Positionspapier: Solidarität und Absicherung für die Kultur gerade in Zeiten der Corona-Krise

Wegen der Corona-Krise sind Kultureinrichtungen bundesweit geschlossen, Kulturangebote und kulturelle Bildung finden nicht statt. Abgesehen von den großartigen kreativen Erfindungen vieler  Künstler*innen im Netz, hat das Corona- Virus das gesamte kulturelle Leben in Deutschland und weit darüber hinaus zum Erliegen gebracht. Die Kultur liegt im künstlichen Koma: keine Live-Aufführungen, keine Konzerte, keine Bibliotheken und Museen, geschlossene Buchhandlungen, keine Poetry-Slams und geschlossene Clubs und Theater. Auch Filmproduktionen stehen still. Mit einem Schlag wurde dadurch unzähligen Kulturschaffenden, Künstler*innen, Kreativen und auch Medienschaffenden die Existenzgrundlage entzogen. Kultureinrichtungen stehen vor der Pleite. Der kulturellen  Infrastruktur droht der Zusammenbruch.

Das können und wollen wir nicht einfach so hinnehmen! Denn auf die Kultur kommt es an. Gerade in der Krise, aber auch für die Zeit danach. Die aktuellen, zur Eindämmung des Corona-Virus  notwendigen Maßnahmen stellen insbesondere Kulturschaffende und Kulturbetriebe bereits jetzt vor die Existenzfrage: Für die meisten von ihnen bedeutet die COVID-19-Pandemie den faktischen Verlust von Publikum und Gästen, ihrer Aufträge, Fördergelder und Arbeitsräume. Und damit den Verlust ihrer Einkommens- und Lebensgrundlage. Dem muss aktiv begegnet werden. Nicht nur im  Interesse der Betroffenen, sondern auch für ein weiterhin vielfältiges Kulturleben und die kulturelle Grundversorgung aller Menschen. Die bundesdeutsche Kulturlandschaft ist durch eine über  Jahrzehnte gewachsene Vielfalt geprägt, die sich in den verschiedensten Sparten und Genres sowie diversen Branchen, Szenen und Netzwerken immer weiter ausdifferenziert, organisiert und entwickelt hat. Ob staatliche Institutionen und private Kulturbetriebe, freischaffende Künstler*innen und öffentlich geförderte Kulturprojekte oder die unterschiedlichen Hybride der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der kulturellen Bildung: Sie alle sind elementar für Kultur als gesellschaftliche Orientierung und Inspiration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die individuelle Entfaltung, für den transkulturellen Austausch und die Bewahrung unseres kulturellen Erbes. Diese Kultur ist in der gegenwärtigen Krise in höchster Gefahr, genauso wie die Kulturschaffenden in ihrer wirtschaftlichen Existenz selbst. Unserer Kulturlandschaft drohen deshalb auch für die Zeit nach der Krise ein Einbruch und Kahlschlag, wie ihn unsere Gesellschaft in den letzten 75 Jahren nicht erlebt hat.
Es ist absehbar, dass Kulturschaffende und Kulturbetriebe langfristig von den Einschränkungen betroffen sein werden, da sich bereits jetzt Ausfall von Veranstaltungen, Projekten und Festivals bis in den Herbst ankündigen. Den erwartbaren Folgen müssen wir jetzt zuvorkommen!
Deswegen fordern wir:

A) Einen Rettungsfonds, soweit nicht schon vorhanden, der auf die spezifischen Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen ausgerichtet ist, die durch das Raster der Förderungen der Bundesregierung fallen. Kulturschaffende brauchen schnelle Unterstützung und unkomplizierte Hilfen, egal in welchem Bundesland sie leben und in welcher Organisationsform sie arbeiten.
B) Eine Anpassung des Zuwendungsrechts: Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass die Förderungen und Unterstützungen schnell und unbürokratisch umgesetzt werden.
C) Kooperation der politischen Ebenen: Bundes-, Landes- und kommunale Programme müssen aufeinander abgestimmt werden zwischen jeweiligen Fachministerien bzw. Fachämtern.
D) Internationale und vor allem europäische Solidarität: Die Corona-Krise ist eine internationale Herausforderung und vor diesem Hintergrund betrifft sie auch Kulturschaffende, Künstler*innen und Kreative sowie Kultureinrichtungen weltweit. Diese brauchen unsere Solidarität.
E) Erinnerungskultur: Im Gedenkjahr 2020 und vor dem Hintergrund von erstarkendem Nationalismus darf es nicht sein, dass bundes- und europaweites Gedenken vor dem Hintergrund der Pandemie nicht stattfindet. In Zeiten von Ausgangssperren und Kontaktverboten bedarf es neuer Formate des Gedenkens.

