Sachsen braucht klare Richtlinien, wie mit Rückforderungen menschlicher Gebeine umgegangen werden soll 10. Februar 201621. Oktober 2024 This content has been archived. It may no longer be relevantPressemitteilung 2016-56 Dresden. Zur Antwort auf ihre Kleinen Anfragen ‚Umgang mit menschlichen Gebeinen im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen‘ und ‚Restitution menschlicher Gebeine im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen‘, erklärt Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange verweigert die Aussage, welche Maßnahmen hinsichtlich der Rückforderungen menschlicher Gebeine aus Hawaii (USA), Australien und Neuseeland geplant sind. Offensichtlich gibt es im Ministerium für Wissenschaft und Kunst keine klaren Richtlinien, wie mit Rückforderungen menschlicher Gebeine an sächsische Einrichtungen umgegangen werden soll. Die zuständige Minsterin lässt auch offen, ob nach den Anfragen aus den drei Gebieten Konsultationen stattgefunden haben und wie die Staastregierung weiter verfahren wird.“ „Der Deutsche Museumsbund empfiehlt neben einer professionellen, auch eine zeitnahe Prüfung derartiger Forderungen. Ich erwarte einen sensiblen Umgang, wie sie in den Empfehlungen des Deutschen Museumsbunds zum Umgang mit ‚human remains‘ bereits im April 2013 formuliert worden sind. Drei Jahre nach der Veröffentlichung der Empfehlungen des Museumsbundes wird, laut Antwort von Ministerin Dr. Stange, in Sachsen jedoch noch immer an den Umsetzungsleitlinien gearbeitet.“ „Der Verweis auf die bisherige Nichtratifizierung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz der indigenen Völker der Bundesrepublik Deutschland greift zu kurz und entlässt die Staatsregierung nicht aus der Verantwortung an staatlichen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen verantwortungsbewusst mit menschlichen Gebeinen und deren Herkunft umzugehen. Ministerin Stange sollte sich bei der Bundesregierung für eine Ratifizierung der Konvention über die Rechte indigener Völker einsetzen. Andere europäische Länder wie Spanien, Dänemark, Norwegen oder die Niederlande sind in diesem Punkt weiter als Deutschland. Indigene Völker sind in ihren Grundrechten, aber auch in ihren kulturellen Rechten in vielen Regionen der Welt bedroht. Die Konvention würde einen wichtigen Beitrag zu ihrem Schutz leisten.“ *** Antwort auf meine Kleine Anfrage ‚Umgang mit menschlichen Gebeinen im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen‘ (Drs. 6/3622) Antwort auf meine Kleine Anfrage ‚Restitution menschlicher Gebeine im Besitz staatlicher Kultureinrichtungen‘ (Drs. 6/3623) Weiteres zum Thema:Bundesprogramm "Kulturfonds Energie" – BÜNDNISGRÜNE: Wichtige Entscheidung zur Stabilisierung der Kultur in der Energiekrise 28. März 2023 In der heutigen Kabinettssitzung hat die Staatsregierung der Verwaltungsvereinbarung zum "Kulturfonds Energie" zwischen dem Bund…Geschlechtergerechte Sprache am Theater Plauen-Zwickau – BÜNDNISGRÜNE: Sprachverbote sind Angriff auf Grundrecht der Kunstfreiheit 2. Juli 2023 Mit seinem Beschluss am 29.6.2023 versucht der Stadtrat der Stadt Zwickau die Verwendung geschlechtergerechter Sprache…BÜNDNISGRÜNE begrüßen Sicherung des Marienthaler Psalters 6. Dezember 2023 Sachsens Kulturministerium hat heute bekannt gegeben, dass der Marienthaler Psalter und weitere mittelalterliche Handschriften dauerhaft…
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