Vorläufige Haushaltsführung – BÜNDNISGRÜNE: Koalition darf Kultur nicht länger gefährden

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Pressemitteilung 6. Januar 2025

Dresden. Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hat die Staatsregierung gefragt (Kleine Anfrage, Drs 8/534), welche Maßnahmen und Programme im Bereich der Kulturförderung auf Grundlage der vorläufigen Haushaltsführung welche Mittel erhalten. Zu den Antworten erklärt die Abgeordnete:

Die Koalition aus CDU und SPD hat der Kultur in Sachsen einen denkbar schlechten Start ins neue Jahr beschert. Bis auf wenige Ausnahmen stellt sie alle geförderten Einrichtungen, von freien und kommunalen Theaterhäusern über Festivals bis zu erinnerungskulturellen Projekten, vor erhebliche finanzielle Lücken. Es werden nur 30 Prozent des Vorjahresbedarf bewilligt, obwohl der nächste Doppelhaushalt frühestens zur Jahresmitte zu erwarten ist. Da müssen AfD und andere gar nicht mehr Kulturakteure angreifen, wenn die Koalition schon vorher flächendeckend Strukturen ausdünnt.“

„Diese Situation wurde ohne Not zugelassen. Es wären ohne rechtliche Bedenken mehr Mittel zur Bewirtschaftung drin gewesen, wenn das CDU-geführte Finanzministerium nicht die haushaltslose Zeit als Sparmaßnahme auf Kosten der Menschen im Freistaat ausnutzen würde. Die Möglichkeit von Ausnahmen für eine Förderung bis zu 50 Prozent kann nur in wenigen Härtefällen helfen. Die Krux ist, dass nach Vorgabe des Finanzministeriums dafür an anderer Stelle noch mehr vorenthalten werden muss. Private Träger und Kommunen werden in der aktuellen Lage aber nicht einspringen können. Für die Breite der betroffenen Angebote ist damit kaum etwas gewonnen.“

„Staatsministerin Klepsch kann noch nicht einmal sagen, bis wann die längst vorliegenden Anträge geprüft werden und feststeht, welche Einrichtungen wie viele Mittel erhalten“, kritisiert Maicher. „Ich fordere sie auf, hier schnellstmöglich voranzukommen und Transparenz zu schaffen!“

Als BÜNDNISGRÜNE Fraktion wollen wir die Unsicherheit für das Personal und die Gefährdung kultureller Strukturen nicht hinnehmen. Der gesellschaftliche Schaden ist jetzt schon groß. Er wächst weiter, wenn hier nicht nachgebessert wird. Wir haben daher in unserem Antrag (Drs 8/649) vorgeschlagen, die Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushaltsführung umgehend zu überarbeiten und mehr Mittel zur Bewirtschaftung freizugeben. Das kann Finanzminister Piwarz auch ohne Aufforderung des Landtages umsetzen.“

Weitere Informationen:

>> Antwort auf die Kleine Anfrage der BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Dr. Claudia Maicher: „Vorläufige Haushaltsführung im Bereich Kunst und Kultur im Jahr 2025 – Nachfrage zu Drs. 8/52“ (Drs 8/534)

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Vorläufige Haushaltsführung 2025 – gemeinsam verantwortungsvoll handeln“ (Drs 8/649)