Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – BÜNDNISGRÜNE: Modernisierung in der digitalen Mediengesellschaft dringend notwendig 5. September 20225. September 2022 Pressemitteilung, 05.09.2022 Dresden. Im Medienausschuss des Sächsischen Landtages wurde heute der Entwurf des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages zur Auftragsnovellierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von der Staatsregierung vorgestellt. Er soll bis Oktober von den Ministerpräsident*innen unterzeichnet und anschließend von den Landtagen ratifiziert werden. Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu: „Wir BÜNDNISGRÜNE wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken, damit er seiner Bedeutung für eine stabile Demokratie in der digitalen Gesellschaft gerecht werden kann. Mit dem Staatsvertrag gehen die Länder wichtige Schritte in diese Richtung. Das Ziel der Modernisierung wird erreicht, ohne die stärker digitale und gemeinwohlorientierte Ausrichtung der Anstalten mit einer finanziellen Kürzung zu verbinden. Für uns steht fest: Qualität behält ihren Preis unabhängig vom Ausspielweg.“ „In dem Entwurf sehe ich viele Forderungen umgesetzt, die wir im vergangenen Jahr in einem Positionspapier zur Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen und in der Staatsregierung für die Aushandlung des neuen Staatsvertrages eingebracht haben.“ „ARD, ZDF und Deutschlandradio können auf der neuen Grundlage ein starkes Gegengewicht zu privaten Medienplattformen bilden. Sie können flexibler entscheiden, über welche Wege sie verschiedene Zielgruppen erreichen – ob weiterhin mit linearem Programm oder über digitale Abrufformate. Die Beauftragung eines Gesamtangebotes für alle gesellschaftlichen Gruppen erhöht die Relevanz und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehört die stärkere Ausrichtung auf Kinder und junge Menschen sowie auf Inklusion und eine breite inhaltliche Vielfalt in Verbindung mit einer guten Auffindbarkeit und vielfaltsorientierten Empfehlungssystemen.“ Weiterhin betont Maicher: „Für uns BÜNDNISGRÜNE geht Qualität vor Quote. Deshalb begrüße ich die Schärfung des gemeinwohlorientierten Auftrags. Dabei bleibt gemeinwohlorientierte Unterhaltung neben Information, Bildung, Beratung und Kultur ein Schwerpunkt. Das ist wichtig für ein attraktives Gesamtangbot für die breite Gesellschaft. Der zuletzt aufgenommene Klageausschluss für private Anbieter gegen Unterhaltungsangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten stärkt auch die Rolle der pluralen Aufsichtsgremien, die nun das Qualitätsniveau ihrer Anstalten stärker mitbestimmen können. Der Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern soll künftig als wichtige Ressource für die Angebotsentwicklung genutzt werden. Das halte ich im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für essentiell.“ „Der Kompromiss der Länder lässt dennoch einige Chancen ungenutzt, etwa zur intensiveren Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus Kultur, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, um gemeinsam hochwertige publizistische Angebote als Public Open-Medienplattform bereitzustellen. Auch die Vereinfachung der 3-Stufen-Tests fehlt, zumal die Gremien ohnehin vor einem deutlichen Mehraufwand stehen.“ Zum Skandal beim RBB ergänzt Maicher: „Das Verhalten der bisherigen Führung des RBB macht mich fassungslos. Es muss lückenlos aufgeklärt und künftig ausgeschlossen werden. Die Causa Schlesinger darf jetzt nicht dazu führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Ganzes an den Pranger gestellt wird. Kontrolle und Transparenz sind in den Landesrundfunkanstalten unterschiedlich ausgeprägt. Sie müssen dort konsequent ausgebaut werden, wo das noch nicht der Fall ist.“ „Die Stärkung der Aufsichtsgremien im aktuellen Staatsvertragsentwurf unterstützt dies bereits. Wir werden weiter diskutieren müssen, durch welche Vorgaben die Leistungsfähigkeit der Gremien gestärkt und wie Transparenz und Regeltreue sichergestellt werden. Ich warne jedoch davor, den bisher guten Stand der Auftragsnovellierung jetzt in Frage zu stellen. Das versuchen gerade die Kräfte, denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohnehin ein Dorn im Auge ist.“ Weitere Informationen: >> Vorunterrichtung zum Entwurf des Dritten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) Drs 7/10637 >> Positionspapier der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion: „Ein moderner Auftrag im Dienst des Gemeinwohls. Leitlinien für die Reform des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (28.09.2021) Weiteres zum Thema:Dritter Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Reform stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Säule der Demokratie 26. April 2023 Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das "Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag" (Drs 7/11327)…Vierter Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Mehr Kontrolle und Transparenz stärken das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 20. September 2023 Der Sächsische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag" verabschiedet. Dieser…Anhörung zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Hohe Compliance-Standards und handlungsfähige Aufsichtsgremien stärken den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 19. Juni 2023 Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung Sachverständige zum 4. 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