Rechte der Lehrbeauftragten an Hochschulen in Sachsen stärken

Claudia Maicher im Plenarsaal des Sächsischen Landtags

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zur Petition „Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz“ Drs 7/7116

34. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages, Mittwoch, 21.07.2021, TOP 15

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Petition der Lehrbeauftragten widmet sich einigen lang bekannten Problemen. Und sie kommt zu einer Zeit in der prekäre Bedingungen brennglasartig noch prekärer wirken und daher Aufmerksamkeit erfordern.

Die Petition stellt die besonderen Bedingungen künstlerischer und musischer Studiengänge in Präsenz und enger Begleitung der Studierenden heraus.

Die Petition reiht sich in bundesweite Bemühungen der Interessenvertretung ein, die Frage nach der grundlegenden Bereitstellung des Lehrangebotes an den Kunst -und Musikhochschulen zu klären und eine Veränderung in der Personalstruktur herbeizuführen. Sie zeigt nicht zuletzt die besonderen Schwierigkeiten von künstlerisch und selbständig tätigen Menschen bei der Durchführung ihrer Tätigkeit und der damit sichtbar gewordenen Notwendigkeit von besserer Absicherung.

Das Herzstück der Petition ist der Ruf nach Fairness und Anerkennung für die hervorragende und wichtige Leistung der Lehrbeauftragten. Wir teilen die Ansicht, dass der Lehrauftrag ursprünglich dazu gedacht war, anderweitig im Haupterwerb angestellte Praktiker*innen für den Lehrbetrieb zu gewinnen, durch ihre Perspektive den Lehrbetrieb zu bereichern und wesentliche Fähigkeiten aus der Praxis zu vermitteln oder auch um besonders bekannte Persönlichkeiten an die Hochschulen zu holen. Das Leitbild war der Lehrauftrag im Nebenerwerb.

Gewissermaßen wurde aber aus einem Aushängeschild, einem Blick in die Praxis, der kurzfristigen und flexiblen Bedarfsdeckung eine Dauerlösung, die sich nicht selten in langjährigen Kettenverträgen äußert und zur Absicherungsfunktion der Lehre dient. Von der Notwendigkeit einen flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz der Lehrbeauftragten zu ermöglichen und damit auf möglichst lose Bindungen zur Hochschule hinzuwirken, kann daher nur noch eingeschränkt die Rede sein.

Vieles deutet darauf hin, dass ein Großteil der Lehrbeauftragten im Haupterwerb tätig ist, oftmals sogar an mehreren Hochschulen, um ihren Lebensunterhalt existenzsichernd bestreiten zu können. Neben einer fairen Vergütung, müssen daher bessere Bedingungen zur Durchführung des Lehrauftrages treten. Die Wertschätzung der künstlerischen Ausbildung muss auch die Anerkennung der Leistungen der Lehrenden umfassen.

Der Lehrauftrag ist eine qualitativ hochwertige Tätigkeit im Lehr- und Prüfungsbetrieb, die Lehrbeauftragten haben maßgeblichen Anteil an der Ausbildung der Studierenden und nehmen damit hoheitliche Tätigkeiten wahr. Und an dieser Stelle reicht ein „Danke“ und „Weiter so“ nicht aus, sondern als Folge der Petition sollten konkrete Verbesserungen diskutiert werden.

So divers die Gruppe und Interessen der Lehrbeauftragten sein mag, so gleichgerichtet ist ihr Interesse an einer fairen Vertragsgestaltung, denn das ist der Grundsatz jedes Vertragsschlusses und ein Minimalkonsens der umgesetzt werden muss. Damit verbunden ist auch das berechtigte Interesse an existenzsichernden Honoraren. Hierfür ist der erfolgte Aufwuchs in Höhe von 1,5 Mio. Euro im Rahmen des Doppelhaushaltes 2021/22 ein wichtiger Schritt zur längst überfälligen Erhöhung der Honorare. So konnte beispielsweise das Honorar an der HfM Dresden rückwirkend zum 01.01.2021 um 6 Euro pro Stunde erhöht werden, was einer Steigerung von 17 Prozent entspricht. Des Weiteren müssen die Lehrbeauftragten in die Lage versetzt werden, zukünftig Honorarrichtlinien und Standards durch ihre Interessenvertretung im Dialog mit den Hochschulen aushandeln zu können.

Vieles ist nachvollziehbar an dieser Petition und bedarf der weiteren politischen Diskussion.

Eine Überprüfung der gewachsenen Personalstruktur, auch an den Kunst- und Musikhochschulen ist sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und den quantitativen Einsatz der Lehrbeauftragten zur Absicherung der grundständigen Lehre und damit von Daueraufgaben zu evaluieren und auf Basis dieser Erhebung konkrete Handlungsschlüsse abzuleiten.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes die Rechte der Lehrbeauftragten als Angehörige der Hochschule gestärkt werden. Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNE uns eingesetzt und das wollen wir jetzt auch umsetzen.

Die vorliegende Petition ist ein erneuter Weckruf zum Handeln im ehrlichen politischen Dialog mit der Interessenvertretung der Lehrbeauftragten. Das sollten wir aufnehmen.

Herzlichen Dank.

Weitere Informationen:

>> Petition 07/00746/7 „Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz“