Große und Kleine Anfragen sind wichtige Mittel der parlamentarischen Kontrolle im Sächsischen Landtag. Kleine Anfragen können von einzelnen Abgeordneten und Große Anfragen von Fraktionen oder Abgeordnetengruppen an die Staatsregierung gerichtet werden. Die Staatsregierung wird damit auch zu einer Beantwortung verpflichtet (Kleine Anfragen innerhalb von 4 Wochen / Große Anfragen innerhalb von 6 Wochen). So bekommen die Abgeordneten des Landtags Aufschluss darüber wie die Staatsregierung mit ihrer Verantwortung umgeht, die sie gegenüber den Bürger*innen in Sachsen trägt.

Meine Großen Anfragen und meine Kleinen Anfragen zu den Themen Hochschule & Wissenschaft, Kultur und Medien aus der aktuellen Legislatur, sowie die jeweiligen Antworten der Staatsregierung sind hier zu finden.

Faire Vergütung in der Kulturförderung in Sachsen

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Förderung kommunaler Theater und Orchester

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Gegenstände der Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes

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Verfahren zur Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes

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Aufbau der Gedenkstätte KZ-Sachsenburg

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Bedrohung der Kunstfreiheit in Sachsen

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Haushaltsbewirtschaftung im Bereich Kunst und Kultur

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Kürzungen bei Kultureinrichtungen in der Landeshauptstadt Dresden

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Vorläufige Haushaltsführung im Bereich Kunst und Kultur im Jahr 2025

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Lokaljournalismusförderung der Sächsischen Landesmedienanstalt

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