Ja zur inklusiven Hochschule – aber richtig! 28. Januar 20154. März 2015 Pressemitteilung 2014-37 Die sächsische Regierungskoalition möchte sich endlich dem Thema von Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten an den sächsischen Hochschulen widmen. Dazu hat sie heute einen Antrag im sächsischen Landtag gestellt. Hierzu und zum Änderungsantrag ihrer Fraktion erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „So begrüßenswert das Anliegen auch ist, scheint der angedachte Weg wenig erfolgsversprechend. Nun soll die Staatsregierung also darauf hinwirken, dass die Hochschulen sich selbst Aktions- und Maßnahmepläne geben, um die Konvention umzusetzen. Die einzige Unterstützung von Seiten der Staatsregierung kommt in der Form einer Studie daher.“ „Das liest sich im Koalitionsvertrag noch ganz anders. Dort hatten sich CDU und SPD noch dazu verpflichtet, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und gemeinsam mit den Hochschulen Maßnahmepläne zu erstellen. Welche Kapazitäten sollen die Hochschulen denn für solch ein wichtiges Unterfangen zur Verfügung stellen? Wir schlagen hier einen anderen Weg vor: Für uns ist klar, dass die Staatsregierung sich an ihre eigenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auch halten muss und zunächst in einem eigenen Gesamtkonzept den Rahmen vorgibt. In der Folge sollen die Hochschulen mit der Staatsregierung gemeinsam an die Erstellung eines Aktions- und Maßnahmeplanes gehen. Wichtig ist uns hierbei, dass all jene Gruppierungen einbezogen werden, die aufgrund ihrer Arbeit mit dem Thema bestens vertraut sind.“ „Da das Thema alle Hochschulen betrifft, sollten sie auch gemeinsam am Aktions- und Maßnahmeplan mitarbeiten, denn so ist sichergestellt, dass absolute Transparenz darüber herrscht, was jede Hochschule schließlich umsetzen wird. Dieser Prozess kann bis zum Wintersemester 2016 abgeschlossen sein, so dass die Ergebnisse sich auch im Doppelhaushalt 2017/18 niederschlagen können. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Weg, der eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Hochschulen und Staatsregierung vorsieht, der beste Weg ist, um zeitnah zu handfesten Ergebnissen zu kommen.“ GRÜNER Änderungsantrag zu Drs 6/729 ‚Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule – Studium und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten erleichtern‘ (Drs 6/814) Weiteres zum Thema:Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Wichtiger Schritt zur Modernisierung der sächsischen Hochschullandschaft 15. Mai 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute den…Anhörung Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung für den Wissenschaftsstandort Sachsen 6. März 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute Sachverständige…Landtag verabschiedet Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Meilenstein für nachhaltige, attraktive und moderne Hochschulen in Sachsen 31. Mai 2023 Der Sächsische Landtag hat heute das neue Hochschulgesetz beschlossen, welches damit das bisherige Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz…
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