Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen von studentischen Beschäftigten

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Lohn- und Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte der sächsischen Hochschulen spürbar verbessern: Tarifvertrag „TV-Stud“ – Jetzt!“, Drs. 7/14769

78. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages, Mittwoch, 8.11.2023, TOP 12

– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der studentischen Beschäftigten ist ein wichtiges Anliegen, welches wir grundsätzlich unterstützen.

Ganz klar, die studentischen Beschäftigten sind Beschäftigte im Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen. Dieser hat eine Vorbildfunktion für gute Beschäftigungsbedingungen, faire Entlohnung und arbeitsrechtliche Schutzmechanismen.

Die studentischen Beschäftigten haben dies auch alles verdient, denn sie leisten unverzichtbare Arbeit an unseren Hochschulen, vor allem für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen und Institute. Nicht selten sind die studentischen Mitarbeitenden von heute die Wissenschaftler*innen von morgen, die wir so dringend brauchen.

Wer könnte also ernsthaft etwas gegen bessere Arbeitsbedingungen haben? Wir nicht.

Aber schauen wir uns den vorliegenden Antrag mal genau an:

Natürlich ist der Zeitpunkt für diesen Antrag, mit der aktuell laufenden Tarifrunde öffentlichkeitswirksam gewählt. Bedauerlicherweise kam er aber dann doch so spät, als dass wir ihn im zuständigen Ausschuss seriös hätten diskutieren können. Und noch weniger rechtzeitig um Forderungen in das laufende Verfahren einzustreuen.

Der Inhalt entspricht eins zu eins der bereits im Juni vom Gewerkschaftstag der GEW Sachsen beschlossenen Forderungen nach Tarifierung in den TV-L oder einem eigenständigen TVStud und 24-monatigen Mindestvertragslaufzeiten, mit denen die Gewerkschaften als Tarifpartner in die laufende Verhandlungsrunde gegangen sind.

Erst jetzt während der laufenden Verhandlungen politische Aufträge aus dem Parlament an die Verhandlungspartner zu stellen, halte ich schon aus Respekt vor der Autonomie der Tarifparteien für keine gute Idee. Das ist zu spät. Die Ergebnisse dann anschließend zu bewerten und gegebenenfalls notwendigen politischen Handlungsbedarf ableiten. Das ist unsere politische Aufgabe. Und stimmen auch wir vielen der aufgeworfenen Forderungen zu.

Ein studentischer Personalrat, das halte ich für sehr diskussionswürdig. Nichtsdestotrotz zeigt das Beispiel Berlin, die Schwierigkeit mit jährlichen Wahlen zum studentischen Personalrat: an jeder einzelnen Hochschule, Kandidierende für die Mitbestimmung gewinnen zu können, bzw. die notwendigen Nachwahlen mit Nachrückenden abzusichern. Durch die Fülle der gesetzlichen Aufgaben und des eng-getakteten Turnus an Sitzungen, ist die Freistellungsquote der studentischen Hilfskräfte von ihren originären Aufgaben enorm.

Und anders als in manchen Bundesländern existiert seit 2016 laut Personalvertretungsgesetz eine personalrechtliche Vertretung der studentischen Mitarbeitenden, ausgestattet mit aktivem und passivem Wahlrecht.

Mit dem novellierten Hochschulgesetz haben wir in diesem Jahr einen Schritt in die richtige Richtung getan. Gerade kürzere Laufzeiten für studentische Beschäftigte unter 6 Monate waren bisher zu Recht in der Kritik. Das haben wir behoben. Es gibt erstmals Mindestvertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte. Ja, man kann und wir sollten mehr machen, aber das Gesetz ist noch kein halbes Jahr in Kraft, es sollte etwas Zeit zur Bewährung und der politischen Bewertung der Neuregelungen bekommen dürfen.

Laut der Studie „Jung, Akademisch, Prekär“ über studentischen Arbeitsbedingungen sind speziell auch für Sachsen Problemfelder identifiziert.

Es herrscht ein Informationsdefizit bei den studentischen Beschäftigten über ihre Rechte. Hier muss proaktiv an allen Hochschulen agiert werden und auch das nötige Problembewusstsein bei Vorgesetzten geschärft werden, dass beispielsweise selbstverständlich ein Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ohne Pflicht zum Nacharbeiten, existiert. Die Unkenntnis über die eigenen Rechte oder der Unwille arbeitsvertragliche Mindeststandards einzuhalten oder im Zweifel durchsetzen zu können, ist ein problematischer Zustand. Und der muss geändert werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass studentische Beschäftigte die Dienste in Bibliotheken, Sekretariaten oder in der IT leisten, in den TV-L einzugruppieren sind, da sie eben keine wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten verrichten. Auch über diesen Umstand muss aufgeklärt werden, insbesondere um Tarifflucht zu vermeiden. Das haben wir mit der HSG-Novelle auch klargestellt.

Der vorliegende Antrag bietet auf die benannten Punkte aus unserer Sicht keine ausreichende Unterstützung. Wir lehnen ab.