Angriff auf Meinungsvielfalt und unabhängigen Qualitätsjournalismus

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zur 2. Aktuellen Debatte der AfD-Fraktion:

„22. Rundfunkstaatsvertrag – Wunsch und Wirklichkeit“, Donnerstag, 31.01.2019, TOP 1

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen!

ich kann, ehrlich gesagt, die Aufregung nicht so richtig verstehen.

Als ich den Titel gelesen habe, wusste ich, wofür die AfD-Fraktion, die Antragstellerin dieser Debatte, dieses Thema nutzen will.

Es ist klar, dass es um einen Angriff auf den unabhängigen Qualitätsjournalismus geht.

Es ist klar, dass es ein Angriff auf die Meinungsvielfalt wird, und es ist auch klar, dass dies wieder ein Infragestellen der Glaubwürdigkeit vieler Medienmacher in unserem Land sein wird.

Ihre Obsession ist es, den beitragsfinanzierten Rundfunk abzuschaffen. Bei jeder Gelegenheit führen Sie das aus. Es auch klar, warum Sie das machen, nämlich weil die öffentlich-rechtlichen einfach nicht berichten wollen, was Sie wollen, was Ihr Wunsch, was Ihre Wirklichkeit ist.

Deswegen sind Sie frustriert. Sie sind frustriert, weil sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk Ihrer Meinung nicht unterwirft. Sie haben das mit den freien unabhängigen Medien immer noch nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass es deren Aufgabe ist, die Meinungsvielfalt zu ermöglichen und dass ein guter qualitativer, hochwertiger Journalismus Fakten checkt, Fakten überprüft und auch das Recht hat auszuwählen, was berichtet wird.

Das aber stört Ihr Geschäftsmodell. Ihr GeschäftsmodelI ist darauf aus, Fake News und Hetze zu verbreiten. Hinterfragen ist der Tod des Populismus. Damit haben Sie natürlich ein Problem.

Ich frage mich, warum Sie diese Debatte nicht wenigstens ehrlich benennen. Warum sind Sie denn nicht ehrlich? Warum schreiben Sie nicht als Debattentitel: „Öffentlich rechtlichen Rundfunk abschaffen!“?

Warum wählen Sie als Titel „22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag…“?, und beginnen dann Ihre Rede auch noch mit — wie haben Sie es gesagt? — Sie verharren dabei im vorletzten Jahrhundert.

Gerade dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist doch eine Gelegenheit, in die Zukunft zu schauen, also zu schauen, wohin sich unsere Medien, die Presselandschaft, aber auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk entwickeln müssen.

Wie schaffen wir es, im digitalen Zeitalter weiterzukommen? Genau das machen Sie hier nicht. Sie wiederholen Ihr Mantra und haben nichts beizutragen. Das ist brandgefährlich für die Diskussion, denn die Diskussion darüber müssen wir tatsächlich führen.

Es wurde schon erwähnt, was Ihr Beitrag bei der Sachverständigenanhörung war. Alle anderen Fraktionen haben aus verschiedenen Blickrichtungen bei den Sachverständigen nachgefragt, um zu einzelnen Punkten, die durchaus kritikwürdig sind, nachzufragen. Die Frage ist doch: Wie können wir regeln, dass dieser Staatsvertrag im Sinne der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aber auch der Gesellschaft ist?

Sie aber stellen Fragen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk abgeschafft werden kann. Ich habe manchmal den Eindruck — Medienpolitik ist ja ein sehr komplexes Feld, das gebe ich gern zu — ‚ dass Sie sich damit nicht so richtig befassen wollen und deswegen darauf beharren und immer wieder betonen, den öffentlich rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.

Ich möchte die mir noch verbleibende Redezeit nutzen, drei Punkte zu nennen, die aus unserer Sicht wichtig wären, um darüber zu diskutieren.

Das ist zum einen die sehr kritikwürdige Regelung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Bekräftigung des Verbots der Presseähnlichkeit, die weiterhin enthalten ist.
Damit wird verpasst, in die Zukunft zu schauen und die unterschiedliche Mediennutzung auch als Entwicklungsmöglichkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkt weiterzugeben.

Ich glaube, dass wir bei der jetzigen Regelung in einem analogen Zeitalter verharren und der Unterschied zwischen Text, Video und Ion so nicht mehr gegeben ist.

Der zweite Punkt ist der Einfluss der Presseverlage bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Sendeauftrages in Form der Schlichtungsstelle, in der sowohl Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als auch der Presseverlage sitzen, die dann aber im Fall einer Klärung tatsächlich mit darüber bestimmen, wie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelegt wird.
Wir sehen das sehr kritisch, da nicht klar ist, wie diese Stelle arbeiten soll und wie sie ausgestattet sein wird.

Ein weiterer Punkt — dieser ist schon angesprochen worden — betrifft die Frage der Vergütung von Kreativen.
Wir begrüßen es sehr, dass die 7-Tage-Regelung in den Mediatheken fällt, also dass Beiträge länger zu sehen sein werden. Aber es muss dann auch mit einer ordentlichen, angemessenen Vergütungsregel für die Kreativen und Filmemacher verbunden sein.
Das sind Fragen, über die wir diskutieren müssen.

Derartige Fragen habe ich bisher und auch heute von der Antragstellerin der Aktuellen Debatte nicht gehört.

Herzlichen Dank.