Anhörung zum 3. Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Reform für moderne und gemeinwohlorientierte öffentlich-rechtliche Angebote wird angeschoben

Pressemitteilung, 16.1.23

Dresden. Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat heute Sachverständige zum 3. Medienänderungsstaatsvertrag angehört. Dieser enthält neue Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere die gemeinwohlorientierte Präzisierung seines Auftrags, die flexiblere Nutzung und stärkere digitale Ausrichtung von Verbreitungswegen sowie erweiterte Aufgaben der Aufsichtsgremien.

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Für uns BÜNDNISGRÜNE geht Qualität vor Quote. Deshalb fordern wir eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, durch die er ein Gegengewicht zu Quotenorientierung und marktgetriebenen Algorithmen privater Medienanbieter aufbauen kann. Flexiblere Ausspielwege, die Schärfung des gemeinwohlorientierten Auftrags und mehr Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern – das sind entscheidende Punkte für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das wird mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt. Deshalb begrüße ich den Entwurf als richtigen Schritt.“

„Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die geplanten Änderungen die notwendige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstützen und seine Funktion für eine stabile Demokratie in der digitalen Gesellschaft stärken.“

So sollen die Anstalten stärker selbst entscheiden, ob sie ihre Angebote weiterhin als lineares Programm oder über Abrufformate im Internet verbreiten. Prof. Dr. Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, begrüßte dies, da so verschiedene Zielgruppen besser erreicht werden können. Die ARD nutze diese Flexibilisierung auch, um einen linearen Spartenkanal einzustellen.

Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität Köln, verwies darauf, dass bei der Wahl der Verbreitungswege die publizistische Erforderlichkeit ausgeschlaggebend sei, nicht allein ein Spareffekt. Das Ziel der Beitragstabilität ließe sich eher über größere Strukturänderungen erreichen. Gniffke kündigte diesbezüglich an, dass die ARD aktuell ihre Arbeitsteilung neu organisiere. Der Programmaufwand werde reduziert, indem gemeinsame redaktionelle Kompetenzzentren der Landesrundfunkanstalten eingerichtet, das digitale Gesamt-Portfolio fokussiert sowie gleichartige Angebote bei den Hörfunkprogrammen reduziert würden. Gniffke beschrieb zudem seine Vision für einegemeinsame öffentlich-rechtliche Streamingplattform von ARD und ZDF.

Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des MDR, erläuterte, wie künftig die gesamte Gesellschaft, insbesondere auch jüngere Menschen, erreicht werden sollen. Dabei gehe es auch um mehr Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern, mehr Orientierungshilfen sowie Empfehlungssysteme, die Meinungsvielfalt statt gesellschaftliche Spaltung fördern.

Die Stärkung der Aufsichtsgremien in ihren Kontrollaufgaben wurde begrüßt. Jedoch müsse deren Leistungsfähigkeit noch gesichert werden. Karl-Eberhard Hain sprach sich dafür aus, Regelungen zur fachlichen Qualifizierung und regelmäßigen Fortbildung für Gremienmitglieder oder einen festen Anteil von Sachverständigen in den Gremien festzuschreiben.

Weitere Informationen:

>> Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag“ (Drs 7/11327)

>> Positionspapier der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion: „Ein moderner Auftrag im Dienst des Gemeinwohls. Leitlinien für die Reform des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (28.09.2021)