Neue Förderung für Lokaljournalismus im Doppelhaushalt 2023/24 – BÜNDNISGRÜNE: Unterstützung für eine breite Meinungsbildung vor unserer Haustür

Pressemitteilung, 21.12.22

Dresden. Mit dem gestrigen Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 haben die Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD auch eine neue Förderaufgabe für die Sächsische Landesmedienanstalt gesetzlich festgeschrieben. Dafür stehen in 2023 und 2024 zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Lokale Medienanbieter ermöglichen mit vielstimmigen, nahbaren Informationsangeboten eine breite Meinungsbildung zu den Themen vor unserer Haustür. Sie sind ein Eckpfeiler unserer Demokratie. Wir wollen sie deshalb auch unter veränderten Rahmenbedingungen erhalten und stärken.“

„Mit der Förderung setzen wir wichtige Vorhaben aus dem Koaltionsvertrag um. Wir sichern zum einen privat-kommerzielle Anbieter von Lokalfernsehen und Lokalradio, die aufgrund fehlender Werbeeinnahmen ein qualitätsvolles Angebot kaum noch kostendeckend erstellen können. Zum zweiten unterstützen wir nicht-kommerzielle Anbieter dabei, ihre Angebote in der digitalen Medienwelt weiterzuentwickeln und landesweit lokale Bürgermedieninitiativen zu begleiten.“

„Im Sächsischen Privatrundfunkgesetz haben wir einen medienrechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) die Förderaufgabe staatsfern ausgestaltet. Ich erwarte nun von der SLM, dass sie die Satzungsermächtigung nutzt, um mit den jeweiligen Medienanbietern und in Zusammenarbeit von Medienrat und der plural besetzen Versammlung eine differenzierte Förderstrategie für die verschiedenen Förderbereiche auf den Weg zu bringen.“

Außerdem betont Maicher: „Mir war es wichtig, dass die ganze Vielfalt vorhandener Medienangebote unterstützt wird. Neben den kommerziellen lokalen Fernseh- und Radioveranstaltern bilden die nicht-kommerziellen Lokalradios eine wichtige Säule unserer lokalen Medienlandschaften. Sie benötigen eine Förderung für ihre Weiterentwicklung. Das betrifft den Ausbau von digitalen Angeboten und Plattformen sowie die professionelle Koordination und Unterstützung der ehrenamtlichen Programmerstellung bei der vom Rundfunk-Kombinat Sachsen geplanten landesweiten Verbreitung von Lokalbeiträgen über DAB+. Als Gesetzgeber ermöglichen wir deshalb eine Förderung zusätzlich zur Förderung von Angeboten und Sende- und Leitungskosten, die die SLM in den vergangenen Jahren bereits aus Rundfunkbeitragsmitteln finanziert hat.“

„Wir BÜNDNISGRÜNE legen darüber hinaus besonderen Wert darauf, dass nicht nur bestehende Angebote und Anbieter unterstützt werden, sondern unabhängig von Medienart, Rechtsform sowie kommerzieller oder nicht-kommerzieller Ausrichtung neue Ideen konzipiert und erprobt werden können – seien es zum Beispiel Netzwerke von freien Journalistinnen und Journalisten, innovative Informations- oder Diskussionsformate, Videoblogs oder crossmediale Reportagen zu lokal relevanten Themen.“

Weitere Informationen:

>> Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz (Drs 7/11500, Anlage A, Änderungsantrag CDU/BGR/SPD Nr. 12, Seite 243ff.)

>> Änderungsantrag zum Einzelplan 02/Staatskanzlei (Drs. 7/11501, Beschlussempfehlung Teil 3, Anlage 1 – EP 02, Änderungsantrag CDU/BGR/SPD Nr. 3 , S. 535f.)