll die UN-BRK doch nicht umgesetzt werden. An 60 Stellen des Aktionsplanes heißt es „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 wurde im Dezember 2016 beschlossen. Alle Ressorts hätten dafür sorgen können, dass die entsprechenden Mittel verfügbar sind. Auch mangelt es an einer koordinierenden Stelle. Nunmehr ist es allen Ressorts überlassen, den Plan umzusetzen oder eben auch nicht.

V. Gefeierte Erfolge sind bei genauer Betrachtung Scheinriesen.

Auf der Haben-Seite der SPD ist zwar einiges vorzuweisen, aber oft gilt: Zu wenig, zu spät!

Der Betreuungsschlüssel in den Kitas wurde nur geringfügig verbessert (allerdings ohne Ausgleich für die Kommunen). Es ist aber noch viel zu tun, Sachsen hält weiter bundesweit die rote Laterne beim Betreuungsschlüssel.

Die Einstellungskorridore bei Lehrkräften, Polizisten, Justiz waren dringend überfällig. Aber weil die Koalition trotz Vorwarnungen so lange zögerte, werden wir noch Jahre mit Provisorien leben müssen (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, Wachpolizei).

Für die Einrichtung der Schulsozialarbeit haben wir uns viele Jahre stark gemacht; die jetzige Lösung ist ein Schritt nach vorne. Allerdings fehlt unter anderem die gesetzliche Verankerung und die Qualitätssicherung.

Im Bereich der Integration fördert die Staatsregierung etliche Einzelmaßnahmen und in freilich viel zu komplizierten Antragsverfahren eine große Bandbreite zivilgesellschaftlicher Projekte für die Integration. Es fehlen bislang vor allem Möglichkeiten zur selbstbestimmten, auch politischen Partizipation von Eingewanderten. Die Staatsministerin für Integration konnte ihre Koalitionspartnerin nicht von der Notwendigkeit eines Integrationsgesetzes überzeugen.

Das Programm „Weltoffenes Sachsen“ wurde ausgeweitet und die sogenannte Extremismusklausel abgeschafft. Antragstellung und Abwicklung des Programms sind leider immer noch sehr bürokratisch.

Die Anfang 2016 ohne gesetzliche Regelung eingeführte polizeiliche Beschwerdestelle ist nicht unabhängig, und sie darf keine disziplinar-rechtlichen Ermittlungen durchführen. Sie wird ausweislich des ersten Berichts noch wenig in Anspruch genommen. Ob diese Zahl steigt, steht in den Sternen. Denn 61,6 Prozent der Beschwerden wurden von der Beschwerdestelle als unbegründet erachtet. Zudem: Einige Personen wurden sogar nach von ihnen erhobenen Beschwerden ihrerseits von der Polizei verfolgt.

VI. GRÜNER Druck bewirkt Handeln.

Im Bereich des Denkmalschutzes waren entgegen vollmundiger Ankündigungen zunächst keine Mittel im Haushalt eingestellt. Erst der öffentlich Druck u.a. von uns GRÜNEN erzwang die Einstellung substanzieller Mittel in den Doppelhaushalt 2017/18.

Die vom Bund an die Länder ausgereichten zusätzlichen Regionalisierungsmittel für den ÖPNV sollten zunächst größtenteils im Haushalt verschwinden. Auf GRÜNEN Druck werden die Gelder nun wenigstens zu einem höheren Teil an die Zweckverbände weiter gegeben.

Mit Landesprogrammen zu Schulsozialarbeit oder Hebammenversorgung werden langjährige Forderungen von uns endlich umgesetzt.

Unsere Forderungen zur Finanzierung der Fußball-Fanprojekte wurden in den Haushaltsverhandlungen von den Koalitionsfraktionen in einem eigenen Antrag übernommen und danach beschlossen.

Unsere Initiativen zur Unterstützung von Familienberatung und -bildung oder für Kinder- und Jugendbeteiligung wurden weitgehend aufgegriffen.

Wir konnten die Landtagsmehrheit auch von unseren entwicklungspolitischen Initiativen im Haushaltsverfahren überzeugen.

Mit unseren Fachkenntnissen konnte die Koalition zu einem gemeinsamen Antrag für die Unterstützung regionaler Naturschutzstationen bewegt werden.