Mit der Dualen Hochschule tragen wir die Hochschulbildung in die Fläche 1. Februar 202414. Februar 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen“, Dr. 7/14856 82. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages, Mittwoch, 31.01.2024, TOP 12 – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen hin zur Dualen Hochschule wird umgesetzt, so wie wir uns das im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die bestehende sächsische Hochschullandschaft um ein vollwertiges Mitglied reicher. Die Duale Hochschule als neue Hochschulart ergänzt das akademische Angebot durch ihr unverwechselbares Profil. Das duale Studium und die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft bleibt erhalten, um den Wissenstransfer in der Region sicherzustellen. Der Zeitplan zur Verabschiedung des Gesetzes war ambitioniert. Vieles musste besprochen und angehört werden. Aber heute befinden wir uns auf der Zielgeraden. Die nun folgende recht kurze Errichtungsphase wird für alle Mitglieder der Berufsakademie Sachsen intensiv. Ich wünsche allen Akteuren gutes Gelingen und viel Kraft für die kommenden Herausforderungen bei der Umsetzung in der Gründungsphase. Mit der Dualen Hochschule wird die Möglichkeit eröffnet, in der gesamten Fläche des Freistaats an Hochschulbildung zu partizipieren. Die Wege zur Studienaufnahme werden noch kürzer. Aber, nicht nur der Name wird sich verändern, sondern auch einige Inhalte und Kooperationen in Forschung und Studium. Das Markenzeichen der Dualen Hochschule ist die aufeinander abgestimmte Verzahnung von Theorie und Praxis, die Verbindung der beiden Lernorte Hochschule und Praxisbetrieb. Dies bleibt in bewährter Weise bestehen. Perspektivisch soll dieses Angebot durch die Entwicklung von passgenauen Masterangeboten verstärkt werden, damit die Studierenden ihre Qualifikation aus einem Guss erhalten können und die Verbindung zu ihrem Praxispartner noch häufiger in einen ersten Arbeitsvertrag mündet. Der kooperative Forschungsauftrag sichert, dass kontinuierlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Lehre einfließen können. Das Gesetz stärkt die Teilhabe der Praxispartner am hochschulischen Diskurs. Mit der Errichtung der Dualen Hochschule verbinden wir ein großes Potenzial für unsere Regionen. Wir wollen einen substanziellen Klebeeffekt der Studierenden fördern und damit das Fachkräftepotenzial noch besser heben. Damit dies gelingt, sind neben attraktiven Studienangeboten die Studienbedingungen von entscheidender Bedeutung. Die rege Beteiligung in der Anhörungsphase hat dies bestätigt. Auf wiederholte Anregung der Landesstudierendenvertretung und der Landesrektorenkonferenz haben wir die ärztliche Bescheinigung als ausreichenden Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit im Sächsischen Hochschulgesetz normiert. Studierende aller Hochschulen müssen nun nicht mehr sämtliche Symptome und ihre Krankheitsgeschichte vor dem Prüfungsamt ausbreiten. Der Arzt oder die Ärztin bescheinigt über die Prüfungsunfähigkeit. Wir schaffen damit ein verwaltungsvereinfachendes Verfahren für die Hochschulen und sichern die datenschutzwahrende Durchführung für alle Studierenden im Krankheitsfall. Einen entscheidenden Faktor zur Aufnahme eines Studiums an der Dualen Hochschule und praktisch ihr Alleinstellungsmerkmal bildet die Ausbildungsvergütung. Der Hochschule obliegt die wichtige Verantwortung die wesentlichen Grundsätze des Studienvertrages in einer Ordnung zu regeln. Dazu gehört auch, dass den Studierenden aller Fachrichtungen eine auskömmliche Vergütung zuteilwerden kann und bestehende Unterschiede durch eine angemessene Mindestvergütung abgemildert werden. Ich gebe es zu: eine gesetzliche Regelung einer Mindestvergütung, so wie in anderen Ländern, die seit Jahren erfolgreich die Duale Hochschule umgesetzt haben, war unser Ziel. Aber darüber gab es in der Koalition keine Einigkeit. Wir werden die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule in den kommenden Jahren begleiten. Dabei behalten wir auch weitere Punkte im Blick: Die studentische Mitwirkung an der Selbstverwaltung muss durch flexible, ihrem phasenweise wechselnden Studienalltag ausreichend Rechnung tragende Freistellungs- und Anerkennungsmechanismen ermöglicht werden. Aufgrund der Regionalisierung der Studienakademien und der Zweiteilung der Lernorte, sind auch die Themen Vereinbarkeit und die noch stärkeren Bedarfe des Pendelns in den Blick zu nehmen. Insbesondere die darauf abgestimmten Angeboten der Studierendenwerke und der preisgünstigen überregionalen Mobilität werden hier noch entscheidender Aufmerksamkeit bedürfen. Die Berufsakademie Sachsen ist ein Erfolgsmodell. Als Duale Hochschule hat sie alle Chancen ihre Erfolge unter den veränderten Vorzeichen der Hochschulwerdung fortzuführen und die Landkarte der sächsischen Wissenschaftseinrichtungen zu bereichern und mit ihrem Profil zu prägen. Weiteres zum Thema:Einführung Duale Hochschule – BÜNDNISGRÜNE: Attraktivitätsschub für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Sachsen 1. Februar 2024 Der Sächsische Landtag hat heute das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule…Anhörung Duale Hochschule – Hochschulbildung in die Fläche des Freistaates tragen 4. 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