Große und Kleine Anfragen sind wichtige Mittel der parlamentarischen Kontrolle im Sächsischen Landtag. Kleine Anfragen können von einzelnen Abgeordneten und Große Anfragen von Fraktionen oder Abgeordnetengruppen an die Staatsregierung gerichtet werden. Die Staatsregierung wird damit auch zu einer Beantwortung verpflichtet (Kleine Anfragen innerhalb von 4 Wochen / Große Anfragen innerhalb von 6 Wochen). So bekommen die Abgeordneten des Landtags Aufschluss darüber wie die Staatsregierung mit ihrer Verantwortung umgeht, die sie gegenüber den Bürger*innen in Sachsen trägt.

Meine Großen Anfragen und meine Kleinen Anfragen zu den Themen Hochschule & Wissenschaft, Kultur, Medien und zu meinem Wahlkreis in Leipzig aus der aktuellen Legislatur, sowie die jeweiligen Antworten der Staatsregierung sind hier zu finden.

Kofinanzierung europäischer Forschungsprogramme

03/25

Ungenehmigte Nutzung von Räumen der Universität Leipzig für BSW-Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl

03/25

Kulturförderung des Freistaates im Jahr 2025 in der Kategorie „Sonstige Ausgaben“

03/25

Förderung durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

03/25

Nachfrage zu: Vorläufige Haushaltsführung im Bereich Kunst und Kultur im Jahr 2025

11/24

Faire Vergütung in der Kulturförderung in Sachsen

11/24

Förderung kommunaler Theater und Orchester

11/24

Gegenstände der Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes

11/24

Verfahren zur Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes

11/24

Aufbau der Gedenkstätte KZ-Sachsenburg

10/24

Bedrohung der Kunstfreiheit in Sachsen

10/24

Haushaltsbewirtschaftung im Bereich Kunst und Kultur

10/24

Kürzungen bei Kultureinrichtungen in der Landeshauptstadt Dresden

10/24

Vorläufige Haushaltsführung im Bereich Kunst und Kultur im Jahr 2025

10/24

Lokaljournalismusförderung der Sächsischen Landesmedienanstalt

10/24

Einbürgerungsverfahren in Leipzig

03/25