 

A) Rettungsfonds für Kulturschaffende und Soloselbstständige
Der Stellenwert von Kultur in unserer Gesellschaft zeigt sich gerade jetzt, wo sie vielerorts komplett zum Erliegen gekommen ist. Bereits jetzt wissen Kulturschaffende, Künstler*innen und Kreative nicht, wie sie die kommenden Monate existenziell überleben sollen. Ihre ohnehin oft prekäre Lage trifft sie in der Krise besonders, Honorare und Werkverträge, die aufgrund von Ausfall jetzt nicht
fließen, treffen den Kulturbetrieb jetzt und später im Alter, wenn sich aufgrund reduzierter Zahlungen auch Rentenansprüche reduzieren. Aufgrund der besonderen Situation Kulturschaffender, die selten über große Rücklagen oder Investitionsmittel verfügen, droht nach der Krise die Gefahr, dass diverse Kulturangebote für immer verschwinden.
Der Bund, die Länder und die Kommunen stellen Finanzmittel zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und hier dem Kulturbereich, ob Vereinen oder Einzelpersonen, zur Verfügung. Doch bei genauer Betrachtung sind diese teilweise für viele Kulturschaffende nicht passfähig oder ausreichend, Teile des Kulturbetriebs fallen aufgrund ihrer Organisationsformen oder fehlender Betriebsstätten durch alle Raster. Selbstverständlich gibt es auch in den Bundesländern, in denen Bündnis 90/ Die Grünen die Verantwortung für die Kulturpolitik haben, bereits Unterstützung für Kulturschaffende, in Form eines Rettungsfonds, der auch allen Kulturschaffenden offensteht. Es braucht aber in allen Ländern schnelle, unbürokratische Hilfen für Kulturschaffende und -betriebe in egal welcher Rechtsform. Diese Hilfen dürfen nicht abhängig sein vom Wohn- und/oder Arbeitsort der Kulturschaffenden. Daher fordern wir, dass dort, wo im Rahmen der bestehenden Soforthilfen und Programme des Bundes und der Länder keine Hilfsangebote bestehen oder passfähig sind, eigenständige Programme für den Kultursektor geschaffen werden und auch der Bund hier Verantwortung übernimmt, in Form eines eigenen
Kulturrettungsfonds. So haben nicht alle Soloselbstständigen im Kulturbereich entsprechende Betriebsausgaben und qualifizieren sich deshalb nicht für die Rettungsschirme, wie z.B. selbstständige Instrumentallehrerinnen und -lehrer, obwohl ihnen die Einnahmen vorübergehend genauso wegbrechen und die Existenz gefährden. Da die langfristigen Folgen der Pandemie für den Kulturbereich noch nicht absehbar und auch abhängig von der Dauer von Schließungen sind, muss jener auch für die Zeit nach den pandemiebedingten Schließungen zur Verfügung stehen.
Soll unsere lebendige Kulturlandschaft langfristig auch nach der Corona-Kriseerhalten bleiben, brauchen wir schnelle und unbürokratische Maßnahmen. Denn was jetzt an kultureller Vielfalt verloren geht, wird im Wiederaufbau teurer sein als alle Rettungsfonds zusammen, die jetzt den Erhalt sichern. Mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung ist ein erster, wichtiger Schritt
getan. Allerdings hilft der darin vorgesehene erleichterte Zugang zur Grundsicherung vielen Kulturschaffenden nicht. Gleiches gilt für Kredite und Darlehen. Auch die Voraussetzung eines nachweislichen Liquiditätsengpasses sind für den Sektor Kultur problematisch. Kulturschaffende benötigen vielmehr eine schnelle finanzielle Unterstützung, um entgangene Honorare durch Veranstaltungsabsagen und Ähnliches ausgleichen zu können. Wir fordern deshalb einen gut ausgestatteten Rettungsfonds für Kulturschaffende und Soloselbstständige.
Die Rückzahlung von Darlehen und Krediten wird vielen Film- und Kulturschaffenden nicht möglich sein – denn was jetzt ausfällt, ist als Einnahme unter anderem für Schriftsteller*innen, Schauspieler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen, anderen darstellenden und bildenden Künstler*innen, aber auch bspw. Tontechniker*innen, Bühnenbildner*innen, Kostümbildner*innen und
viele mehr, dauerhaft verloren und lässt sich nicht nachträglich erwirtschaften. Kulturveranstaltungen lassen sich nicht unbegrenzt nachholen. Was freischaffende Kreative brauchen, ist der unbürokratische und schnelle Zugang zu Direktzahlungen, um die laufenden Kosten decken und ihre Existenzen sichern zu können.

