Anhörung zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Hohe Compliance-Standards und handlungsfähige Aufsichtsgremien stärken den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Pressemitteilung, 19.6.2023

Dresden. Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung Sachverständige zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag angehört. Dieser enthält neue Regelungen zur Verbesserung von Transparenz und Compliance in allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und zur Stärkung der Aufsichtsgremien.

Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Der neue Staatsvertrag ist eine notwendige Reaktion auf die Vorfälle beim RBB. Die Causa Schlesinger darf nicht dazu führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Ganzes an den Pranger gestellt wird. Kontrolle und Transparenz sind in den Rundfunkanstalten jedoch unterschiedlich ausgeprägt. Sie müssen dort konsequent ausgebaut werden, wo das noch nicht der Fall ist. Das wird mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterstützt. Damit gehen wir einen weiteren Zwischenschritt bei der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

In der Anhörung wurde deutlich, dass die im MDR bereits geltenden Compliance-Regeln als Vorbild aufgegriffen wurden. Birgit Diezel, MDR-Verwaltungsratsvorsitzende, bestätigte, dass sich die Regelung im MDR bewährt hat, dass dem Verwaltungsrat die Berichte und Empfehlungen der Compliance-Beauftragten vorgelegt werden. So wird die Berücksichtigung dieser Empfehlungen durch die Intendanz besser kontrollierbar. Prof. Dr. Jens-Ole Schröder, Juristischer Direktor des Mitteldeutschen Rundfunks, erläuterte die Vorteile des im MDR aufgebauten Compliance-Managementsystems. Dieses enthält konkrete Anforderungen – von der Schulung der Mitarbeitenden bis hin zu den Abläufen und Konsequenzen, die nach Regelverletzungen erfüllt werden müssen.

Die neuen umfassenden Transparenzvorschriften für die Vergütung innerhalb der Anstalten wurden von Birgit Diezel begrüßt. Die Tarifstrukturen müssen demnach detailliert in den Geschäftsberichten der Anstalten aufgeführt werden und können so in Gremien und Öffentlichkeit diskutiert werden. Laut Beate Bäumer werden die Transparenzstandards die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fördern und die Vergleichbarkeit der Gehaltssstrukturen zwischen den Anstalten ermöglichen.

Die Sachverständige Beate Bäumer erläuterte als NDR-Rundfunkrätin und Mitglied im Telemedien-Ausschuss der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK), welche Verbesserungen aus dem Staatsvertrag folgen. So seien die fachlichen Anforderungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwissenschaft für Verwaltungsratsmitglieder ein Fortschritt. Sie regte jedoch an, dass auch journalistische Kompetenz vertreten sein soll. Zudem sollten Gremienmitglieder angesichts der digitalen Transformation und der sich schnell verändernden Mediennutzung nachvollziehen können, inwieweit Investitionen strategisch notwendig seien oder welcher Ressourceneinsatz für das Communitymanagement oder den Einsatz von KI bei der Entwicklung von Onlineangeboten gebraucht werde. Da die Vorgaben zu den Fortbildungen und zur Personalausstattung der Gremienbüros wenig konkret gefasst sind, sollte in den weiteren Regelungen der Landesrundfunkanstalten der genaue Bedarf und die Verbindlichkeit klargestellt werden.

Nach der Anhörung bilanziert Claudia Maicher: „Mir ist besonders wichtig, dass die Aufsichtsgremien, deren Kontrollfunktionen der 3. Medienänderungsstaatsvertrag deutlich erweitert, nun auch bei ihren Kompetenzen und Ressourcen gestärkt werden.“

Weitere Informationen:

>> Gesetzentwurf der Staatsregieung: „Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag“ (Drs 7/13511)