Öffentlich-rechtlicher Rundfunk − Stagnation statt Stärkung. Kein Fortschritt beim 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag!

Pressemitteilung 10/2019
Datum: 14.01.19

Dresden. Anlässlich der heutigen Anhörung zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Medienausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:

„Anders als von der Staatsregierung und den Intendanten der Rundfunkanstalten verkündet, ist die Neufassung des Telemedienauftrags mitnichten gewinnbringend für alle Beteiligten. Vielmehr legt der sogenannte Kompromiss den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ein Korsett an. Statt der Einengung der Weiterentwicklungsmöglichkeiten hätte ich mir gewünscht, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio in Zeiten von verändertem Kommunikationsverhalten und Desinformation in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag ordentlich zu erfüllen. Die Bekräftigung des Verbots der Presseähnlichkeit folgt veralteten Denkmustern und steht einer konvergenten Mediennutzung entgegen. Damit wird die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschwächt.“

Kritik wurde auch durch die Sachverständigen in der Anhörung geäußert. So erklärt der Mediensoziologe Volker Grassmuck zur Beibehaltung des Verbots der Presseähnlichkeit:
„Eine ‚publizistische Gewaltenteilung‘ von Presse und Rundfunk mit einem Ausschließungsverhältnis schütze die Verfassung nicht, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem WDR-Urteil entschieden. Den publizistischen Wettbewerb wollte der Gesetzgeber folglich nie beschränken. Genau die Gefahr besteht aber beim Verbot der Presseähnlichkeit.“

„Darüber hinaus wird mit der sogenannten ‚Schlichtungsstelle‘, in der sowohl die Rundfunkanstalten als auch die Presseverlage vertreten sind, eine höchst problematische Institution eingeführt“, kritisiert die Abgeordnete. „Es ist nicht Aufgabe der Presseverlage, bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags mitzubestimmen. Zudem bleibt auch nach der heutigen Anhörung unklar, wie diese Stelle konkret arbeitet, wie sie besetzt und ausgestattet sein wird.“

Die Sachverständigen der Filmwirtschaft wiesen besonders auf die im Staatsvertrag ungelöste Frage einer angemessenen Vergütung der Film- und Medienproduktionswirtschaft bei Ausweitung der Verweildauer in Mediatheken hin.

„Zwar ist der Wegfall der 7-Tage-Regelung erfreulich, dies darf aber letztendlich nicht zulasten der an kreativen Inhalten beteiligten Rechteinhaber gehen“, kritisiert die Abgeordnete.