Zusammenfassung des Fachgespräches „Zukunft der Gedenkstättenarbeit gestalten“

Grundsätzliches

Notwendigkeit einer Entwicklungskonzeption

Eine Entwicklungskonzeption wurde von den Teilnehmenden mit großer Mehrheit als dringend notwendig erachtet, um eine Grundlage für die künftige Arbeit der Stiftung zu erhalten.
Gegenwärtig gibt es keine Ausrichtung, keine langfristigen Ziele und Planungen der Stiftung beispielsweise für Investitionen und Personalplanung. Damit fehlt auch eine Grundlage um eine entsprechende Finanzierung einfordern zu können. Förderentscheidungen erscheinen Antragstellenden teilweise als beliebig. So wäre beispielsweise für den ehrenamtlich arbeitenden wissenschaftlichen Beirat eine Richtlinie mit Schwerpunkten für die Erarbeitung von Förderempfehlungen wünschenswert.

Dem entgegen wurde von der Stiftungsleitung aufgeführt, dass keine neue Grundlage dafür notwendig ist, dass die Stiftung überhaupt arbeiten kann, denn das Gesetz und die Satzung stellen bereits klar, welche Gedenkstätten gefördert werden und die Förderrichtlinien enthalten Maßstäbe für die weitere Förderaktivitäten. Zudem liegen intern bereits konzeptionelle Papiere vor. Der Geschäftsführer der Stiftung hat 2010 im Vorfeld der Gesetzesnovellierung auf Bitte des Stiftungsrates Anmerkungen zum Entwicklungskonzept als Arbeitspapier vorgelegt. Darin sind etwa die Entwicklung der Besucherzahlen in Bautzen oder in der Bautzener Straße in Dresden sowie die Fortentwicklung der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig oder der KZ-Gedenkstätte Sachsenburg thematisiert worden. Der Stiftungsrat hat diesem Papier jedoch nicht zugestimmt.
2016 hat der Geschäftsführer dem Stiftungsrat wiederum Eckpunkte für die Entwicklungskonzeption vorgelegt.

Als notwendig wurde einvernehmlich ein Leitbild/Profil/Selbstverständnis der Stiftung beschrieben, das auch in den politischen Raum kommuniziert wird und deutlich macht, wofür die Stiftung zuständig ist und wofür nicht. Die Aufgabendefinition und die finanzielle Ausstattung der Stiftung wird als politische Entscheidung wahrgenommen.

Rolle der Politik im Prozess der Konzeptionserarbeitung

Es wurde darauf verwiesen, dass Politik nicht die Angelegenheiten der Stiftung bestimmen kann, sondern die Gremien hierfür zuständig sind. Insbesondere soll keine zu enge Linie für die Stiftung vorgeschrieben werden, damit die Freiheit der Wissenschaft und die Unabhängigkeit der Einrichtung erhalten bleibt. Die Stiftung agiert zudem aktuell in einer Verteidigungshaltung und steht unter hohem Druck, was sie von ihrer eigentlichen Arbeit abhält.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde klargestellt, dass Politik eine Konzeption weder schreiben kann noch soll. Jedoch ist der Landtag für sehr wichtige Entscheidungen verantwortlich, zum Beispiel über finanzielle Ressourcen. Die Abgeordneten müssen die Ziele und Pläne der Stiftungen kennen, um entscheiden zu können, was sie als Haushaltsgesetzgeber finanziell stärker fördern. Zu diesen Informationen gibt es derzeit keinen fachöffentlichen Austausch und keine Grundlage für eine politische Diskussion. Die grüne Fraktion nimmt daher die Funktion wahr, Möglichkeiten zu einem Austausch zu schaffen. Dies ist der Zweck des Fachgespräches.

Beteiligung an der konzeptionellen Diskussion

Uneinigkeit bestand darüber, ob eine Konzeption lediglich als internes Arbeitspapier in den Stiftungsgremien diskutiert und abgestimmt werden soll, da es sich um eine innere Angelegenheit der Stiftung und ihrer Organe handelt, oder ob eine Konzeption für die Allgemeinheit und insbesondere die Förderlandschaft zugänglich gemacht werden soll, damit diese sich daran orientieren kann und klar wird, welche Funktionen die Stiftung zukünftig übernehmen soll.

