Rede zur Aufstockung der Hochschulgrundfinanzierung, damit die Universitäten endlich langfristig planen können 20. November 20153. Februar 2016 [windowsmedia]https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/videoarchiv/video/751/2/26023[/windowsmedia] Diesen Redebeitrag finden Sie auch hier im Video. Redebeitrag der Abgeordneten Claudia Maicher zur Aktuellen Debatte der GRÜNEN-Fraktion: „Hochschulfinanzierung: Viele Töpfe verderben den Brei?“ 23. Sitzung des Sächsischen Landtags, 20. November 2015, TOP 1 – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Hochschulen leisten sehr viel. Sie sind Anziehungsmotoren für junge Menschen, die nach Sachsen kommen, um hier zu leben, zu studieren, Familien und Unternehmen zu gründen. Sie sorgen für Attraktivität und Lebendigkeit unserer Städte überall. Sie sind Wissensmotoren, bilden gute Fachkräfte und zukünftige Wissenschaftler aus. Sie wollen gute Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler ermöglichen. Sie sichern an unterschiedlichen Standorten die Ausbildung der dringend benötigten Lehrer ab. Sie sind Innovationsmotoren und sorgen mit einer steigenden Zahl von Drittmitteln und Forschungskooperationen für exzellente Forschung überall in Sachsen. Technische und gesellschaftliche Innovationen brauchen wir als Gesellschaft, um Herausforderungen wie den Klimawandel, Umweltkatastrophen, internationale Konflikte und Rohstoffkrisen zu bewältigen. Sie sind, und das ist in diesen Zeiten besonders wichtig für Sachsen, echte Willkommensorte in Sachsen. Für alle Menschen, die zu uns kommen – seien es Wissenschaftler oder Studierende. Die Hochschulen setzen sich konsequent für Integration und frühzeitige Bildungschancen auch für die zu uns Geflüchteten ein. Ich habe das bei meinen vielen Gesprächen in den letzten Wochen eindrucksvoll sehen können. Das ist ein nicht hoch genug zu schätzender Wert für uns alle in Sachsen! Zur Erfüllung dieser Aufgaben, für diese Leistungen, die wir zu Recht als Gesellschaft begrüßen – ja brauchen – müssen die Hochschulen dauerhaft in der Lage sein. Langfristige Aufgaben brauchen eine verlässliche Finanzierung und planbare Entwicklungen. Dazu lohnt der Blick, wie es sich aktuell in Sachsen verhält. Wo stehen wir eigentlich Ende 2015? Ein Jahr des Doppelhaushalts ist fast vorbei. In einem halben Jahr starten die Verhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt. Wir sollten frühzeitig gemeinsam darüber diskutieren wie wir unsere Hochschulen finanziell so ausstatten, dass sie die Aufgaben erfüllen können. Das möchte diese Aktuelle Debatte heute hier ermöglichen. Bei der Grundfinanzierung pro Studierendem der sächsischen Hochschulen liegt Sachsen weiter im unteren Drittel der deutschlandweiten Skala und weit entfernt von Spitzenländern wie z.B. Baden-Württemberg. Stattdessen haben wir ein schönes Potpourri an verschiedensten Programmen und Töpfen, die alle irgendwann einmal gestartet wurden, um die schlimmsten Strohfeuer in der Hochschulpolitik zumindest einzudämmen. Ich will einmal einige Beispiel nennen: Erstens das Bildungspaket Sachsen 2020: aufgelegt, als es gar nicht mehr zu leugnen war, dass wir in Sachsen auf einen akuten Lehrermangel hinsteuern und die Lehramtsstudierendenzahlen gesteigert werden sollten. Es ist eine gute Sache – die Erkenntnis kam viel zu spät – läuft allerdings nur bis 2020. Da schreiben wir jetzt schon in den Doppelhaushalt, dass die Stellen des Pakets dann auszulaufen haben. Das Personal, das dann auf diesen Stellen arbeitet, soll in den Stellenpool der Universitäten übergehen. Das sind dieselben Universitäten, denen Sie liebe Koalition bis 2016 noch die meisten Stellen streichen und vielleicht auch danach, je nachdem wie die Verhandlungen zum nächsten Hochschulentwicklungsplan