Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – BÜNDNISGRÜNE: Finanzielle Absicherung ist keine Bestätigung des Status Quo 17. Juni 202017. Juni 2020 Pressemitteilung Nr.: 66/2020 Datum: 17.06.20 Dresden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben heute in Berlin den Staatsvertragsentwurf zur Anpassung des Rundfunkbeitrages unterzeichnet. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu: „Wir begrüßen die Unterzeichnung. Die Behandlung des Staatsvertrages in den Landtagen muss jetzt dazu genutzt werden, eine breite Debatte zu führen, die sich nicht allein auf Sparvorgaben beschränkt. In der politischen Diskussion um die Beitragshöhe und die Ausgestaltung des Auftrags wird viel darüber gesprochen, was aus Kostengründen abgebaut werden soll. Es kommt allerdings zu kurz, welche Leistungen die öffentlich-rechtlichen Medien für die demokratische Meinungsbildung in einer digitalen Medienwelt erbringen sollen, in der klassische Massenmedien für viele Menschen nur noch eine von verschiedenen Quellen für die Meinungsbildung sind.“ „Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streitet für eine zukunftsweisende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir wollen ARD, ZDF und Deutschlandfunk stärken, ihre Aufgaben erweitern und dabei auf einen sparsamen Umgang mit den Beitragsgeldern achten. Unsere Position haben wir in einem Fraktionsbeschluss ausführlich dargelegt. Wir BÜNDNISGRÜNEN stehen für eine strategische Neuausrichtung, mehr Qualität und Innovation und bessere Online-Angebote auch jenseits des linearen Rundfunks. Der Beitragsanpassung stimmen wir zu, weil sie den öffentlich-rechtlichen Anstalten dafür einen Handlungsspielraum gibt. Eine finanzielle Absicherung ist keine Bestätigung des Status Quo.“ „Da der Rundfunkbeitrag erstmals seit 2009 erhöht werden soll, sehen wir die Anhebung um 86 Cent pro Monat als angemessen. Der Beitrag bleibt damit langfristig stabil. Ich sehe auch keinen Vorteil darin, die Beitragserhöhung aufgrund der Corona-Pandemie zu verschieben. Daraus folgt keine nennenswerte Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Auf der anderen Seite würde das Aussetzen die Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Medien ohne Not gefährden. Zudem würde ein außerordentliches KEF-Verfahren aufgrund der aktuell zunehmenden Befreiungen von der Beitragspflicht eher zu einem Steigen des Beitrages führen.“ Weitere Informationen: >> Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag vom 9. Juni 2020 ‚Unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung – Ein moderner öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht eine gesicherte Finanzierung‘: https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionen_und_Beschluesse/200609-Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk.pdf Weiteres zum Thema:Amtswechsel im MDR: BÜNDNISGRÜNE wünschen Intendant Ralf Ludwig viel Erfolg 1. November 2023 Ralf Ludwig übernimmt heute das Amt des Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Er folgt auf…Dritter Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Reform stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Säule der Demokratie 26. April 2023 Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das "Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag" (Drs 7/11327)…Vierter Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Mehr Kontrolle und Transparenz stärken das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 20. September 2023 Der Sächsische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag" verabschiedet. Dieser…
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