Vorgeschlagen wurde diesbezüglich eine breite Beteiligung der Einrichtungen und der Akteure der Förderlandschaft, der Initiativen und Ehrenamtlichen. Mit ihnen sollte über konkrete Entwicklungslinien gesprochen werden. Dafür eignen sich Treffen oder jährliche Tagungen, bei denen die Aktiven zur Vernetzung zusammenkommen und auch über mittelfristige Förderperspektiven diskutieren. Auch wenn aufgrund der unterschiedlichen Interessen Konkurrenzen bestehen, können diese Interessen über einen offenen Austausch wechselseitig nachvollziehbar gemacht werden. So kann ein Interessenausgleich gelingen. Hier wurde das Beispiel Niedersachsen genannt, wo auf ähnliche Weise festgelegt wurde, welche großen und kleineren Projekte in welcher zeitlichen Abfolge von der Gesamtlandschaft der Gedenkstätten realisiert werden können und wo Prioritäten aufgrund von notwendiger Komplementärfinanzierung zu Bundesmitteln erforderlich sind. Diese abgestimmten finanziellen Bedarfe wurden als Stärkung der Forderungen der niedersächsischen Stiftung gegenüber dem Landtag wirksam.

Schwerpunktthemen für die Entwicklungskonzeption

1. Aktualisierung des Profils der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Aufgabendefinition und Aufgabenumfang im Allgemeinen

An die Stiftung als Ganzes werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Neben der Trägerschaft und der Förderung von Einrichtungen und Projekten beziehen sich diese auf die Stärkung von Vernetzung im wissenschaftlichen Bereich, im gedenkstättenpädagogischen Bereich, bundesweit und international sowie auf unterstützende Dienstleistungen.

Zum einen wurde angemerkt, dass die Stiftung mit den aktuellen Leistungen und den verschiedenen Gremiensitzungen stark ausgelastet ist und zudem eine große Disparität von Interessen von Gedenkstätten und Einrichtungen freier Trägerschaft besteht.

Zum anderen wurde in Bezug auf den grundsätzlichen Auftrag der Stiftung gefordert, dass ergänzend zu den bestehenden Einrichtungen die Perspektive des (kritischen) bürgerschaftlichen Interesses an Geschichte mehr Geltung verschafft werden soll. Demnach sollen Gedenkstätten und die Stiftung als Ganzes das „Lernen von unten her“ mehr unterstützen.
Erinnert wurde im Sinne der Präambel des Stiftungsgesetzes an die eigentliche Motivation vieler Haupt- und Ehrenamtlicher, für Menschenwürde, Freiheit, Recht und Toleranz einzutreten und Gefährdungen dieser Grundwerte und der Demokratie zu begegnen. Diese Motivation aufzunehmen wurde als genuine Aufgabe der Initiativen und Vereine, weniger der Stiftung, verstanden, damit Erinnerungskultur so staatsfern wie möglich organisiert wird.

Die Stiftung sieht sich aktuell in erster Linie als Trägerstiftung, die eigene Häuser betreibt. Darüber hinaus werden Institutionen in freier Trägerschaft gefördert und zu einem kleinen übrigen Teil werden kurzfristige Projekte zivilgesellschaftlicher Initiativen finanziert. Anforderungen die darüber hinaus gehen, erscheinen aus der Innensicht der Stiftung als diffus und sollten fokussiert bzw. gebündelt werden. Diese Anforderungen müssten darauf überprüft werden, ob sie sich im Stiftungsgesetz und den für die Novellierung in langwierigen zivilgesellschaftlichen Prozessen errungenen Vereinbarungen wiederfinden. Die Zuständigkeit der Stiftung wird intern als begrenzt gesehen. So wurde beispielsweise für die Ausweitung der Tätigkeiten in den Bereichen Vermittlung und Pädagogik, neue Projektformen wie Theater und Film auf andere Förderinstanzen verwiesen.
Ablehnungen von Projektförderanträgen erfolgten nicht (nur) aus Gründen der formalen Unzulänglichkeit, sondern es werden dafür Gründe der inhaltlichen Passfähigkeit mit den Förderzielen angeführt. Als ausschlaggebend wird hierfür die Orientierung am Stiftungszweck genannt, der in der Information über Opfer politischer Gewaltherrschaft in Sachsen an authentischen Orten gesehen wird.

