Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – BÜNDNISGRÜNE für Planungssicherheit statt destruktive Blockaden 25. September 20241. Oktober 2024 Pressemitteilung, 25.09.2024 Morgen verhandeln die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei einem „Kamingespräch“ über wesentliche Weichenstellungen bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Dabei wird auch die Anpassung des Rundfunkbeitrags und die künftige Finanzierung der Anstalten im Mittelpunkt stehen. Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu: „Die Diskussion um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss endlich zur Sachlichkeit zurückkehren. Ich erwarte von Ministerpräsident Michael Kretschmer, die sächsische Stimme im Sinne der Vernunft einzusetzen. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen und seine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern stärken will, muss den Beitragspopulismus ablegen. Für die Umsetzung von Reformen beim ÖRR braucht es jetzt Planungssicherheit und keinen neuen Rechtsstreit.“ „Eine Anpassung des Rundfunkbeitrags an die von der KEF ermittelte Höhe ist notwendig. Denn die Spareffekte der jetzt zum Beschluss vorliegenden Strukturreform können 2025 noch gar nicht greifen. Künftig soll sich die Bedarfsermittlung dann am Verbraucherindex und einem Rationalisierungsabschlag orientieren. Diesen Vorschlag der Rundfunkkommission halten wir für einen tragfähigen Kompromiss, der einerseits Kostensteigerungen berücksichtigt und andererseits den Spardruck aufrechterhält. Das Verfahren über die KEF bleibt auf diese Weise fachlich und staatsfern. Neben einer relativen Beitragsstabilität wird so auch der Aufbau moderner, attraktiver und qualitativ hochwertiger Informations- und Unterhaltungsangebote gewährleistet.“ Abschließend warnt Maicher: „Was wir in der ohnehin schon polarisierten Debatte jetzt nicht brauchen, sind weitere destruktive Blockaden von einzelnen Länderchefs. Wer auch trotz absehbarer Spareffekte jede minimale Änderung beim Rundfunkbeitrag ausschließt, drängt die Rundfunkanstalten geradewegs zur Klage. Das führt am Ende nur zu einem weiteren Akzeptanzverlust des ÖRR als wichtige Säule demokratischer Meinungsbildung – obwohl nur geltendes Recht durchgesetzt würde, weil die Staatskanzleien ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und sich nicht eher zu Einigungen bei Auftragsgestaltung und Finanzierung durchringen konnten. Nicht zuletzt die sächsische Staatskanzlei hat in den vergangenen Jahren durch einen Zick-Zack-Kurs ein ordentliches Verfahren ausgebremst. Ich hoffe, dass der Knoten in diesem Herbst gelöst wird.“ Weiteres zum Thema:Amtswechsel im MDR: BÜNDNISGRÜNE wünschen Intendant Ralf Ludwig viel Erfolg 1. November 2023 Ralf Ludwig übernimmt heute das Amt des Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Er folgt auf…Anhörung zum 3. Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Reform für moderne und gemeinwohlorientierte öffentlich-rechtliche Angebote wird angeschoben 16. Januar 2023 Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat heute Sachverständige zum 3. Medienänderungsstaatsvertrag angehört. Dieser enthält neue…Wahl des MDR-Intendanten: BÜNDNISGRÜNE gratulieren Ralf Ludwig und wünschen ihm viel Erfolg 13. März 2023 Zur Wahl von Ralf Ludwig zum Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische…
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