Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – BÜNDNISGRÜNE stehen zur Anpassung des Rundfunkbeitrages

Pressemitteilung Nr.: 51/2020
Datum: 18.05.20

Dresden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtages hat sich heute auch mit der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst.

Die Anhörung zum Medienstaatsvertrag hat unter anderem deutlich gezeigt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten gestärkt werden müssen“, erklärt Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Sie bieten mit ihren sorgfältig recherchierten Fakten und dem Überblick über die Vielfalt der Meinungen in der digitalen Medienwelt ein notwendiges Gegengewicht zu Medien, die ihre Angebote an Quotendruck und Werbemarkt ausrichten. Das gilt ganz besonders in Zeiten intensiver gesellschaftlicher Debatten wie in der Corona-Krise.“

Ich befürworte deshalb die Regelungen im Entwurf des Staatsvertrags, dass die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf allen Plattformen leicht auffindbar sein sollen, dass sie ihre Angebote im Internet miteinander vernetzen und unabhängig von einer Ausstrahlung in Hörfunk oder Fernsehen entwickeln dürfen. Dies ist entscheidend um jüngere Menschen zu erreichen, die den klassischen Rundfunk kaum noch nutzen.“

Damit die Anstalten ihren Auftrag zur demokratischen Meinungsbildung zeitgemäß erfüllen können, streiten wir BÜNDNISGRÜNEN dafür, dass der Freistaat Sachsen der Anpassung des Rundfunkbeitrags zustimmt“, so Maicher weiter.

Die Teile der CDU Sachsen, die die Anpassung infrage stellen, erinnere ich an den geltenden sächsischen Koalitionsvertrag. Gemeinsam mit SPD und CDU haben wir BÜNDNISGRÜNE uns darin zur Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt. Eine geringfügige Erhöhung des Beitrags entlässt die Anstalten keineswegs aus der Verantwortung, Sparmaßnahmen umzusetzen und gleichzeitig ihren Entwicklungsaufgaben nachzukommen“, erläutert Maicher. „Ich sehe sie dabei auf einem guten Weg. Ein Scheitern der Anpassung wäre ein fataler Sieg für diejenigen Kräfte, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem dualen Rundfunksystem in Deutschland insgesamt an den Kragen wollen.“

Hintergrund:

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich im März 2020 darauf verständigt, den Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat zu erhöhen, wie von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen. Sie wollen den Staatsvertrag im Juni unterzeichnen. Danach sind die Landtage gefragt. Nur wenn alle Landesparlamente zustimmen, tritt die Regelung in Kraft.