Konkret fordern wir:
o einen Rettungsfonds für Kulturschaffende, Solo-Selbstständige, KMUs, Betriebe der Kulturwirtschaft wie z.B. Clubs, Vereine etc.
o Direkte Förderung für selbstständige Künstler*innen, Kulturschaffende, unbürokratisch, zwischen 2.000 und 15.000 Euro, als Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz.
o Direkte Förderung von Kleinbetrieben, Kulturinstitutionen, unbürokratisch, zwischen 2.000 und 50.000 Euro, unabhängig ihrer Organisationsform.
o Und bei Geringverdiener*innen in Kultureinrichtungen ein höheres fixes Durchschnittseinkommen zur Berechnung der 60% festsetzen, das auch für diese Gruppe ein Überleben während der Kurzarbeit sichert.
o Sicherung der Kulturinfrastruktur.
o Direkte Auszahlung von Ausfallgeldern: Erstattung für Einnahmeausfälle für abgesagte Veranstaltungen, Projekte und Produktionen sowie Lehrveranstaltungen und Unterrichtsstunden.
o Bereitstellung von Mitteln für digitale Projekte bei Kultureinrichtungen und ressortübergreifend zur Entwicklung und Nutzung entsprechend unabhängiger digitaler Dienstleistungen (Streams, Videoproduktionen, Personal usw.), um Kultur in die Haushalte zu tragen. Positive Beispiele gibt es bereits einige, wie die Tanzschule Flying Steps, die Tanzschritte als Lehrvideo an ihre Schüler*innen verschickt, 3D-Rundgänge in Museen oder die Clubcommission, die jeden Tag live aus (den leeren) Clubs streamt.
o Wir fordern von den Trägern öffentlicher Kultureinrichtungen, alle künstlerischen und sonstigen Vertragspflichten aus der Zeit vor und während der Schließungen zu erfüllen.

 

B) Klarstellungen im Zuwendungsrecht
Es muss jetzt dafür Sorge getragen werden, dass Förderungen und Unterstützungen schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Hemmnisse im Zuwendungsrecht und in den Förderrichtlinien müssen schnell identifiziert und entsprechend geändert werden. Das gilt für Fristen, den Ausfall von Veranstaltungen, die Fortsetzung einer bestehenden Förderung, für Arbeitsverhältnisse, Förderzeiträume, Abrechnungen, Liquidität und viele andere Aspekte mehr. Hier braucht es einheitliche Regelungen und eine unbürokratische Praxis, gute Beispiele sollten veröffentlicht und geteilt werden. Einige  Bundesländer sind da schon vorangegangen. Zuwendungsrecht darf nicht zur Verhinderung von konkreter Unterstützung, sei es bei den Soforthilfen und Notfallfonds oder in der laufenden Förderung  führen.

Notwendig sind insbesondere folgende Klarstellungen:
o Bereits bewilligte öffentliche Gelder für Einrichtungen und Projekte dürfen,soweit irgend möglich, nicht zurückgefordert werden.
o Eine Umwidmung bewilligter Gelder sollte erleichtert und ebenso schnell wie unbürokratisch bewilligt werden, insbesondere wenn sie für neue
digitale Angebote verwendet werden.
o Zusätzliche Kosten späterer Wiederholung von Veranstaltungen dürfen nicht den/der Zuwendungsempfänger*innen zu Lasten fallen.

Weitere Forderungen:
o Wegbrechende Dritt- und Eigenmittel durch wegfallende Projekte und
Veranstaltungen dürfen nicht zu Lasten der Projekte und -mittel gehen.
o Zugesagte Förderungen bleiben bestehen und sind nicht zurückzahlbar.
o Aufhebung der Zweimonatsfrist.

