Rede zum Studienakkreditierungs-Staatsvertrag

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Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) zur zweiten Beratung des Entwurfs der Staatsregierung ‚Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag‘ (Drs. 6/10869)
64. Sitzung des Sächsischen Landtags, 13. Dezember, TOP 8

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit den Bachelor und Masterstudiengängen wurde die Akkreditierung für Studiengänge eingeführt.

Zum ersten Mal sollten Studiengänge nicht mehr eine reine Angelegenheit der Hochschulen sein, die allesamt vom Ministerium abgesegnet werden mussten.

Vielmehr sollten sie von externen Sachverständigen auf ihre Studierbarkeit überprüft werden. Und ob sie den neuen Bolognavorgaben entsprechen.

Das war notwendig, um zu vermeiden, alte Studiengänge einfach in eine Modulform zu pressen und Bachelor oder Master drüber zu schreiben.

Leider hat das Akkreditierungswesen nicht von Anfang das geleistet, wofür es da sein sollte.

Ich erinnere nur an den Bildungsstreik von 2009 als deutschlandweit tausende Studierende auf die Straße gingen, um gegen unstudierbare und völlig überladene Studiengänge zu protestieren.

Das lag auch daran, dass die Vorgaben für die Akkreditierung nicht ausgereift waren und dass viele Studiengänge gleich gar keiner Überprüfung unterzogen wurden.

Es gab seitdem Verbesserungen und dennoch ist noch einiges zu tun.

Das zeigt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Akkreditierungswesen: Der Gesetzgeber muss Vorgaben erlassen, wer nach welchen Kriterien wie akkreditiert. Diese Verantwortung kann und darf nicht an dritte Institutionen ausgelagert werden. Und deshalb reden wir heute über diesen Staatsvertrag.

Prinzipiell begrüßen wir, dass es gelungen ist, den Vertrag auszuhandeln und das Akkreditierungswesen nun hoffentlich auf rechtlich sichere Füße zu stellen.

Leider wurde auch bei diesem Staatsvertrag der Landtag bei der Erarbeitung außen vor gelassen. Wir haben den Staatsvertrag erst zu Gesicht bekommen, als er bereits unterschrieben war.

Dabei wäre es sinnvoll, den Landtag schon bei der Erstellung zu involvieren und Empfehlungen für die Verhandlungen mitzunehmen. Ob Sie es glauben oder nicht Frau Ministerin, auch Fachpolitikerinnen haben gute Ideen.

Zum Inhalt: Die Stärkung des Akkreditierungsrates bei der Akkreditierungsentscheidung ist richtig. So etwas kann man nicht den Agenturen überlassen. Dafür hängt von der Entscheidung zu viel ab.

Absolventinnen und Absolventen von nicht-akkreditierten Studiengängen können bei der Jobsuche benachteiligt sein. Z.B. wird im öffentlichen Diens bei einer Bewerbung darauf geachtet, ob der vorgelegte Abschluss akkreditiert ist.

Bei der Besetzung des Rates hätte die Stimme der Studierenden stärkeres Gewicht bekommen müssen. Sie sind es, die von der Qualität eines Studienganges am direktesten betroffen sind. Acht Hochschullehrenden stehen zwei Studierende gegenüber, die auch noch von der Hochschulrektorenkonferenz benannt werden. Mit dem studentischen Akkreditierungspool und dem Freien Zusammenschluss von Studentinnenschaften hätten etablierte Alternativen zur Benennung zur Verfügung gestanden.

Die Landesstudierendenvertretung hat Ihnen, Frau Staatsministerin, einen Brief mit kritischen Anmerkungen zur Musterrechtsverordnung geschickt. Es würde mich interessieren, wie sie mit der Kritik umgehen, etwa zu den Akkreditierungszeiträumen oder der Begrenzung von Modulumfängen.

Abschließend möchte ich für meine Fraktion festhalten: Wenn es um Qualitätssicherung geht, ist für uns die wissenschaftsgeleitete externe Überprüfung der Studierbarkeit eines Studienganges und dessen Inhalte der beste Weg.

Deshalb ist es für uns auch unverständlich, dass es in Sachsen zwar eine Akkreditierungspflicht für private Hochschulen gibt, die staatlich anerkannt werden möchten, aber für die staatlichen Hochschulen nicht vorgesehen ist. Wir bleiben bei unserer Forderung, dass auch in Sachsen die Akkreditierung verbindlich wird.

Diesem Gesetzentwurf zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag werden wir zustimmen.