2. Aktuelle Herausforderungen der Erinnerungsarbeit beschreiben und Umsetzbarkeit diskutieren

Als zentrale Aufgabe der Gedenkstätten/der Gedenkstättenstiftung wurde die Nutzung historischer Orte benannt, um zu erinnern, insbesondere Zeitzeugenerfahrungen zu dokumentieren und aufzubereiten, sodass diese langfristig für Besucher nutzbar sind. Hierfür seien verschiedene Arbeitsformen mit Zeitzeugenschaft relevant: die Unterstützung von alten Menschen bei der Fahrt in Schulen, die Begleitung von Menschen mit Opfergeschichten aber auch mit interessanten Geschichten mit politischen Bezügen wobei auch jüngere Zeitzeugen der DDR-Geschichte gemeint sind und auch die Erarbeitung und Präsentation von vermittelten Zeitzeugenschaften (z.B. Tondokumente). Eine Eventkultur des Erinnerns wird teilweise als Konkurrenz wahrgenommen und wirft die Frage auf, ob das Gedenken nur an authentischen Ort oder auch andernorts ermöglicht werden soll.

Als weitere Aufgabe wurden Veranstaltungen und Angebote zu aktuellen politische Problemlagen aufgeführt, die im Vergleich zu Angeboten zu historischen Themen derzeit häufiger nachgefragt werden. Dabei können an historischen Orten Brücken in die Gegenwart geschlagen werden. Ein Beispiel war die Konzeption einer neuen Dauerausstellung mit Bezug zum Thema Grund- und Menschenrechte. Dabei werden politische Systeme verglichen und die Bedeutung einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft erlebbar gemacht. Schülerinnen und Schüler erfahren, dass Vergangenheit nicht abgeschlossen ist, wie Einschränkungen von Meinungsfreiheit und Diktaturen entstehen und welche Rolle jede und jeder Einzelne in dieser Entwicklung spielt. Das betrifft die Erinnerungsarbeit vor und die nach 45 gleichermaßen.

Intensiver und anders als bisher soll der Austausch zwischen den Generationen moderiert werden.
So weckt der Erzählstil vieler Älterer bei jungen Menschen weniger Interesse, als ein kontroverses Gespräch. Statt der Belehrung soll ein Dialog angestrebt werden zugunsten einer offenen Geschichtsbearbeitung.

3. Bildungsarbeit und Gedenkstättenpädagogik ausbauen aus der Perspektive der (jugendlichen) Besucher*innen

Aus diesen inhaltlichen Aufgaben der Gedenkstättenarbeit und dem Ziel, mehr Menschen mit den Themen des Erinnern zu erreichen, wurde der Ausbau der gedenkstättenpädagogischen Arbeit gefolgert.

Aus pädagogischer Sicht geht es nicht zuerst um Orte, Opfer oder Geschichte, sondern um die Perspektive der Besucherinnen und Besucher, vor allem junger Menschen. Auf diese sollen sich die Gedenkstätten wissenschaftlich fundiert einstellen können. Eine verstärkt pädagogische Herangehensweise kann die Gedenkstätten auch für bildungsfernere Schichten interessanter machen. Bislang werden überwiegend Schülerinnen und Schüler von Gymnasien erreicht.

Folgende Ansätze bei der Entwicklung von Gedenkstätten als Lernorte wurden beschrieben:
Das Aufgreifen aktueller Themen mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anhand historischer Entwicklungen, wie dies etwa in der Gedenkstätte Bautzener Straße zum Thema Überwachung geschieht.
Die Förderung offener Diskussion und von Partizipation am Entstehungsprozess von Projekten und Erinnerungsorten. Waren Ausstellungen bisher auf eine Dauerhaftigkeit von vielen Jahren ausgelegt und vor allem an fachgeschichtlichen und gestalterischen Kriterien ausgerichtet, sollte dies um pädagogische Kriterien ergänzt werden. Bildungsarbeit muss nicht erst am Endprodukt ansetzen, sondern kann auch eine Auseinandersetzung mit Zielen und Inhalten von Erinnerungsarbeit beinhalten. Ein Vorschlag bezog sich auf das Sammeln von Rückmeldungen und Vorschlägen von Schulklassen und Lehrkräften zu Ausstellungen oder der Art und Weise einer Führung.

