Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2023/24 – Einzelplan 12 Hochschule & Wissenschaft

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024“ Drs 7/10575

64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Montag, 19.12.2022, TOP 1.5

– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die Haushaltsverhandlungen, die hinter uns liegen, fanden unter denkbar schweren Bedingungen statt. Die steigenden Preise und die angespannte Weltlage stellen auch für den Bereich Hochschule, Wissenschaft und Forschung eine enorme Herausforderung dar. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir insgesamt über 2 Milliarden Euro pro Jahr für den Bereich veranschlagen konnten. Darin enthalten sind bereits jene Änderungen, die wir als Koalition im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens vorgenommen haben, um zum einen erfolgreiche Projekte weiterhin zu fördern und weiterzuentwickeln und zum anderen wichtige Innovationsimpulse zu setzen. Dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD herzlich danken. Gemeinsam bringen wir die Hochschul- und Wissenschaftslandschaft weiter voran.

Wir gewährleisten, dass die Forschungsförderung weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt. Dabei legen wir weiterhin den Schwerpunkt auf die Lösung ökologischer, ökonomischer und gesamtgesellschaftlicher Probleme wie dem Klimawandel. Die Hochschulen und die Wissenschaft bilden bereits jetzt die Vorhut bei der Krisenbewältigung, dabei wollen wir sie unterstützen. Zudem stellen wir sicher, dass weiterhin ein fester Anteil der Förderung für die Geistes- und Sozialwissenschaften bereitgestellt wird, deren Forschung wir in Zeiten politischer Unsicherheiten mehr denn je brauchen. Nicht zuletzt halten wir an der besonderen Förderung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft fest.

Für die Studierendenwerke stellen wir zusätzlich zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Diese Mittel sollen vor allem für dringend notwendige Investitionen genutzt werden. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass das während der Pandemie etablierte Angebot psychosozialer Beratungsstellen weiterhin finanziert und gesichert wird.

Wir stärken die Inklusion an sächsischen Hochschulen, indem wir nicht nur innovative Projekte zur Ausbildung von Inklusionsreferent*innen fortführen, sondern auch durch die Bereitstellung von bis zu 1,5 Millionen Euro zusätzlich an Inklusionsmitteln für die Hochschulen.

Der anhaltend herausfordernden Lage auf dem Arbeitsmarkt im Bildungssektor treten wir entschlossen entgegen, indem wir mehr Gelder für die innovativen Lehramtsprojekte an der TU Chemnitz und der Universität Leipzig bereitstellen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag dafür, auch zukünftig in allen Teilen des Freistaats genügend Lehrerinnen und Lehrer einstellen zu können.

Nicht zuletzt führen wir mit dem Haushalt erfolgreiche Projekte weiterhin fort und entwickeln sie weiter. So etwa das sächsische Gastprofessorinnenprogramm: Hier wird die Koordinierungsstelle für Chancengleichheit zukünftig enger beratend unterstützen.

Zudem erhöhen wir die Zulagen für Lehrbeauftragte an Musikhochschulen. Auch wenn wir hier immer noch Handlungsbedarf sehen, wollen wir damit einen weiteren Schritt zu einer dauerhaften und strukturellen Verbesserung der Beschäftigungssituation leisten – denn die Lehrbeauftragten leisten einen unersetzlichen Beitrag zur Lehre an den Hochschulen, und dafür verdienen sie Anerkennung.

Nur mit einem leistungsfähigen Hochschul- und Wissenschaftssystem werden wir die aktuellen und zukünftigen Krisen bewältigen können, dafür schaffen wir im aktuellen Haushaltsentwurf die Grundlage.