ausgehen. Was glauben sie wohl, wie viele dieser Bildungspaketstellen die Universitäten dann noch besetzt haben werden? Die Hochschulen befristen die Stellen lieber vorsorglich! Zweitens das Überlastpaket I. Gleichzeitig zum verordneten Stellenabbau in den letzten Jahren beschlossen, damit die Hochschulen die steigenden Studierendenzahlen absichern können. Das Problem: von Anfang an war es bis 2016 befristet. Also haben die Hochschulen die Stellen zum großen Teil eben auch befristet. Im kommenden Jahr fallen die 300 Stellen weg. Drittens das Überlastpaket II, um das Überlastpaket I etwas abzumildern. Aber hier sind es nur noch 100 Stellen und auch dieses – Sie ahnen es – befristet bis 2020. Natürlich sind das alles – zumindest für die SPD – Altlasten aus der Zeit der schwarz-gelben Koalition. Aber auch schwarz-rot macht mit der Programmfinanzierungspolitik weiter. Ganz aktuell, viertens ‚Talente für Sachsen‘, die eierlegende Wollmilchsau des letzten Doppelhaushaltes im Bereich Hochschulen. Viele gute Dinge sollen hiermit finanziert werden: Verbesserung der Lehre, Inklusion, bessere Arbeitsbedingungen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, alles wichtige und richtig. Aber das Problem, und hier wird es nun wirklich hochaktuell: Das erste Haushaltsjahr ist gleich um, was haben Sie denn bisher von dem Geld wirklich verwendet? Hier bin ich sehr auf die Einlassungen der Koalition gespannt. Mit Ausnahme von zwei Millionen Euro dieses und noch einmal zwei Millionen Euro für nächstes Jahr für die Verbesserung der Inklusion ist bisher nichts aus dem SMWK zu hören gewesen. Was gibt es weiterhin? Ich führe zur Zeit viele Gespräche an den sächsischen Hochschulen und ich bin erstaunt, wie wenig von der Staatsregierung kommuniziert wird, wie eigentlich geplante Mittelzuwächse zum Beispiel für die Verbesserung der prekären Situation vieler Nachwuchsforscher erfolgen soll. Was eigentlich alles aus dem Talente für Sachsen unter welchen Bedingungen und Kriterien, mit welchem Ziel vergeben werden soll. Und über all dem steht die Frage: was passiert nach 2016? Wird das Programm fortgesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe? Und wenn nein, was passiert mit den Projekten, die bis dahin angestoßen werden? Wird dann alles wieder eingestampft werden müssen? Ich könnte noch weitere Beispiele aufführen, z.B. wie der Wegfall der Förderung aus dem Professorinnenprogramm zum Verlust des Promotionsstipendienprogramms für Promoventinnen an der Hochschule Mittweida geführt hat. Aber auch so ist hoffentlich klar geworden: Sicherheit oder Planbarkeit für die Hochschulen ist mit solchen zeitlich befristeten Notpflastern nicht zu bekommen. Um es klar zu sagen: wir bestreiten nicht, dass vieles in den Programmen gut gemeint ist, aber gut gemeint ist eben leider oft das Gegenteil von gut gemacht. In der zweiten Runde werde ich noch darauf zu sprechen kommen, wie es besser gehen könnte. Dort wo Programmfinanzierungspolitik vorherrscht und die Hochschulen nie Planungssicherheit haben, die Zusagen des Finanzministers eine Halbwertzeit von maximal fünf Jahren haben, dort haben Hochschulen ein Problem – Dynamik, Hochschulentwicklung, Innovationen passen nicht in einen Doppelhaushalt oder eine Legislatur. In der Folge sind sie regelrecht dazu gezwungen, Menschen nur befristet anzustellen. Ich habe es ja erst im April dieses Jahres abgefragt und es hat sich wieder einmal bestätigt: der übergroße Teil der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist befristet beschäftigt, erschreckend oft mit Vertragslaufzeiten von unter 6 Monaten, das liegt natürlich nicht nur an der Programmfinanzierung aber eben auch. Aus diesem Teufelskreis kommen Sie nicht heraus, wenn Sie jeder Maßnahme schon im Haushalt ein Verfallsdatum