Kulturförderung des Freistaates – BÜNDNISGRÜNE warnen vor langer Hängepartie im kommenden Jahr

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Pressemitteilung 11. November 2024

Mit der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2025 könnte Teilen der Kunst und Kultur in Sachsen eine lange Hängepartie bevorstehen. Das zeigt eine Kleine Anfrage (Drs 8/52) von Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, an die Staatsregierung. In einer weiteren Kleine Anfrage (Drs 8/51) hat sich die Abgeordnete zu den Folgen der aktuellen Haushaltssperre für die Kultur erkundigt.

Dr. Claudia Maicher erklärt: „Als Kulturpolitikerin schaue ich mit großer Sorge auf die Zeit ohne beschlossenen Staatshaushalt. Wir haben Anfang November und die Staatsregierung hält sich noch komplett bedeckt, welche Maßnahmen und Programme 2025 weitergefördert werden. Von der erwarteten Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zur vorläufigen Haushaltsführung hängt vor allem die Zukunft der freien Kulturszene ab.“

„Es ist jetzt an Kulturministerin Barbara Klepsch, dem Finanzminister klarzumachen, dass eine lange Hängepartie für die Kultur keine Option ist. Es müssen ausreichend Mittel zur Bewirtschaftung freigegeben werden. Zumal nach dem Brombeer-Chaos ungewiss bleibt, wann der Doppelhaushalt 2025/2026 überhaupt beschlossen werden kann.“

„Ich warne vor einer finanzpolitischen Engstirnigkeit, durch die wichtige kulturelle Angebote ausfallen, Personal nicht mehr bezahlt werden kann oder andere bereits eingeworbene Mittel ohne Kofinanzierung des Freistaates verloren gehen. Wir werden uns als Freistaat daran messen lassen müssen, ob wir der Bedeutung unserer vielfältigen Kultur finanziell gerecht werden. Auf Orte des Austausches und des Miteinanders können wir nicht verzichten, während Demokratiefeinde im ganzen Land in gesellschaftliche Leerräume drängen.“

Weitere Informationen:

Die Kleine Anfrage (Drs 8/52) zum Ausblick auf das kommende Jahr hat offengelegt, dass nach wie vor nicht klar ist, welche Programme der Kulturförderung fortgeführt werden. Die Kulturinstitutionen werden von der Staatsregierung bis zur Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift für die vorläufige Haushaltsführung vertröstet.

Die Kleine Anfrage (Drs 8/51) von Dr. Claudia Maicher hat gezeigt, dass das Kulturressort in Folge der Haushaltssperre im Jahr 2024 vom gesamten Kulturetat circa eine Million Euro weniger ausgegeben hat als geplant. Dafür werden Beiträge eingespart, die von Trägern momentan nicht ausgegeben werden können oder verschiebbar sind. Auch bei den bereits geplanten Bewilligungen über 2024 hinaus werden keine Abstriche gemacht.