Sächsischen Hochschulen droht Wegfall der Verwendungserlaubnis von geschützten Werken 8. Dezember 201621. Oktober 2024 This content has been archived. It may no longer be relevantPressemitteilung 2016-354 Dresden. Den sächsischen Hochschulen droht, dass ab 1. Januar 2017 keine urheberrechtlich geschützten Materialien mehr in der Lehre und Forschung eingesetzt werden dürfen. Denn dann tritt der Rahmenvertrag von Bund und Ländern mit der Verwertungsgesellschaft Wort in Kraft. Damit einher gehen Änderungen in der Vergütung von Ansprüchen bei der auszugsweisen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Unterricht und Forschung. Hierzu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Die sächsischen Hochschulen haben wieder einmal die Wahl zwischen Pest und Cholera. Entweder sie stimmen einem Rahmenvertrag von Bund und Ländern mit der Verwertungsgesellschaft Wort zu. Dann müssen sie ab 1. Januar 2017 jede einzelne Seite, die aus einem urheberrechtlich geschütztem Werk stammt, erfassen und abrechnen. Das ist ein nicht zu bewältigender Aufwand. Oder sie dürfen diese Werke in der Lehre und Forschung ihren Studierenden oder Forschungsgruppen nicht mehr zur Verfügung stellen, ohne Schadenersatzansprüche fürchten zu müssen. Die ersten Hochschulen haben sich gezwungenermaßen bereits für den zweiten Weg entschieden.“ „Das ist ein unhaltbarer Zustand. Der ungehinderte Zugang zu Wissen ist entscheidend für die Qualität von Forschung und Lehre. Es muss eine Lösung gefunden werden, die es den Hochschulen weiter ermöglicht, auch geschütztes Material einzusetzen, ohne einen bürokratischen Aufwand zu schultern, der seinesgleichen sucht.“ Die GRÜNE-Landtagsfraktion hat deshalb beschlossen, sich dieses Problems in einem Antrag anzunehmen. „Die nahende Prüfungszeit und anstehende Forschungsprojekte brauchen eine schnelle Lösung, die von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) und den Hochschulen gemeinsam gesucht werden muss. Wir als Landesgesetzgeber sind in der Pflicht, unsere Hochschulen in dieser Situation nicht allein zu lassen. Wenn es der CDU/SPD-Koalition ernst mit ihrer vielbeschworenen Planungssicherheit für die Hochschulen ist, dann müssen sie unserem Antrag zustimmen.“ *** Antrag der GRÜNEN-Fraktion: ‚Folgen des Rahmenvertrages mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) transparent machen – Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Wissen an Hochschulen sichern‘ (Drs 6/7274) Weiteres zum Thema:BÜNDNISGRÜNE unterstützen Forderungen nach einem TVStud 7. Dezember 2023 Zu den aktuellen Tarifverhandlungen und den damit verbundenen Diskussionen um einen Tarifvertrag für studentische Mitarbeitende…Anhörung Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung für den Wissenschaftsstandort Sachsen 6. März 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute Sachverständige…Einführung Duale Hochschule – BÜNDNISGRÜNE: Attraktivitätsschub für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Sachsen 1. Februar 2024 Der Sächsische Landtag hat heute das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule…
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