Sächsisches Hochschulgesetz nicht verfassungsgemäß? Juristisches Gutachten wirft rechtliche Bedenken auf 9. Juni 201621. Oktober 2024 This content has been archived. It may no longer be relevantPressemitteilung 2016-181 Maicher: Wenn es noch eines Grundes bedurft hätte, das Gesetz zu überarbeiten – jetzt hat die Staatsregierung ihn Dresden. Das sächsische Hochschulgesetz könnte in Teilen nicht verfassungsgemäß sein. Dies hat ein juristisches Gutachten des Sächsischen Landtags ergeben, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag in Auftrag gegeben hatte. Hierzu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion: „Das sächsische Hochschulgesetz ist und bleibt überarbeitungsbedürftig. Wenn die verantwortliche Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) noch einen Grund gebraucht hat, ihre diesbezügliche Verweigerungshaltung endlich aufzugeben, so hat sie ihn jetzt. Das Gutachten des juristischen Dienstes hat an verschiedenen Stellen ernste verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. So bestehen rechtliche Zweifel, dass die Zuständigkeiten der Rektorate bei der Einrichtung und Abschaffung von Studiengängen oder zentralen Einrichtungen, sowie der Errichtung und Auflösung von Fakultäten in der jetzigen Form verfassungskonform sind.“ „Ein juristisches Gutachten zum Hochschulgesetz aus der vergangenen Wahlperiode war bereits zu dem Schluss gekommen, dass auch andere Passagen des Gesetzes verfassungsmäßig bedenklich sind, wie etwa die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. Somit besteht bei einem der wichtigsten Gesetze in Sachsen der begründete Verdacht, dass es nicht der Verfassung entspricht. Der Erfolg unserer Hochschulen hängt auch davon ab, dass die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft gewahrt bleibt. Der jetzige untragbare Zustand muss daher schleunigst behoben werden.“ „Baustellen gibt es im gegenwärtigen Gesetz viele. Die demokratischen Gremien sind in wichtigen Punkten entmachtet, die Zuständigkeiten bei den Organen zum Teil nicht klar aufgeteilt, wie die Querelen um diverse Hochschulleitungswahlen gezeigt haben. Die Lehrbeauftragtenvergütung ist nicht verbindlich geregelt. Die gesetzliche Grundlage der Landesstipendien für besonders gute Promovierende ist veraltet und ignoriert die Leistungen der Fachhochschulen. Die Arbeitsgrundlage der Studierendenvertretungen ist durch eine Austrittsoption ständig gefährdet. Regeln, die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern vernünftige Arbeitssituationen und verlässliche Perspektiven eröffnen würden, fehlen dafür gänzlich im Gesetz. Die Liste ließe sich fortführen.“ „Das juristische Gutachten unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf beim Hochschulgesetz. Ich werde deshalb weiterhin auf eine zügige Überarbeitung drängen. Exzellenz verträgt sich nicht mit einem unzulänglichen, möglicherweise gar verfassungswidrigen Gesetz.“ >> Gutachten des Juristischen Dienstes zur Rechtmäßigkeit des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes: http://gruenlink.de/16iw Weiteres zum Thema:Landtag verabschiedet Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Meilenstein für nachhaltige, attraktive und moderne Hochschulen in Sachsen 31. Mai 2023 Der Sächsische Landtag hat heute das neue Hochschulgesetz beschlossen, welches damit das bisherige Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz…Anhörung Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung für den Wissenschaftsstandort Sachsen 6. März 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute Sachverständige…Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Wichtiger Schritt zur Modernisierung der sächsischen Hochschullandschaft 15. Mai 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute den…
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