Diesem undurchdachten, inkonsistenten Schnellschuss-Antrag zur Lehramtsausbildung kann man nicht zustimmen.

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zum Antrag der AFD Fraktion:
„Lehrerausbildung stärken – Studienabbrecherzahl minimieren“, Drs 6/16485, Mittwoch, 13. März 2019, TOP 13

-Es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein halbes Jahr vor der Landtagswahl will die AfD nun auch mal was zur Lehramtsausbildung sagen. Nach fast fünf Jahren im Parlament, in denen wir von Ihnen zu diesem Thema nichts Nennenswertes gehört haben.
Bisher sind die Lehrerinnen und Lehrer für Sie potentielle böse Einflüsterer, die den Schülerinnen und Schülern eine links-ideologische Gehirnwäsche verpassen wollen. Die AfD war damit beschäftigt, Pranger zu bauen, um die sächsische Lehrerschaft daran zu stellen. Da bleibt nicht so viel Zeit für die parlamentarische Arbeit.

Den Antrag, den die AfD heute vorlegt, hat sie offensichtlich in aller Eile zusammengestückelt. Sie habt damit das Wunder vollbracht, etwas vorzulegen, was gleichzeitig abgekupfert ist, Ihrer eigenen Linie zuwiderläuft und auch noch in sich widersprüchlich ist. Das muss man auf zwei Seiten erst mal schaffen.

Abgekupfert ist der Antrag, weil er eine Evaluierung der Lehramtsausbildung fordert, was schon vor 3 Jahren hier im Plenum auf GRÜNE Initiative hin Thema war.
Nur haben wir sinnvollerweise nicht nur das Studium und die Abbruchzahlen in den Blick genommen. Wir wollten eine ganzheitliche Betrachtung, die auch die Rahmenbedingungen der Lehramtsausbildung untersucht.
Wenn wir über Qualität der Ausbildung sprechen, müssen wir auch in den Blick nehmen, ob und wie prekär das Lehrpersonal beschäftigt wird.Wir müssen uns die Praxisphasen anschauen.
Wir müssen fragen, ob das Studium auch in Teilzeit geleistet werden kann.
Wir müssen analysieren, ob die Zentren für Lehrerbildung ihrer Aufgabe, nämlich die Koordinierung des Studienangebotes, ausreichend nachkommen können.
Nichts davon findet sich in ihrem Antrag. Sie sagen einfach: „Regierung, sag uns bitte mal, wie viele Studierende – nein, sie sagen Studenten – ihr Studium abbrechen und warum.“

Damit komme ich zu meinem zweiten Punkt. Sie wollen eine Studie „in angemessener Zeit“, die den Studienabbruch untersucht, analysiert und bewertet.
Das wollten wir in unserem Evaluierungs-Antrag von 2016 auch herausfinden. Und wissen Sie, was Ihre Fraktion uns damals vorgehalten hat?
Dass wir für die Evaluierung keine Frist aufgenommen und auch nicht gesagt hätten, was mit den Ergebnissen denn am Ende passieren soll.
Jetzt schaue ich mir Ihren Antrag an und stelle fest: Da gibt es keine Fristen. Da gibt es keine Vorgaben, was mit den Ergebnissen der Studie passieren soll, da gibt es keine Forderungen an die Staatsregierung. Da gibt es rein gar nichts!

Stattdessen fordern sie im dritten Punkt ihres Antrages, dass sich parallel zur Studie eine Arbeitsgruppe gründen soll, die die Lehramtsausbildung auch noch mal auf den Prüfstand stellt und bei Bedarf korrigiert.
Wozu brauchen Sie denn eine Studie, wenn deren Ergebnisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon obsolet sind, weil die Ausbildung überarbeitet wurde?
Ganz abgesehen davon, dass wir keine solche Arbeitsgruppe gründen müssen, wir HABEN mit der Staatlichen Kommission Lehrerbildung bereits etwas ganz ähnliches. Aber offensichtlich ist auch das an Ihnen vorbeigegangen.

Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht bei der Lehramtsausbildung großen Reformbedarf. Wir haben als einzige Fraktion ein Gesetz zur Lehramtsausbildung in dieser Legislatur vorgelegt.
Ihrem undurchdachten, inkonsistenten Schnellschuss-Antrag kann man nicht zustimmen.