Kulturhaushalt 2025/26 wirkt im Kulturraum Leipzig – BÜNDNISGRÜNE: Stabilitätssignal für kulturelle Vielfalt in den Kulturräumen

Grafik Pressemitteilung

Dresden. Der Doppelhaushalt 2025/2026 wurde Ende Juni vom Sächsischen Landtag mit wesentlichen Nachbesserungen für die Kultur im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diese können nun auch für Einrichtungen und Projektträger in Leipzig eingesetzt werden. Die BÜNDNISGRÜNE-Landtagsfraktion hat eine Reihe grundlegender Änderungen am Regierungsentwurf auf den Weg gebracht und zum Teil gemeinsam mit der Linksfraktion durchgesetzt. 

Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir BÜNDNISGRÜNE haben grundsätzliche Verbesserungen für die Kultur zur Bedingung für den Haushaltskompromiss gemacht. Die Kürzungspläne der Staatsregierung hätten erhebliche Einschnitte für die Breite der Kulturangebote bedeutet. Ich bin sehr froh, dass wir das abgewendet haben.“

„Wir senden damit ein klares Signal der Stabilität: Trotz schwieriger Kassenlage übernimmt der Freistaat Verantwortung für den Erhalt der lokalen Kulturangebote. Theater und Orchester, Bibliotheken und Museen, kulturelle Bildung und Orte für Konzerte, Kunst, Literatur oder Soziokultur sollen weiterentwickelt werden, weil sie für das gesellschaftliche Zusammenleben und den kulturellen Austausch unentbehrlich sind. Nicht zuletzt sind sie auch wichtige Faktoren für die Lebensqualität.“

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Kulturraummittel: Die Kulturräume erhalten 5 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zum Ansatz im Regierungsentwurf. Davon erhält die Stadt Leipzig circa 1,7 Millionen Euro pro Jahr. Diese helfen Kostensteigerungen bei den Kulturträgern auszugleichen und weiterhin Projekte in den verschiedenen Kultursparten zu fördern. Außerdem wurde vereinbart, investive Verstärkungsmittel aus den Investitionsmitteln des Bundes über den Sachsenfonds zu finanzieren und bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/28 durch die Staatsregierung die Mittel für die Kulturräume nicht mehr unter das erreichte Niveau abzusenken. Das soll vor der Verhandlung zur Novellierung des Kulturraumgesetzes eine grundlegende Planungssicherheit schaffen.

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: Die von der Staatsregierung geplante Kürzung auf den Stand 2015 haben wir abgewendet und auch Kostensteigerungen berücksichtigt. Dadurch erhält die Stiftung 2025 eine dreiviertel Million Euro und 2026 eine Million Euro mehr als 2024. Damit kann sie die Förderung auf dem bisherigen Niveau halten und Kunst- und Kulturprojekte der freien Kulturszene mitfinanzieren. So werden z.B. die Initiative Junges Literaturbüro, das Soundseed Festival und das GEGENkino im UT Connewitz unterstützt.

Festivals, freie Kultureinrichtungen und Landeskulturverbände bewahren wir durch zusätzlich 900.000 Euro in 2025 und eine Million Euro in 2026 von den zuvor geplanten drastischen Kürzungen und stützen sie damit als Plattformen und Unterstützungsstrukturen für Künstler*innen. Davon profitieren u.a. auch LOFFT, euroszene, Schaubühne Lindenfels und AG Animationsfilm.

Erinnerungskultur: Statt einer Kürzung erhält die Sächsische Gedenkstättenstiftung im Jahr 2025 200.000 Euro und im Jahr 2026 700.000 Euro mehr als 2024. Damit sollen Gedenkstätten wie z.B. die Gedenkstätte Zwangsarbeit in Leipzig, Archive wie das Archiv Bürgerbewegung Leipzig und erinnerungskulturelle Projekte gestärkt werden.

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