 

C) Abstimmung der Bundes- , Landes- und Kommunalprogramme und der jeweiligen Fachministerien bzw. Fachämter

Die Bundes-, Landes- und Kommunalprogramme sollten aufeinander abgestimmt werden und der Austausch zwischen den jeweiligen Fachministerien bzw. Fachämtern organisiert und gewährleistet werden.

Dazu bedarf es:
o Erleichterungen bei KSK- und GEMA-Zahlungen für Verwerter und Künstler*innen, Garantie für die Mitgliedschaft bei der KSK, trotz ggf. geringer Einnahmen.
o Liquiditätssicherung durch Kredite, Bürgschaften, wo es angebracht ist.
o Stundung, Erlass, Befreiung von Steuer- und Sozialversicherungs-leistungen.
o Stundung, Erlass und Befreiung von Miet- und Pachtzahlungen.
o Zudem fordern wir keine rückwirkenden Abmeldungen aus den Sozialversicherungen bei Produktionsstopp, keine negativen Auswirkungenauf die Rente durch wegfallende Einnahmen,  schließungsbedingtem Engagementende oder Schließungen von Kultureinrichtungen.
o Der Anwendungsbereich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird inhaltlich für alle Kulturschaffenden, sofern noch nicht erfasst, erweitert, damit Arbeitnehmer und auch Selbstständige Ansprüche gem. § 56 Abs. 5 Satz 2 IfSG geltend machen können.

 

D) Internationale und vor allem europäische Solidarität
Bei aller Herausforderung auf nationaler Ebene ist die Corona-Krise gleichwohl eine weltweite Herausforderung und vor diesem Hintergrund betrifft sie auch Kulturschaffende, Künstler*innen und Kreative weltweit, vor allem auch unsere Netzwerke in die Welt. Gerade im Bereich der kulturellen Bildung und künstlerischer Kooperationen trifft es auch zahlreiche Projekte im Bereich der  institutionellen und nichtinstitutionellen künstlerischen Arbeit mit Geflüchteten. Somit brauchen Menschen auf der Flucht, Menschen, die mit Kunst und Kultur in der Flüchtlingshilfe arbeiten, aber auch  Kulturschaffende in Europa und weltweit – nicht zuletzt im Jahr der deutschen EU-Ratspräsidentschaft – dringend unsere Solidarität. Schon jetzt zeigt sich, dass in anderen Ländern Kultureinrichtungen bei knappen Finanzen ohne Unterstützung dastehen und dem Kampf gegen die Pandemie zum Opfer fallen. Vielerorts, wo kritische künstlerische Perspektiven ohnehin unerwünscht waren, droht ihnen nun das Ende, verschwinden sie einfach. Hinzu kommt, dass unsere Netzwerke für die Zivilgesellschaft in aller Welt in Form von Mittlerorganisationen, Auslandsschulen oder  Künstler*innenresidenzen weltweit geschlossen sind und Stipendienaufenthalte sowie Kulturaustauschprogramme abgebrochen werden mussten. Hier müssen Mittel und unbürokratische Wege  gefunden werden, damit Honorare gezahlt und Mittelzusagen nicht vor diesem Hintergrund gekürzt werden. Angebote müssen digital realisiert werden können, damit der Austausch unter Kreativen und der Zivilgesellschaft weltweit nicht abbricht. Der unverschuldete Wegfall von Dritt- und Eigenmitteln darf nicht zu Lasten der Mittler und/oder Projekte gehen. Zudem muss dringend dafür Sorge  getragen werden, dass die vielerorts so wichtigen geschützten Kommunikations- und Austauschräume nicht verloren gehen und die Akteur*innen befähigt werden, digitale Formate und Zugänge zu  schaffen. Zudem darf es im Zuge der vorübergehenden Schließungen nicht zu Kündigungen von Honorar- und Projektmitarbeiter*innen kommen. Wir fordern den gleichberechtigten Zugang  Kulturschaffender aus Nicht-EULändern zu Hilfsfonds/Grundsicherung. Die bestehenden Aufenthaltsgenehmigungen solcher Künstler*innen müssen auch nach der Inanspruchnahme von Hilfsfonds  uneingeschränkt gültig bleiben.

