Rede zur mangelhaft begründeten Verwendung der Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag

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Diesen Redebeitrag finden Sie hier im Video.

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicherzum Gesetzentwurf der Staatsregierung:
„Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ (Drs. 6/293)
6. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 28. Januar 2015, TOP 9

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbares, öffentliches Gut, eine wesentliche Grundlage der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Wir GRÜNEN achten dieses Gut und stehen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie, wie sie vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bekräftigt wurde.

Wir GRÜNEN finden eine Beitragssenkung infolge der überschüssigen Einnahmen ebenfalls richtig. Das war immer klar, als wir die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag beschlossen haben. Der entsprechenden Stelle im Koalitionsvertrag von CDU und SPD können wir zustimmen, weil dort Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag in erster Linie dafür vorgesehen werden, Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger in künftigen Beitragsperioden auszuschließen.

Die derzeitige Beitragsperiode endet 2016. Heute reden wir über eine Absenkung um 48 Cent ab April 2015 – und einen Staatsvertrag, der eigentlich noch nicht dran ist.

Wir sehen diesen Entwurf kritisch. Ich will Ihnen darlegen, warum:

Zunächst wissen wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass von den Mehreinnahmen nicht ein Cent von den Anstalten ausgegeben werden kann. Sie landen richtigerweise auf einem Sperrkonto. Denn die Finanzierung der Anstalten wird durch das Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geregelt. Höhere Einnahmen führen nicht automatisch zu höheren Ausgaben. Da ist also nichts am Anbrennen.

Was wir noch nicht wissen ist, auf welche Summe sich die Mehreinnahmen belaufen werden, weil das Verfahren der Direktanmeldungen noch nicht abgeschlossen ist.
Die Evaluationsergebnisse zur Umstellung auf den Beitrag und den eventuellen Unwuchten der neuen Regelung stehen immer noch aus.

In dieser Situation wäre es ein sauberes Verfahren gewesen, abzuwarten, bis die Fakten auf dem Tisch liegen. Und das bedeutet keine Verschiebung auf den Sanktnimmerleinstag, sondern kommt direkt im Anschluss an die Evaluationsergebnisse.

Denn was wir politisch im Zusammenhang diskutieren müssen, ist die Frage, in welchem Verhältnis eine allgemeine Absenkung des Beitrags zur Aufhebung unverhältnismäßiger Belastungen bei einzelnen Gruppen stehen soll.

Ohne eine vollständige Berechnungsgrundlage und eine fundierte Diskussion zur Verwendung der Mehreinnahmen, hat dieser Entwurf weder Hand noch Fuß, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

Ich bezweifle zudem, dass 48 Cent weniger im Monat für die Beitragszahlerinnen und -zahler sehr ins Gewicht fallen. Es kommt der Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen eher zugute, wenn wir langfristig sagen könnten, so bleibt der Beitrag für die kommenden Jahre.

Stattdessen haben wir es hier mit einer symbolischen Geste und einem Spiel zu tun: Schon 2013 verkündete Ministerpräsident Tillich vollmundig 1 Euro Absenkung. Das war populär, verantwortungsvoll war es nicht. Seriöse Medienpolitik sieht anders aus!

Wenn wir finanziell Weichen stellen, sollten wir medienpolitisch auch die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks diskutieren.

In der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sind weitere Unbekannte benannt worden: Für die Zukunftsfähigkeit und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist vor allem auch die bessere Onlinenutzung der Angebote zentral. Wenn wir demnächst über eine Verlängerung der Verweildauern im Netz diskutieren, werden wir auch über die Kosten sprechen müssen, damit freie Filmschaffende angemessen für die Abtretung ihrer Rechte vergütet werden können.

Die weitere Regelung im Staatsvertrag halten wir für richtig, wonach der ARD-interne Finanzausgleich erhöht werden soll, um dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen, die durch verhältnismäßig wenige Beitragszahlerinnen und -zahler finanziert werden, besser abzusichern.

Beim gesamten Gesetzentwurf werden wir uns aber aus den genannten Gründen enthalten.