anhängen. Ständig neue Töpfe, ständig neue Programme. Das bedeutet für die Hochschulen einen permanenten Antragsdruck oder Verwaltungsdruck – Bürokratie ohne Ende – damit sie auch von der neuesten Sau, die durch das Dorf getrieben wird, etwas abbekommen. Dabei gäbe es Alternativen. Der Weg aus der Misere ist die deutliche Aufstockung der Grundfinanzierung. Wir singen in diesem Haus – richtigerweise! – immer wieder das Loblied auf die Autonomie der Hochschulen. Dahinter steckt die Überzeugung, dass Hochschulen möglichst selbstbestimmt über ihre Angelegenheiten bestimmen sollen, so wie es nicht zuletzt die grundgesetzlich geschützte Freiheit von Forschung und Lehre auch einfordert. Warum haben wir dann nicht den Mut, diese Freiheit den Hochschulen auch in der Regelung ihrer Finanzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zuzusprechen? Das würden wir erreichen indem wir die Programmfinanzierung zugunsten einer soliden Grundfinanzierung aufgeben. Die finanziellen Spielräume sind da. Und das sage ich nicht einfach so: Seit diesem Jahr stehen Sachsen pro Jahr 56 Mio. Euro im Hochschulbereich zur Verfügung. Diese ergeben sich aus der Ersparnis in Sachsen durch die Übernahme der Finanzierung des BAföG durch den Bund. Wir haben es begrüßt, dass die Koalition diese 56 Millionen Euro den Hochschulen zu Gute kommen lassen will. Das ist richtig und hat unsere volle Unterstützung. Umso verwunderlicher ist es, dass sie nicht mal diesen Punkt im ersten Antrag meiner Fraktion in dieser Legislatur zustimmen konnten oder wollten. CDU – Bildungsministerin Wanka hat immer wieder darauf hingewiesen, dass das BAföG-Geld in die Grundfinanzierung der Hochschulen fließen solle und für Daueraufgaben bestimmt ist. Auch das eine Forderung, die wir in unserem Antrag vertreten haben und weiterhin vertreten werden. Wir sind der Auffassung, dass die Hochschulen über eine dauerhafte Aufstockung der Grundfinanzierung Planungssicherheit haben müssen, was ihre finanziellen Spielräume anbelangt. Das bedeutet übrigens auch nicht, dass der Freistaat seinen Gestaltungsanspruch in Bezug auf die Hochschulen aufgeben soll. Aber statt den Hochschulen die sprichwörtliche Karotte „Programmfinanzierung“ vor die Nase zu halten, damit sie in die Richtung laufen, die aus staatlicher Sicht sinnvoll ist, schlagen wir eine andere Lösung vor: Zielvereinbarungen mit den Hochschulen, und zwar solche, die ihrem Namen alle Ehre machen nicht, wie wir sie jetzt haben. Es sollen Zielvereinbarungen sein, die Hochschulen und Freistaat gleichberechtigt aushandeln. Dann kommen auch Zielvorgaben heraus, die auf die Einzigartigkeiten der einzelnen Hochschulen eingehen, erreichbar sind und nachhaltig wirken. Wir werden im nächsten Sommer mit den nächsten Doppelhaushaltsverhandlungen beginnen. Das ist die nächste Chance, die Hochschulen auf solidere finanzielle Füße zu stellen und Planbarkeit zu erlangen. Wir GRÜNE werden uns dafür einsetzen, es wäre gut, wenn sich die Koalition in der Zwischenzeit vielleicht auch einmal bei allen Hochschulen umhört, was sie eher brauchen – ständig neue Töpfe oder ein Finanzierungskonzept aus einem Guss. Weiteres zum Thema:Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2023/24 - Einzelplan 12 Hochschule & Wissenschaft 19. Dezember 2022 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz über die Feststellung…Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2023/24 - Einzelplan 12 Kultur 19. Dezember 2022 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz über die Feststellung…70 Jahre Volksaufstand: Freiheit nutzen heißt Demokratie leben 1. Juni 2023 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Aktuellen Debatte auf Antrag der CDU-Fraktion…
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