Verteilung von Fördermitteln der SLM – BÜNDNISGRÜNE: Transparenz herstellen und Förderung auf Vielfalt der Medienangebote ausrichten 13. November 202313. November 2023 Pressemitteilung, 13.11.2023 Dresden. Mit einer kleinen Anfrage (Drs 7/14149) hat Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Verteilung der Fördermittel der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und die Entwicklung des Lokalrundfunkmarktes offengelegt. Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher: „Die neue Förderung aus Haushaltsmitteln des Freistaates ist überlebensnotwendig für unsere lokale Rundfunklandschaft. Im Ergebnis sehen wir jedoch auch, wie stark der sächsische Rundfunkmarkt bereits konzentriert ist. Besonders sticht heraus, dass über 40 Prozent der im Jahr 2023 für alle Medienbereiche verfügbaren zwei Millionen Euro Sender erhalten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören. Im Bereich kommerzielles Fernsehen gehen sogar zwei Drittel der Gelder an diese Unternehmensgruppe. Diese Entwicklung mag auch den schwierigen Marktbedingungen für kleine Anbieter geschuldet sein. Es ist jedoch problematisch, wenn die Vielfalt der Medienanbieter dadurch immer mehr zurückgeht.“ „Bei der Förderung der SLM aus Rundfunkbeiträgen warne ich vor einem wachsenden Ungleichgewicht. Einerseits wurde die Förderung für kommerzielle Lokalsender bedarfsorientiert stark ausgebaut, wobei die Sender der Sachsen-Fernsehen-Gruppe sehr profitieren. Andererseits bleibt der Anteil für nicht-kommerzielle Lokalsender nahezu eingefroren und das obwohl ein viertes Freies Radio dazugekommen ist. Die dritte Säule der sächsischen Medienlandschaft nimmt großen Schaden, wenn etwa die Koordination des beteiligungsbasierten Programms personell nicht mehr aufrechterhalten werden kann.“ „Ich appelliere an die SLM, die Verteilung von Fördermitteln künftig detailliert und aktuell zu veröffentlichen. Ebenso wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss auch die Verwendung der Rundfunkbeiträge für die Unterstützung des privaten Rundfunks für jede Beitragszahlerin und jeden Beitragszahler bzw. jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler klar nachvollziehbar sein.“ „Die SLM steht darüber hinaus in der besonderen Verantwortung, Informationen zur Entwicklung der Medienvielfalt bzw. der Konzentration im lokalen Rundfunk der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nach Aussage der Staatskanzlei beschäftigt sich die SLM, zu deren Kernauftrag die Sicherung von Vielfalt und Pluralismus gehört, nicht detailliert mit den Entwicklungstendenzen. Das kann so nicht bleiben. Wir BÜNDNISGRÜNE erwarten eine regelmäßige Darstellung der Marktstrukturen, damit sowohl der Vielfaltsanspruch als auch die Förderstrategien der SLM öffentlich diskutiert werden können. Die SLM ist in der Pflicht, eigene Strategien und Anreize für mehr Vielfalt zu setzen.“ Hintergrund: >> Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zu „Förderung von Rundfunkveranstaltern und Medienanbietern durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)“ (Drs 7/14149) Förderung von Lokaljournalismus aus Haushaltsmitteln im Jahr 2023: Aus Anlage 2 geht hervor, dass insgesamt 820.000 Euro und damit über 40 Prozent der gesamten Programmumfangs von zwei Millionen Euro im Jahr 2023 an eine Unternehmensgruppe geht. (Sachsen-Fernsehen mit TV-Programmen in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Vogtland, Elbland, Lausitz und über Satellit sowie Radioprogrammen in Leipzig, Dresden, Chemnitz und Weißwasser) Im Bereich kommerzielles Lokal-Fernsehen erhält die Gruppe 725.000 Euro (66 Prozent) von 1.085.000 Euro der Jahresgesamtfördersumme. Im Bereich kommerzieller Hörfunk sind es ca. 43.000 Euro (26 Prozent) von ca. 165.000 Euro. Im Bereich nicht-kommerzieller Hörfunk ca. 53.000 Euro (19 Prozent) von ca. 286.000 Euro. Förderung aus Rundfunkbeitragsmitteln im Jahr 2023: Laut Anlage 1 erhalten kommerzielle Lokalfernseh-Anbeiter ca. 1,5 Millionen Euro (ca. 70 Prozent der Gesamtfördermittel), kommerzielle Hörfunkanbieter 400.000 Euro (ca. 19 Prozent) und nicht-kommerzielle Rundfunkanbieter 195.000 Euro (ca. 9 Prozent). Weiteres zum Thema:Neue Förderung für Lokaljournalismus im Doppelhaushalt 2023/24 – BÜNDNISGRÜNE: Unterstützung für eine breite Meinungsbildung vor unserer Haustür 21. Dezember 2022 Mit dem gestrigen Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 haben die Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN…Vierter Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Mehr Kontrolle und Transparenz stärken das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 20. September 2023 Der Sächsische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag" verabschiedet. Dieser…BÜNDNISGRÜNE zur Medienratswahl 5. Juli 2023 Heute wurden im Sächsischen Landtag nach mehreren Wahlgängen die fünf Mitglieder des Medienrats der Sächsischen…
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