Erforderlich für eine Verbesserung der Bildungsarbeit ist
1) mehr Austausch innerhalb der Gedenkstättenlandschaft. Zum einen mehr Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen verschiedener Gedenkstätten. Dabei ist die Vielfalt der Themen und Einrichtungen eher eine Chance als ein Problem. Zudem ist auch mehr Vernetzung und Zusammenarbeit von Gedenkorten zu ähnlichen Themen wünschenswert. Zum anderen bietet eine Öffnung nach außen und der Austausch mit Akteuren außerhalb Sachsens Vorteile, da die Herausforderungen nicht spezifisch sächsisch sind.
2) stärkere Vernetzung mit den lokalen und regionalen Bildungseinrichtungen und -verbänden. Die
Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Schulen und der Bildungsagentur wird gegenwärtig als
schwierig eingeschätzt.
3) die Entwicklung von pädagogischen Konzepten, auch zum Einsatz von Medien.
4) dafür sind jedoch mehr Freiräume und Ressourcen für wissenschaftliche und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig. Aktuell können Vorhaben durch Personalmangel nicht vorangebracht werden, in den einzelnen Gedenkstätten gibt es zu wenige pädagogischen Stellen, teilweise nur eine halbe Stelle.

4. Entwicklung von neuen Gedenkorten

Kritik an der Stiftungsleitung wurde mit Blick auf Gedenkorte geäußert, die von der Stiftung laut Gesetz neu in die institutionelle Förderung aufgenommen werden sollen.
So fehlt den Akteurinnen und Akteuren in Sachsenburg/Frankenberg eine klare Kommunikation der Stiftung zu ihrer Vorgehensweise beim Aufbau der Gedenkstätte bis zu deren regulären Betrieb und Finanzierung. Die Geschäftsführung entgegnete, dass bislang kein fundierter Antrag vorgelegen hat weshalb noch keine Gedenkstätte errichtet werden konnte. Die Stiftung fördert nun 2017 im Rahmen der Projektförderung die Erstellung eines Gedenkstättenkonzeptes mit 20.000 Euro.
Ehrenamtlich Engagierte für die Gedenkstätte Hoheneck bemängelten, dass ihre konzeptionelle Entwürfe nicht diskutiert wurden und die Stiftungsleitung sich nicht dazu geäußert hatte.
Als Wunsch und auch als allgemeiner Punkt für eine Entwicklungskonzeption wurde eine bessere Kommunikation von Abläufen, Planungen und Voraussetzungen und eine Kooperation mit Ehrenamtlichen formuliert.
Die Stiftungsleitung wies darauf hin, dass die Neuaufnahme konkreter Einrichtungen in die institutionelle Förderung auch aus dem Staatshaushalt finanziert werden müsse und wünscht sich diesbezüglich eine Berücksichtigung im nächsten Doppelhaushalt. So könnten die neuen Gedenkstätten wie Hoheneck, KZ-Gedenkstätte Sachsenburg, Großschweidnitz und Hinrichtungsstätte Leipzig in den nächsten 2 bis 3 Jahren aufgebaut werden.

5. Unterstützung von Initiativen und Engagierten im Rahmen der Projektförderung

Mehrere Anwesende betonten, dass Abläufe bei der Projektförderung sowohl die antragstellenden Initiativen als auch den Stiftungsrat bereits länger beschäftigen.

Kritisiert wurde seitens der Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen zur Aufarbeitung von NSGeschichte, dass antragstellende Initiativen zum einen zu wenig Informationen erhalten, wann die Fördergelder ausgereicht werden und Projekte beginnen und abgerechnet werden können.
Eine Transparenz der Antragsbedingungen ist mit den neuen Förderrichtlinien grundsätzlich gegeben, aber in der letzten Antragsrunde ergaben sich zum anderen Probleme derart, dass die Antragsgegenstände nicht dem entsprechen, was seitens der Stiftungsarbeit als förderwürdig eingeschätzt wird.
Bemängelt wurde zudem das Kommunikationsverhalten der Stiftungsleitung, wenn sie diese Anträge zunächst unterstützt, dann aber nicht bewilligt oder dem Stiftungsrat vorschlägt, mit der Begründung das Projekt nicht stemmen zu können. Die Antragstellenden erhielten in solchen Fällen erst zu spät Informationen. Es wurde der Eindruck geäußert, dass Projekte nur dann unterstützt werden, wenn sie den persönlichen Vorstellungen des Geschäftsführers entsprechen. Die Erfahrungen vieler Initiativen sind bislang eher negativ, weshalb sich Frustration aufbaut und viele erst gar keine Anträge stellen.
Der schlechte Antragslage insbesondere in Bezug auf NS-Themen wirkt die Stiftung nach Meinung der Initiativen nicht entgegen. Die Stiftung unternimmt zu wenig, um ein an sich relevantes Thema oder einen Gedenkort voranzubringen.
Der Geschäftsstelle führt ihrerseits an, dass für ein proaktives Zugehen auf Initiativen das Personal fehlt. Für die Stiftung ist die Projektförderung nur ein kleiner Teil der Arbeit. Zudem binden Hintergrundgespräche zu Sachsenburg, vorher auch Kaßberg und Großschweidnitz, viele Kapazitäten. Über kurze telefonische Information zu den Sachverhalten, die auf der Homepage stehen, sind daher keine inhaltliche Beratung oder lange Beratungsgespräche für weitere Initiativen möglich. Die Geschäftsstelle erwartet, dass Antragsteller von sich aus qualifizierte Anträge stellen, und merkt an, dass sie den Antragstellern nicht ihre Antragstexte vorschlagen darf.

