Pressegesetz – Ausreichend Transparenz ist auf Basis des geltenden Rechts bereits gegeben 20. März 20248. April 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Pressegesetzes – Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“, Dr. 7/13587 85. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages, Mittwoch, 20.03.2024, TOP 8 – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter einem solchen Gesetzentwurf der AfD mit nur einer kleinen Änderung steht ja immer eine Kampagne. Das ist das Ziel. Wir bekommen hier nicht etwa einen Vorschlag zur Modernisierung der Presseregulierung oder Anpassung an die Medienentwicklung und neue Marktgegebenheiten. Das ist hier nicht das Ansinnen. Im Fach Medienpolitik fällt die AfD-Fraktion glatt durch. Die AfD hat sich bei diesem Gesetzentwurf also gefragt: Wie kann man auf einen Streich sowohl der SPD und als auch der verhassten Systempresse eins mitgeben und dabei das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die journalistische Unabhängigkeit nachhaltig unterminieren. Fakten sind wie immer unwichtig. Aber das Stoppschild „Verfassungsverstoß“, will man sich nicht gleich wieder einhandeln. Passiert ja öfter zurzeit. Das Ergebnis dieser Überlegung sehen wir nun hier. In der 6. Wahlperiode des sächsischen Landtags ist die AfD-Fraktion mit einem Verbot der Beteiligung von Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen gescheitert (Gesetzentwurf Drs. 6/17058, eingereicht 14.3.2019). Das ist auch mit der Verfassung ganz und gar unvereinbar. Also versucht sie es jetzt mit der „Herstellung von Transparenz“. Das klingt erstmal unverfänglich. Man beachte aber eben die Vorgeschichte. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist, dass in jeder Ausgabe von periodischen Druckerzeugnissen Beteiligungen von Parteien angegeben werden, und zwar Beteiligung entweder an den herausgebenden Medienunternehmen oder an Medienunternehmen, deren Inhalte verwendet werden. Das sogenannte „lange Impressum“ soll also erstens noch länger werden, und zweitens nicht nur in regelmäßigen Abständen abgedruckt werden wie bisher schon, sondern in jeder einzelnen Ausgabe. Da frage ich mich, was soll das eigentlich praktisch bringen? Wie informieren sich denn Bürgerinnen und Bürger heute? Die Beteiligung von Parteien an Presseunternehmen sind online schnell gefunden. Das ist kein Geheimwissen. Es gibt offizielle Angaben und journalistische Berichte dazu. Transparenz ist auf Basis des geltenden Rechts gegeben. Da wäre bundesrechtlich das Transparenzgebot in § 24 Absatz 7 des Parteiengesetzes. Danach haben alle Parteien in ihren Rechenschaftsberichten ihre Medienbeteiligungen offenzulegen. Die Rechenschaftsberichte sind online einsehbar. Und im Sächsischen Pressegesetz ist bereits geregelt, dass Beteiligungsverhältnisse im Impressum der ersten Ausgabe jedes Kalenderhalbjahres bekannt zu geben sind, bei Änderungen unverzüglich. Die Medienbeteiligungen sind also derzeit nicht „schwer ermittelbar“, wie die AfD das in der Begründung des Entwurfs unterstellt. Es gibt kein Regelungsdefizit. Die Gesetzesänderung ist überflüssig. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzesentwurf ist auf der anderen Seite aber nicht etwa harmlos. Eine solche Änderung und wie sie von der AfD herbeiargumentiert wird, birgt eine reale Gefahr. Nämlich dass die Unterstellung weiter Raum greift, dass sobald Parteien auf irgendeine Weise wirtschaftlich beteiligt sind, die Inhalte von ihnen gesteuert werden. So steht es in der Begründung: „Auch ohne direkten redaktionellen oder personellen Einfluss folgt bereits aus der wirtschaftlichen Verflechtung letztlich eine gewisse Wirkung auf das Presseerzeugnis selbst.“ Mit der täglichen Realität in den Redaktionsräumen hat das nichts zu tun. Selbstverständlich muss man kritisch sein, wenn es um Einflussnahmen geht. Aber da lohnt sich eher der Blick in Richtung Anzeigengeschäft, als in die Gesellschafterrunden. Es gibt Vorfälle. Das hat der Vertreter des deutschen Journalistenverbands in der Anhörung ausgeführt. Und er hat auch auf die bestehenden Schutzmechanismen hingewiesen. Der deutsche Presserat ist das wichtigste Instrument. Er rügt regelmäßig Verlage, die redaktionelle Arbeit und Anzeigenumfeld nicht genügend trennen. Der Presserat hat auch Sanktionsmöglichkeiten, um die journalistische Unabhängigkeit zu gewährleisten. Da schaltet die AfD auf Durchzug. Verschwörungserzählungen sind nun mal die Cash Cow auf dem politischen Meinungsmarkt. Komischerweise sind es aber nur diejenigen journalistischen Inhalte, die ihr nicht in den Kram passen, die allesamt von langer Hand gesteuert sein sollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Strategie der AfD werden wir BÜNDNISGRÜNE immer wieder aufdecken und ihre sogenannten medienpolitischen Initiativen, wie diesen Gesetzentwurf, ablehnen. Weiteres zum Thema:Privatrundfunkgesetz – Medienpolitik muss regionale und lokale Medienentwicklung im Blick behalten und nachsteuern 20. März 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „Siebtes Gesetz zur Änderung…Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Die AfD will die Stütze demokratischer Meinungsbildung kurz und klein schlagen 21. März 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Prioritätenantrag der AfD-Fraktion „Maßlosigkeit beenden - Der…Wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk 26. 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