75 Jahre Grundgesetz

Musiker*innen spielen ihre Instrumente in der Mitte des Plenums

Über 200 Artikel, 19 Grundrechte und etwa 144 Seiten. Was ist damit gemeint? Natürlich das Deutsche Grundgesetz! Heute vor 75 Jahren vom Parlamentarischen Rat in Westdeutschland mit 53 Ja- und 12 Nein-Stimmen verabschiedet, gilt es seit 1990 für ganz Deutschland. Dabei regelt es, wie unser Staat und unser Miteinander funktioniert: Von der Politikform über das Rechtsstaatsprinzip und individuelle Freiheiten bis hin zur Wertordnung.

Zum 75. Jubiläum gab es am 23. Mai eine Feierstunde im Landtag, um die Väter und Mütter unserer fortschrittlichen Verfassung und deren Verabschiedung zu feiern. Neben einer musikalischen Lesung vom Bläserquintett OPUS 45 mit Schauspieler Roman Knizka stand im Mittelpunkt: Das Leitbild für unser Miteinander in der Demokratie, das das Grundgesetz zeichnet. Das ist gerade in diesen Zeiten wichtig, in denen Grundrechte wie die Gleicheit aller Menschen, das Recht auf Unversehrtheit und die Pressefreiheit immer häufiger missachtet und bedroht werden.

Deshalb sind wir alle mehr denn je gefragt, für unsere Demokratie und ein Zusammensein einzustehen, das allen Menschen einen Platz in der Gesellschaft zusichert.