Festgestellt wurde von mehreren Teilnehmenden, dass aufgrund der derzeitigen Situation das Potenzial der Projektförderung nicht genutzt wird, neue Aufarbeitungsansätze und auch neue pädagogische Ansätze zu fördern. Eine bessere Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen könnte auch dazu beitragen, dass unterschiedliche erinnerungspolitische Perspektiven besser ausgeformt werden, wodurch die Gedenkstättenarbeit insgesamt weitergebracht werden könnte.

Grundsätzlich wurde deshalb der Wunsch geäußert, dass antragstellende Vereine und die Ehrenamtlichen, die dahinter stehen und eigene Ideen und Projekte entwickeln, besser unterstützt, mehr eingebunden und „mitgenommen“ werden sollen. Damit würde auch das Ehrenamt besser als bisher gewertschätzt und das Lernen „von unten her“ organisiert. Notwendig ist eine Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Stiftung auf Augenhöhe, mit dem Bewusstsein über jeweils unterschiedliche Aufgaben.

Daher sollte die Stiftung zu einem Dienstleister für kleine Initiativen, Vereine und Verbände entwickelt werden. Sie soll auf Antragstellende aktiv zugehen, beispielsweise mit Workshops zu den Themen Antragstellung und Projektkonzeption und -organisation. Beratung sollte jeweils vor Ort angeboten werden und Ehrenamtliche mit Lokalpolitik und Verwaltung zusammengebracht werden. Ebenso sollte eine wissenschaftliche Fundierung organisiert werden.
Dies ist möglich, ohne dass der Antrag für eine Initiative geschrieben werden soll, denn die gedankliche Leistung muss vor Ort erfolgen. Auch wenn diese Aufgaben für die Stiftung eine zusätzliche Belastung wären, stellen sie zugleich die beste Form einer Verknüpfung der Beteiligten dar.
Als Organisationsform wurde ein mobiles Beratungsteam vorgeschlagen, das auf Anforderung über verschiedene Fördertöpfe, die Antragsstellung und Projektkonzeption berät. Fachleute, die sich auch in der Szene auskennen, gibt es. Diese Dienstleistung muss nicht bei der Stiftung angesiedelt sein.

Auch die Stiftungsleitung gab zu bedenken, dass die beste Hilfe für zivilgesellschaftliche Initiativen darin besteht, sie beim Verfassen qualifizierter Anträge zu unterstützen. Sie sieht die Aufgabe bei der Politik, für eine Fokussierung im Bereich der Initiativförderung eine Mehrheit zu finden. Damit einhergehend sollte dann eine entsprechende finanzielle Aufstockung erfolgen. Ansonsten wäre eine Umschichtung von Ressourcen zu Lasten anderer Arbeitsbereiche, d.h. der Förderung der Gedenkstätten die Folge.

6. Transparenz herstellen, Kommunikation öffnen und Vernetzung innerhalb der Gedenkstättenlandschaft fördern

Derzeit macht die Stiftung nicht transparent, welche Projekte sie in welcher Höhe fördert. Andere Fördereinrichtungen tun dies auf ihrer Webseite, wie etwa die Bundesstiftung Aufarbeitung. Erst durch diese Offenlegung wird für Nutzer und Engagierte nachvollziehbar, wie es bei einzelnen Gedenkstätten, Bildungsstätten oder Projekten vorangeht und es kann auf verschiedene Ansätze verwiesen werden.

