Reform des MDR-Rundfunkrats vor seiner Neuwahl Ende 2015 abgesagt – Verzögerung ist kein Zufall 26. April 20159. Juni 2015 Pressemitteilung 2015-151 Die Meldung der Staatskanzleien von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am Freitagnachmittag (24.4.), dass der MDR-Staatsvertrag nicht vor der Neuwahl des Rundfunkrats Ende 2015 novelliert werden wird, kommentiert Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Diese Verzögerung ist kein Zufall. Seit Monaten steht die sächsische Staatskanzlei auf der Bremse. Meine Befürchtung vom Herbst 2014, dass die umfassende Novellierung des MDR-Rundfunkrates auf die lange Bank geschoben wird, hat sich leider bestätigt.“ „Seit dem Urteil zum ZDF-Medienrat vom 25. März 2014 war klar, dass dies Auswirkungen auf die Gremienbesetzung des MDR haben muss. Die Reform sollte endlich ernsthaft angegangen werden. Die Rundfunkräte müssen sowohl staatsferner als auch jünger und weiblicher werden.“ „Auch die Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen muss berücksichtigt werden. Wie werden Menschen mit Behinderung, Lesben und Schwule oder Migranten repräsentiert? Der seit 1991 nicht geänderte Staatsvertrag muss gesellschaftliche Veränderungen aufnehmen, um im 21. Jahrhundert anzukommen.“ *** „Novellierung des MDR-Staatsvertrags“: Antwort auf Kleine Anfrage Weiteres zum Thema:Anhörung Privatrundfunkgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Es braucht eine Anpassung an die Entwicklung der Verbreitungswege 16. Januar 2024 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat gestern Sachverständige…BÜNDNISGRÜNE begrüßen Sicherung des Marienthaler Psalters 6. Dezember 2023 Sachsens Kulturministerium hat heute bekannt gegeben, dass der Marienthaler Psalter und weitere mittelalterliche Handschriften dauerhaft…Amtswechsel im MDR: BÜNDNISGRÜNE wünschen Intendant Ralf Ludwig viel Erfolg 1. November 2023 Ralf Ludwig übernimmt heute das Amt des Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Er folgt auf…
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