SED-Millionen für Aufarbeitung des DDR-Unrechts und den Ausbau des Erinnerungsortes in Leipzig 19. April 201821. Oktober 2024 This content has been archived. It may no longer be relevantPressemitteilung-LEIPZIG Datum: 19.04.2018 Leipzig/Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert, dass das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für den Ausbau des Erinnerungsortes an die ehemalige zentralen DDR-Hinrichtungsstätte in Leipzig eingesetzt wird. Ein entsprechender Antrag steht am kommenden Mittwochabend (25. April) auf der Tagesordnung der Landtagssitzung (TOP 9). „Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist seit der Novellierung des Stiftungsgesetzes im Jahr 2012 zur institutionellen Förderung dieses Erinnerungsortes in Leipzig verpflichtet. Doch es ist heute immer noch nicht absehbar, wann er fertiggestellt wird. Offensichtlich braucht es etwas Rückenwind, damit die Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Träger, dem Bürgerkomitee Leipzig e.V., einen klaren Fahrplan für die wissenschaftliche Aufarbeitung, Konzeption und Umsetzung aufstellen kann – am Geld darf es nicht scheitern“, erklärt Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. Maicher sieht die Chance, „jetzt einen großen Schritt beim Ausbau der Erinnerungs- und Gedenklandschaft im Freistaat Sachsen vorwärts zu kommen. Die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie umfassende Aufklärung an authentischen Orten auch für Kinder und Jugendliche ist eine entscheidende Aufgabe, die fast 30 Jahre nach der friedlichen Revolution nichts an Bedeutung verloren hat. Die Gelder aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR sollen auch dem Ausbau eines justizgeschichtlichen Erinnerungsortes am Standort der ehemaligen zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig zugutekommen.“ „Ein Teil des Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR wurde durch Zwangsarbeit in den DDR-Haftanstalten erarbeitet und im Ausland deponiert. Mit dem auf dem Rechtsweg zurückerlangten Vermögen sollten daher nicht pauschal Haushaltslöcher gestopft oder in Großprojekte investiert werden, so wie es die sächsische Staatsregierung plant. Vielmehr muss es mit einer entsprechenden sachlichen Bindung im Kontext der Aufarbeitung, Aufklärung und Wiedergutmachung der SED-Diktatur eingesetzt werden“, erklärt Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Auf Bundesebene soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass die Zweckbindung der Mittel für Investitionen aufgehoben wird“, fordern die beiden Abgeordneten abschließend. >> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Auszahlung aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Vermögen) für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts sowie für Aufklärung und Wiedergutmachung einsetzen!‘ (Drs 6/13100): http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13100&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined Hintergrund: Im Dezember 2017 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf Grundlage einer vorläufigen Schätzung mitgeteilt, dass insgesamt 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR zur Ausschüttung an die neuen Bundesländer zur Verfügung stünden. Der Freistaat Sachsen kann aus dieser Tranche mit einer Ausschüttung in Höhe von rund 58 Millionen Euro rechnen. Die Ausschüttung ist noch für das Jahr 2018 zu erwarten. Auch in Zukunft sind weitere Ausschüttungen nicht auszuschließen. So ist nach Auskunft der BvS in der Schweiz noch eine Klage der BvS auf Schadensersatzzahlung in Höhe von rd. 135 Mio. Euro zu Gunsten des PMO-Vermögens anhängig. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Berufung, seine Beendigung ist noch nicht abzusehen. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO-Vermögens zwischen der BvS und den ostdeutschen Bundesländern und Berlin vom 11. Februar 1994 sowie der Folgevereinbarung vom 18. Januar 2008 sind die Mittel jedoch zu ca. 60 Prozent für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und im Übrigen für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (ca. 25 Prozent im Bereich der öffentlichen Hand, ca. 15 Prozent im Bereich nichtstaatlicher Träger) einzusetzen. Der kommunale Bereich ist dabei angemessen zu berücksichtigen. Laut Finanzminister Haß sollen die knapp 60 Mio. Euro, die von den PMO-Mitteln auf Sachsen entfallen, zur Verstärkung nicht ausreichender Haushaltstitel im laufenden Haushaltsjahr verwendet werden. Das Finanzministerium ist durch den Haushaltsplan ermächtigt, mit diesen Mitteln pauschal Haushaltslöcher zu stopfen. » Videomitschnitt der Antwort von Finanzminister Dr. Matthias Haß auf die Mündliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Katja Meier (GRÜNE): https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/videoarchiv/sitzung/1171/21?page=1 Weiteres zum Thema:Entwicklungskonzept der Stiftung Sächsische Gedenkstätten – BÜNDNISGRÜNE: Ausbau der Gedenkstättenarbeit dringend notwendig 16. Mai 2024 Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat diese Woche das Entwicklungskonzept für die kommenden zehn…Gedenkstättenstiftungsgesetz – Maicher: Wir brauchen historische Lernorte, um unsere Demokratie zu sichern 12. Juni 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Zweites Gesetz zur Änderung…Sachsen auf dem Weg zur Klimaneutralität - Potenziale & Herausforderungen 19. 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