Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „Arbeitsbedingungen der studentisch Beschäftigten der Hochschulen in Sachsen verbessern – Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte ‚TV-Stud‘ unterstützen!“ Drs 8/5599
24. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.02.2025, TOP 8
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es wird höchste Zeit für eine bessere Absicherung und eine faire Vergütung von studentischen Mitarbeitenden. Denn sie leisten unverzichtbare Arbeit an unseren Hochschulen, für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen und Institute. Ohne sie würden Lehre, Forschung und Drittmittelprojekte nicht funktionieren. Deshalb braucht es höhere und verbindlichere Mindeststandards. Zu den aktuellen Defiziten hat Kollegin Neuhaus-Wartenberg bereits ausgeführt.
Ein Tarifvertrag ist angemessen und ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung an die studentischen Beschäftigten. Er liegt aber ganz klar auch im eigenen Interesse des Freistaates. Da müsste nur mal jemand in der Staatsregierung dem Finanzminister erklären, was wir davon haben, wenn Sachsen hier Vorreiter wäre.
Wir stehen als Freistaat vor einigen Herausforderungen. Wenn wir diese lösen wollen, brauchen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hier im Land. Da muss es attraktiv sein, in Sachsen zu studieren und dann weiter akademisch durchzustarten. Studentische Mitarbeitende sind ja häufig die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von morgen. Ein Tarifvertrag wäre wichtig, um diese praktische Qualifizierungsphase mehr für Studierende zu öffnen, die es sich nicht so einfach leisten können, als Studentische Hilfskraft zu arbeiten und dafür auf besser bezahlte Jobs zu verzichten.
Diesen Tarif auszuschließen, das ist gerade keine kluge Strategie! Wir BÜNDNISGRÜNE sind überzeugt: Es braucht attraktive Arbeitsbedingungen in unserem Wissenschaftssektor und das fängt schon im Studium an.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Grundanliegen der Linksfraktion teilen wir. Allerdings – das ist jetzt keine Überraschung, wir haben einen ähnlichen Antrag vor zwei Jahren hier debattiert – können wir diesem Antrag so auch nicht zustimmen.
Wir können als Landtag nicht mitten in den laufenden Tarifverhandlungen die Verhandlungspartner mit konkreten Forderungen beauftragen, die eins zu eins der Forderungen einer Seite entsprechen. Das wäre jetzt schon aus Respekt gegenüber der Autonomie der Tarifparteien nicht angemessen.
Wir halten auch den Weg nicht für geeignet. Mit dem Antrag wird die Verantwortung erstmal an die Staatsregierung weggeschoben. Sie soll zwei schmale Gesetzentwürfe einbringen. Aber ohne eigene Mehrheit im Parlament landet das doch ohnehin wieder hier. Es reicht einfach nicht, das Thema symbolisch mal kurz aufzumachen und die Verantwortung nur an die Staatsregierung zu delegieren.
Dass bei den aufgeworfenen Fragen etwas passieren muss, da stimme ich zu. Aber die konkreten Regelungen sollten wir genauer und mit zusätzlichen Sachverstand diskutieren. Für so etwas gibt es Anhörungen.
Ein studentischer Personalrat ist tatsächlich überlegenswert. Dabei müssen die praktischen Hürden mit beachtet werden. Nicht dass die Lösung besser klingt, als sie faktisch wirkt. Aus anderen Ländern kennen wir das Problem, vor Wahlen überhaupt Kandidierende und Nachrückende für die Mitbestimmung zu gewinnen. Auch zur potenziell umfangreichen Freistellung der SHK von ihren originären Aufgaben braucht es eine Antwort, bevor das hier einfach festgeklopft werden könnte.
Kettenbefristungen und sehr kurze Laufzeiten unter sechs Monaten stehen zu Recht in der Kritik. Mit der letzten Novelle des Hochschulgesetzes sind wir einen Schritt in die richtige Richtung gegangen, dafür hatten wir BÜNDNISGRÜNE uns eingesetzt. Vorher gab es gar keine Mindestvertragslaufzeiten.
Jetzt ist etwas Zeit vergangen, um zu schauen, wie die Regelung wirkt. Die Kollegin Neuhaus-Wartenberg hat das parlamentarische Monitoring übernommen, wofür ich sehr dankbar bin. Das läuft tatsächlich noch nicht ganz, wie es soll. Abgesehen von nachvollziehbaren Gründen für ein kurze Laufzeit, wie z.B. der Studienabschluss und der eigene Wunsch von Studierenden. Das steckt ja auch in den Zahlen drin.
Wir müssen selbstverständlich dazu kommen, dass das Gesetz eingehalten wird. Da steht die Staatsregierung in der Verantwortung. Und wir sollten die Zahlen differenziert betrachten und eine gründliche Abwägung zu Mindestlaufzeiten vornehmen, bevor wir etwas gesetzlich festlegen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
den Antrag hier wieder nur als Begleitkampagne zu den laufenden Tarifverhandlungen ins Plenums-Schaufenster zu stellen, das finde ich reicht nicht aus. Ich wünsche mir da eine vertiefte Auseinandersetzung. Dem Antrag können wir, so wie er hier vor uns liegt, nicht bedingungslos folgen.
Vielen Dank.