Medienausschuss stimmt für MDR-Staatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: MDR erhält moderne und verfassungskonforme Grundlage 8. März 2021 Pressemitteilung, 08.03.2021 Dresden. Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat heute abschließend über die Neufassung des MDR-Staatsvertrages beraten und eine Empfehlung zur Zustimmung durch das Plenum abgegeben. Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Nach langwierigen Verhandlungen in den vergangenen Jahren liegt jetzt eine Neufassung des Staatsvertrages vor, mit der der MDR eine tragfähige, moderne und verfassungskonforme Grundlage erhält.“ „Einer der wichtigsten Punkte der Modernisierung betrifft die Besetzung des MDR-Rundfunkrates. Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag im Jahr 2014 Rechnung zu tragen, wird der Anteil der staatsnahen Mitglieder nun auf höchstens ein Drittel begrenzt. Die Aufsicht über die Drei-Länder-Anstalt wird nicht nur staatsferner, sondern bildet auch die Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen besser ab. Dafür habe ich mich gemeinsam mit den BÜNDNISGRÜNEN Medienpolitikerinnen in Thüringen und Sachsen-Anhalt immer wieder stark gemacht. Wir BÜNDNISGRÜNEN in Sachsen haben dieses zentrale Ziel auch im Koalitionsvertrag mit CDU und SPD verankert.“ Zudem betont Maicher: „In den fast 30 Jahren seit Gründung des MDR hat sich die Gesellschaft deutlich verändert. Im neuen Rundfunkrat, der sich im Dezember 2021 konstituiert, erhalten nun beispielsweise auch Verbände von Migrantinnen und Migranten, LSBTIQ* und für Klima- und Umweltschutz jeweils einen Sitz. Sie bekommen damit eine verlässliche Stimme, wenn es um die Aufsicht über das Programm des MDR und seine Weiterentwicklung geht. Außerdem sorgen die Begrenzung der Entsendungsdauer aus den verschiedenen Gruppen und ein Rotationsmodell für eine regelmäßige personelle Erneuerung. Auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des MDR wird endlich verbessert.“ Dr. Claudia Maicher hält außerdem fest: „Die Kritik an einzelnen Regelungen im Vertragstext, die im Rahmen der Anhörung und in der öffentlichen Diskussion geäußert wurde, nehmen wir ernst. Der Staatsvertrag ist ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen in den drei Partnerländern ausgleichen muss. Auch wir BÜNDNISGRÜNE hätten uns an einigen Stellen bessere Lösungen gewünscht, etwa die konsequentere Stärkung der festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MDR. Die vereinbarten Regelungen müssen sich nun in der Praxis bewähren – und dort, wo dies nicht der Fall ist, werden wir uns für eine weitere Anpassung des Staatsvertrages einsetzen. Wir werden angesichts des rapiden Wandels der Medienwelt nicht erleben, dass dieser Staatsvertrag wieder 30 Jahre unverändert bleibt.“ Weiteres zum Thema:BÜNDNISGRÜNE zur Medienratswahl 5. Juli 2023 Heute wurden im Sächsischen Landtag nach mehreren Wahlgängen die fünf Mitglieder des Medienrats der Sächsischen…Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Wichtiger Schritt zur Modernisierung der sächsischen Hochschullandschaft 15. Mai 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute den…Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – BÜNDNISGRÜNE kritisieren Blockade der Beitragsanpassung 25. Oktober 2024 Pressemitteilung, 25.10.2024 Die Ministerpräsidentinnen- und präsidenten haben heute die Entscheidung zur Anpassung des Rundfunkbeitrages auf…
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