Corona-Schutz-Verordnung – BÜNDNISGRÜNE: Teststationen flächendeckend über den Sommer offen halten 21. Juni 2021 Pressemitteilung, 21.06.2021 Dresden. In der heutigen Corona-Sonderausschusssitzung wurden verschiedene Neuerungen in der Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat diskutiert. Kathleen Kuhfuß, gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt zur Test- und Maskenpflicht: „Die neue Corona-Schutz-Verordnung tritt ab dem 1. Juli in Kraft und soll Sachsen gut durch den Sommer bringen. Es ist ein Fortschritt, dass erstmals eine Inzidenz von unter 10 zur Basis weitergehender Lockerungen gemacht wird. So soll ab diesem Inzidenzwert die Maskenpflicht in vielen Bereichen entfallen. Wir halten es aber für dringend geboten, dass in Geschäften, Gesundheits- und Pflegeeinrichtigungen und dem öffentlichen Personennahverkehr die Maskenpflicht erhalten bleibt.“ „Mit einer gewissen Sorge betrachte ich den Wegfall der Testpflicht in vielen öffentlichen Bereichen bei einer Inzidenz unter 35. Es muss gelingen, die Teststationen flächendeckend über den Sommer offen zu halten. Unser Ziel sollte es sein, Corona-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin unkompliziert zu ermöglichen – auch für Geimpfte und Genese. Denn die Übertragbarkeit neuer Virusvarianten verändert sich und wir müssen das Infektionsgeschehen im Blick behalten. Verbindliche Tests und Quarantäne-Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen klar kommuniziert und auf kommunaler Ebene konsequent kontrolliert werden. Es geht uns BÜNDNISGRÜNEN nicht darum, Reisen zu verhindern, aber wir müssen als Freistaat alles dafür tun, dass das Ende der Sommerferien nicht der Beginn der nächsten Corona-Welle wird. Damit das gelingt, sollte Sachsen die RKI-Empfehlung unterstützen, eine nationale Teststrategie zu entwickeln.“ Zum Thema Testpflicht für Schulen und Kitas ergänzt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Aus meiner Sicht ist es zwingend notwendig, auch bei niedrigen Inzidenzen alle an Schule Beteiligten zumindest einmal wöchentlich zu testen. Die Delta-Variante macht um Kitas und Schulen keinen Bogen – zumal Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Mehrzahl bisher nicht geimpft sind. Es wäre fahrlässig, das Testen jetzt gänzlich einzustellen.“ Gerhard Liebscher, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, betont mit Blick auf das Auslaufen der Homeoffice-Regelung: „Das Auslaufen der Bundesregelung zur Homeoffice-Pflicht am 30. Juni erfordert ausreichend Testangebote am Arbeitsplatz und eine konsequente Umsetzung der Testpflicht beim direkten Kundenkontakt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten durch die Verordnung weiterhin dazu angehalten werden, ihren Mitarbeitenden proaktiv zwei Testangebote pro Woche zu machen. In der reiseintensiven Urlaubszeit sehen wir BÜNDNISGRÜNE dieses Angebot als wichtige Voraussetzung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ „Erfahrungen mit der Zusammenarbeit im Homeoffice wollen wir zudem nutzen, um positive Effekte zu verstetigen. Dies wird uns im weiteren Pandemieverlauf stärken. Die Erfahrungen sollten zudem Anstoß sein, um aus der Krise soziale Innovationen zur Gestaltung guter Arbeitsbedingungen zu schöpfen.“ Für den Bereich Hochschule und Wissenschaft fügt Dr. Claudia Maicher, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Landtagsfraktion, hinzu: „Nach drei Online-Semestern befürworten wir BÜNDNISGRÜNE die schrittweise und verantwortungsvolle Öffnung der Hochschulen für Präsenzveranstaltungen. Im Hinblick auf die mögliche Ausbreitung von Virusvarianten heißt das allerdings Lehre in geschützter Präsenz. An Hochschulen treffen eine Vielzahl an unterschiedlichen Menschen zusammen, die noch nicht alle von einem Impfangebot profitieren konnten. Hier sollten eine Testpflicht und Nachverfolgung weiterhin Standard sein.“ „Dort, wo es die Erfordernisse des jeweiligen Studienganges bedingen, kann im Rahmen der Hochschulautonomie über eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Prüfungen entschieden werden. Einem generellen inzidenzbasierten Verzicht stehen wir derzeit noch kritisch gegenüber. Gerade in der Prüfungs- und Hausarbeitsphase und im Übergang zum Wintersemester sind ein weiterhin vorsichtiger Umgang entscheidend, um realistische Bedingungen für das kommende Semester in Präsenz für alle Studierenden zu schaffen.“ Weiteres zum Thema:Bundesprogramm "Kulturfonds Energie" – BÜNDNISGRÜNE: Wichtige Entscheidung zur Stabilisierung der Kultur in der Energiekrise 28. März 2023 In der heutigen Kabinettssitzung hat die Staatsregierung der Verwaltungsvereinbarung zum "Kulturfonds Energie" zwischen dem Bund…Novelle Sächsisches Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Grundlage für eine nachhaltige Transformation der Hochschullandschaft in Sachsen 21. Dezember 2022 Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) hat heute in der Kabinettspressekonferenz die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes…BÜNDNISGRÜNE unterstützen Forderungen nach einem TVStud 7. 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