Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag – Solidarische Finanzierung ist gerechtfertigt

Portrait von Claudia Maicher in roter Bluse vor weißer Wand

Pressemitteilung
Datum: 05.08.2021

Dresden. Heute hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten die Beschwerde gegen die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 86 Cent beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Sachsen-Anhalt hat die Rundfunkfreiheit verletzt und die CDU hat ein verfassungsrechtlich garantiertes Verfahren zur Anpassung der Beitragshöhe untergraben. Es ist Aufgabe der Politik, den Auftrag zu bestimmen, an dem die Finanzierung bemessen wird. Damit die öffentlich-rechtlichen Medien ihren gesetzlichen Auftrag auch künftig erfüllen können, ist die solidarische Finanzierung durch alle gerechtfertigt. Die Anpassung der Beitragshöhe wurde auf Basis des gültigen KEF-Verfahrens vorgeschlagen.“

„Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht nicht darin, es der Politik recht zu machen, sondern die Vielfalt der Interessen und die gesellschaftliche Relevanz zu beachten. Er ist unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung in der digitalen Medienwelt.“