Für Lohngerechtigkeit in Kunst & Kultur 3. Mai 202416. Mai 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Prioritätenantrag der Fraktion DIE LINKE „Kulturelle Arbeit anerkennen: Neue Förderinstrumente und verbindliche Basishonorare in der sächsischen Kulturförderung umsetzen!“, Dr. 7/16108 88. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages, Freitag, 03.05.2024, TOP 4 – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist erstaunlich, wie hartnäckig sich Klischees halten. „Diese Künstler“ verbinden manche immer noch mit kreativem Chaos und naturgegebener Armut. Und ob die überhaupt produktiv sein können, wenn es ihnen zu gut geht? Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Was ist die Realität? In der Regel hochqualifiziert, leisten Kunstschaffende nicht nur Kunst, sondern zusätzlich Planung, Abrechnung, Werbung, Weiterqualifizierung und nicht wenige erziehen nebenbei noch Kinder. Und was bekommen sie raus? Nicht selten Jahreseinnahmen unter 20.000 Euro. Das ist zum Leben nicht genug, Altersarmut inklusive. Solche Arbeitsbedingungen sind auf Dauer nicht durchzuhalten. Wir haben hier eine große Gerechtigkeitslücke. Wir BÜNDNISGRÜNE nehmen das nicht länger hin. Es muss endlich Schluss sein mit dieser prekären Lage! Es braucht Lohngerechtigkeit auch für freie Kulturschaffende. In den Theatern und Orchestern gibt es Tarife. Die freie Szene fühlt sich da in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Deshalb braucht es verbindliche Honoraruntergrenzen, überall dort, wo der Freistaat Kultur finanziert. Oft hört man, es gäbe doch keinen Zwang zur Selbstausbeutung. Sind Kulturschaffende also selbst Schuld, wenn sie sich nichts anderes suchen? Nun, das passiert schon, wenn etwa darstellende Künstlerinnen ab 35 in Größenordnungen in andere Branchen wechseln. Ich sehe es andersherum: Wir können als Gesellschaft froh sein, dass noch so viele die Vielfalt kultureller Angebote am Laufen halten. Denn Kultur ist gesellschaftlich höchst relevant und wir müssen sie erhalten. Der Fachkräftemangel kommt auch hier an. Ohne attraktivere Aufträge gehen Kulturfachkräfte in andere Bundesländer und wir verlieren in Sachsen künstlerisches Potenzial, Lebensqualität und Standortattraktivität. Das können wir uns nicht leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag stellt die Fraktion der LINKEN das Thema zur richtigen Zeit noch einmal zur Debatte. Es ist ja ein Folgeantrag. Die Erkenntnisse aus der Anhörung zum ersten Antrag im Kulturausschuss wurden hier auch aufgegriffen. Gerade der gemeinsame Prozess ist wichtig. Statt Standards einfach einzuführen und dann zu schauen ob das Geld reicht, braucht es Sensibilisierung und ein fundiertes Vorgehen. Die Empfehlungen der Verbände müssen von Förderern und Kulturanbietern finanziell reflektiert werden. Dabei ist die Anknüpfung an das Kulturraumgesetz wichtig und auch eine Kommission, die am Thema dranbleibt. Wie auch aus der Stellungnahme der Staatsregierung hervorgeht, wurde mit dem Kulturdialog auf Initiative der Koalitionsfraktionen die Verständigung zwischen Kulturverbänden und Kulturförderern in Gang gesetzt. Die kürzlich erschienene Dokumentation enthält als Zwischenergebnis viele wertvolle Situationsbeschreibungen und Handlungsvorschläge. Ich habe aber Verständnis für die Ernüchterung in der Kulturszene. Zwar wurden Orientierungswerte intensiv beraten, das Ziel, verbindliche Honoraruntergrenzen zu verankern, ist jedoch noch nicht umgesetzt. Viele Kunstschaffende können notwendige Honorare längst selbst berechnen, bekommen diese aber bei Anträgen bzw. Engagements einfach nicht durch. Mir fehlt hier die Aushandlung der Umsetzung zwischen Verbänden und Fördernden. Da wäre ich gerne schon weiter. Dabei geht es um zwei Dinge. Erstens Anpassungen bei den Förderverfahren. Was sind praxistaugliche Lösungen für Antrags- und Kontrollaufwand? Braucht es Ausnahmen im Amateurbereich oder für Newcomer? Aber das allein trägt natürlich nicht weit, wenn wir nicht zweitens über Budgeterhöhung sprechen und dazu Szenarien rechnen. Die Staatsregierung ist nicht der Haushaltsgesetzgeber, richtig. Aber sie erstellt die Grundlagen und da fehlt – bei aller Wertschätzung für die geleistete Dialogarbeit – noch der wesentliche Schritt. Auch die Kulturräume sagen, wie Dr. Annemarie Franke vom Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien beim Kulturgipfel: Faire Vergütung ist nur bei einer Mittelerhöhung umsetzbar. Ich bin überzeugt, dass unverbindliche Empfehlungen ohne Anhebung der Budgets zu nichts führen. Da nützt auch kein weiterer Dialog. Es braucht letztlich eine politische Entscheidung zum Kulturhaushalt. Darauf arbeiten wir BÜNDNISGRÜNE hin. Selbst wenn es nicht gleich perfekt wird, wir müssen einen Einstieg schaffen, möglicherweise in Stufen und mit einer begleitenden Wirkungsanalyse. Inzwischen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verbindliche Honoraruntergrenzen in der Bundeskulturförderung ab Juli 2024 eingeführt und damit ein deutliches Signal gesetzt. Viele Länder wollen nun nachziehen. Unsere Erwartung an die Staatsregierung ist, dass sie den Einstieg jetzt umsetzt. Das ist unser Versprechen als Koalition, das müssen wir verlässlich einlösen. Bei den Förderrichtlinien des Freistaates und der Auftragsvergabe der Staatsbetriebe können wir das ohne Weiteres tun. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden als ein Koalitionspartner dem Antrag so nicht zustimmen können. Es gibt auch ein paar Dinge, die wir anders sehen. So die Begrenzung auf die Sparten Musik, Bildende und Darstellende Kunst im Punkt 1. Was ist mit Autor*innen und Übersetzer*innen, was ist mit Leistungen, die auf Filmfestivals erbracht werden? Und neue Förderinstrumente im Punkt 5 finden wir grundsätzlich sehr wichtig. Es geht hier aber nicht nur um weniger finanzielle Kurzfristigkeit, sondern bessere Rahmenbedingungen für Struktur- und Organisationsentwicklung. Hier fehlt noch eine nähere Diskussion. Auch wenn dieser Antrag wichtige Anregungen gibt, können wir ihm auch aus diesen Gründen nicht zustimmen. Vielen Dank! Weiteres zum Thema:Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Die AfD will die Stütze demokratischer Meinungsbildung kurz und klein schlagen 21. März 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Prioritätenantrag der AfD-Fraktion „Maßlosigkeit beenden - Der…Pressegesetz – Ausreichend Transparenz ist auf Basis des geltenden Rechts bereits gegeben 20. März 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Gesetz zur Änderung des…Sachliche Medienkritik und Reformdebatten statt Schmutzkampagnen gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunk 1. 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