An der derzeitigen Situation wurde kritisiert, dass die Stiftung zwar arbeitet, aber sich in den Gedenkstätten und Projekten eine „geschlossene Gesellschaft“ abbildet. Auch der Newsletter stehe als Kommunikationsinstrument ohne Dialogoption für den allgemeinen Zustand, dass keine offenen Diskussionsangebote über die Arbeit im Bereich der Stiftung bestehen.
Entsprechend wurde als Entwicklungsaufgabe formuliert, dass die offene Diskussion zu Orten, Projekten und Themen der Gedenkstättenarbeit gefördert werden soll. Hinsichtlich der Projektförderung wurde vorgeschlagen, eine jährliche öffentliche Projektvorstellung durchzuführen, möglicherweise als Präsentation als Teil des Fördermittelantrags. So entstehe eine Art Börse, bei der Ideen ausgetauscht und auch von anderen nachgenutzt werden könnten.
Als weiterer Anspruch an die Stiftung wurde formuliert, dass diese schneller auf Ereignisse oder Anfragen reagieren sollte. Ein Beispiel dazu bezog sich auf das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau, wo auf die Kritik an einer politischen Aussage im Eingangsbereich jahrelang keine Änderung erfolgte. Die Stiftungsleitung führt hierzu an, dass der Gremienpluralismus schnelle Reaktionen verhindert und auch öffentliche Diskussionen die Konsensfindung nicht vereinfachen würden.

Bisher gibt es nur sehr wenig Vernetzung unter den einzelnen Initiativen und Akteuren in Sachsen. Da diese Vernetzung mit der Chance für gegenseitige Selbststärkung von Initiativen, Vereinen und einzelnen Engagierten nicht aus eigener Kraft heraus erreicht wird, soll die Stiftung dies stärker fördern. Als ein Weg wurden Konferenzen gesehen, die Akteure quer durch die Institution und Förderbereiche zusammenbringen. Diese könnten an Jubiläen angeknüpft werden wie z.B. 100 Jahre erste Demokratie in Sachsen und so gesondert vom Freistaat finanziert werden. Weiterhin können themenspezifische Vernetzungsaktivitäten gefördert werden, wie eine landesweite Vernetzung zwischen Initiativen zum Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus.

7. Stärkung des Austauschs mit externen Akteuren des Erinnerns, des Tourismus und auf wissenschaftlicher Ebene

Als weiterer Punkt wurde eine landesweiter Erfahrungsaustausch mit Initiativen und Institutionen angesprochen, die sich ebenfalls mit den deutschen Diktaturen und deren Nachwirkungen befassen.

Aufarbeitung sollte zudem zum Bestandteil des Images des Freistaat Sachsen gemacht werden. Dazu wäre eine stärkere Vermittlung von Landestourismus und Erinnerungskultur notwendig, etwa zwischen den Schlössern und den Gedenkstätten.

Auch die Intensivierung des wissenschaftlichen Austauschs wurde als Entwicklungsaufgabe genannt. Dies beinhaltet, vielfältige Perspektiven über Inhalte und Umsetzung einzelner Ausstellungen, Gedenkorte und weitere Aktivitäten einzubringen, und kann der Stiftung mehr Freiheit von staatlichen Vorgaben verschaffen. Insbesondere über eine Stärkung des wissenschaftlichen Beirates kann die wissenschaftliche Fundierung der Stiftungsarbeit organisiert werden.

8. Leistungsfähigkeit der Stiftung ausbauen, Finanzierung erhöhen

Als Voraussetzung für die Weiterentwicklung hinsichtlich der genannten Entwicklungsthemen wurde eine höhere Finanzierung der Stiftungsarbeit bzw. der Förderbudgets im Fachgespräch angesprochen.
Gegenwärtig hat die Stiftung 22 Planstellen in der Geschäftsstelle und den Gedenkstätten in eigener Trägerschaft sowie 40 bis 45 Beiräte. Durch die wachsenden allgemeinen Anforderungen an die Gedenkstättenarbeit, insbesondere auch an die Gedenkstättenpädagogik, und für die institutionelle Förderung neuer Gedenkorte sowie die Beratungsleistungen im Rahmen der Projektförderung entstehen Mehrbedarfe. Neben der Grundfinanzierung sind auch Sonderausgaben insbesondere bei Investitionen zu berücksichtigen, beispielsweise für die Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain, wo die Entwicklung des Lagergeländes und eines Lehrpfades ansteht.

Eine der spezifischen Aufgabenbeschreibung entsprechende langfristige Finanzplanung der Stiftung sollte Bestandteil der Entwicklungskonzeption sein, damit diese auch bei der Finanzplanung des Freistaates beraten werden kann.