Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Anpassung der Regelungen ist angemessen, muss aber immer wieder auf den Prüfstand 30. April 202030. April 2020 Redebeitrag der Abgeordneten Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ 9. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 29. April 2020, TOP 5 – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umstellung auf das Beitragsmodell im Jahr 2013 hat sich aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich bewährt. Wir haben seitdem eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch alle Haushalte und Unternehmen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und der Anzahl der Geräte. Das Modell ermöglicht auf zeitgemäße Art und Weise, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können, die Bürgerinnen und Bürger mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu versorgen. Und dies unabhängig von Entscheidungen der Politik über steuerfinanzierte Haushaltsmittel. Gleichwohl müssen nach einer solchen Umstellung immer wieder einzelne Regelungen angepasst werden, damit das Modell langfristig funktioniert. Und selbstverständlich auch, wenn sich Ungleichbehandlungen herausstellen. Im vorliegenden Entwurf werden solche Anpassungen vorgenommen. Wir Bündnisgrünen halten sie für notwendig und angemessen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte das jetzt für die wichtigsten Änderungen noch näher begründen. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen in § 4a setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 um. Damit wird nun kein privater Beitragszahler mehr doppelt belastet, wenn mehr als eine Wohnung selbst genutzt wird. § 10a ermöglicht einen vollständig automatisierten Erlass von Bescheiden. Das ist sinnvoll und spart langfristig Kosten. Selbstverständlich müssen in Fällen, in denen ein Ermessensspielraum besteht, weiterhin Menschen entscheiden. Der größte Diskussionspunkt betrifft die Verstetigung des Meldedatenabgleichs in §11 in Bezug auf den Datenschutz. Es gilt eine Abwägung zu machen. Einerseits erhöht der Datenabgleich die Beitragsgerechtigkeit und verhindert, dass der individuelle Rundfunkbeitrag zusätzlich ansteigt. Der Abgleich soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, auch wenn mit der Zeit eine ganze Reihe von Menschen ihren Wohnort wechseln. Ohne Datenabgleich verabschieden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger – ob absichtlich oder nicht – aus der Mitfinanzierung, und das wäre ungerecht. Ein Abgleich erbringt etwa 100 Millionen Euro und erspart so jeder bisherigen Beitragszahlerin bzw. Beitragszahler 21 Cent im Monat. Auf der anderen Seite, werden personenbezogenen Daten von immerhin ca. 73 Millionen Menschen übermittelt. Die Kritik der Datenschutzbeauftragen nehmen wir Bündnisgrüne sehr ernst. Die Frage ist: Geht es auch auf anderem Weg? Die Antwort: Nein, es gibt keine weniger beeinträchtigenden Mittel, die ebenso weitreichende Beitragsgerechtigkeit ermöglichen. Zur Einführung des Rundfunkbeitrags hatte es 2013 und 2014 Abgleiche gegeben, deren Rechtmäßigkeit in mehreren Gerichtsentscheidungen bestätigt wurden, zum Beispiel vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte geurteilt, dass die Beeinträchtigung so gering ist, dass der Gesetzgeber das Gemeinwohl höher gewichten darf. Mit der Verstetigung des Meldedatenabgleichs werden endlich auch andere, datenschutzrechtlich wesentlich bedenklichere Eingriffe überflüssig. Die Auskunftspflicht von Hauseigentümerinnen und -eigentümern oder Hausverwaltungen wird ebenso gestrichen, wie der Datenankauf aus anderen privaten Quellen. Das begrüßen wir Bündnisgrüne ausdrücklich. Auch jetzt wird es kein automatisiertes Verfahren in dem Sinne geben, dass jede Änderung sofort übertragen wird. Sondern es gibt klare Regeln: Aller vier Jahre übermitteln die Einwohnermeldeämter Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und das Datum des Einzugs in die Wohnung. Natürlich in automatisierter Form, das heißt zwei Datensätze werden miteinander verglichen, ohne dass Menschen im Einzelnen draufschauen müssen. Der Anhörung von Sachverständigen im Medienausschuss am 2. März 2020 hat gezeigt, dass der Rundfunkbeitragsservice dem Grundsatz der Datenminimierung soweit wie möglich nachkommt, vor allem mit Datenlöschkonzepten. Nicht benötigte Daten von Personen, die schon angemeldet sind oder für deren Wohnung bereits eine andere Person zahlt, werden unverzüglich gelöscht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Auswirkungen auf die beiden Punkte tatsächlich erreichte Beitragsgerechtigkeit und notwendiger Datenschutz müssen immer wieder auf den Prüfstand. In diesem Sinne werden wir dem Entwurf zustimmen. Weiteres zum Thema:Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Die AfD will die Stütze demokratischer Meinungsbildung kurz und klein schlagen 21. März 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Prioritätenantrag der AfD-Fraktion „Maßlosigkeit beenden - Der…Privatrundfunkgesetz – Medienpolitik muss regionale und lokale Medienentwicklung im Blick behalten und nachsteuern 20. 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