 

E) Erinnerungskultur
2020 ist das Jahr der Erinnerungskultur. Viele Gedenkveranstaltungen anlässlich des 75. Jahrestags der Befreiung von Konzentrationslagern in ganz Europa und dem Ende des 2. Weltkriegs im Mai 2020  müssen wegen der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden. Dadurch kommt es zu Mehrarbeit und -ausgaben, da viele Veranstaltungen gerade in diesen Wochen und Monaten stattfinden  ollten. Für viele Zeitzeug*innen wäre es eine der letzten Möglichkeiten gewesen, zu solchen Gedenkveranstaltungen anzureisen. Das ist insbesondere auch vor dem Hintergrund eines weltweit  erstarkenden Nationalismus besorgniserregend. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, aber auch, um Hochbetagte als Hochrisikogruppe besonders zu schützen, ist es notwendig, die  Veranstaltungen mit Zeitzeug*innen derzeit abzusagen. Es braucht daher Ideen und Möglichkeiten, dieses Gedenken in den kommenden Wochen auch in anderen Formaten zu begehen. Mit Blick auf die  EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands gab es hier vor allem im Ausland verschiedene Projekte, die nun ebenfalls kurzfristig ausfallen müssen. Wir fordern daher die Staatsministerin für Kultur und Medien  (BKM) und die Staatsministerin für Kultur im Auswärtigen Amt (AA) auf, zu prüfen, inwiefern sich Teile solcher Projekte in anderen Formaten realisieren lassen, und die Projektverantwortlichen  bei der Umsetzung solcher Ideen mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Denn sonst droht die Erinnerungskultur vor dem Hintergrund der Pandemie gänzlich zu verschwinden und der Nationalismus in  Europa weiter zu erstarken.
Die Eindämmung der Krise hat sowieso schon zu massiven Einschränkungen der Europäischen Freiheiten geführt und damit automatisch (unbewusst) nationale Strukturen befördert. Dem muss mit   einem auf die Erinnerungskultur und die Demokratie ausgerichteten Krisenmanagement auf allen Ebenen aktiv entgegengewirkt werden.

 

Schlussbemerkung

Die Corona-Pandemie hat einmal mehr  deutlich gemacht, was angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Künstler*innen und Kreativer schon vorher offensichtlich war: Nämlich, dass wir sehr grundsätzlich über den  gesellschaftlichen Wert künstlerischer Arbeit und eine bessere soziale Absicherung von Kulturschaffenden nachdenken müssen. Wir brauchen alsbald die breite Debatte über       progressive und emanzipatorische Ideen, wie eine generelle Existenz- und Absicherung (Grundeinkommen o.Ä.) der Betroffenen, gerade auch im Alter, aussehen könnte, nicht nur für den Kulturbereich,   sondern auch für die bundesdeutsche Gesellschaft insgesamt. Die Kultur kann und sollte hier Vorreiterin sein, indem sie einmal mehr ihre ureigenen Stärken mit künstlerischen Mitteln ausspielt  Möglichkeitsräume zu eröffnen, Diskurse in neue Kontexte zu rücken und einen Blick in unsere (nahe) Zukunft zu werfen.

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kultur Bündnis 90/ Die Grünen
Redaktion: Uta Röpcke, Rainer Bode, Claudia Frenzel-Müncheberg
www.gruene-bag-kultur.de

unterstützt von

Erhard Grundl, MdB, Bayern
Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Bremen
Claudia Roth, MdB, Bayern
Tabea Rößner, MdB, Rheinland-Pfalz
Claudia Müller, MdB, Mecklenburg-Vorpommern
Daniel Wesener, MdA, Berlin
Notker Schweikhardt, MdA, Berlin
Rene Gögge, MdHB, Hamburg
Lisa Maria Otte, MdHB, Hamburg
Maryam Blumenthal MdHB, Hamburg
Oliver Keymis, MdL Nordrhein-Westfalen
Sahra Damus, MdL Brandenburg
Manfred Kern, MdL Baden-Württemberg
Sanne Kurz, MdL Bayern
Eva Viehoff, MdL, Niedersachsen
Niklas Nienaß, MdEP
Romeo Franz, MdEP
Madeleine Henfling, MdL Thüringen
Claudia Maicher, MdL Sachsen