Rede zum GRÜNEN Antrag zur Zukunft der EU

Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Impulse für ein geeintes Europa aufnehmen – Die Zukunft der Europäischen Union mitgestalten“ (Drs 6/9504)
57. Sitzung des Sächsischen Landtags, 22. Juni 2017, TOP 11

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Jahren engagieren sich pro-europäische Initiativen in Sachsen in der Bildungsarbeit und bauen mit an einem Europa der Bürgerinnen und Bürger: kleine Vereine vor Ort, überparteiliche Verbände oder deren Jugendorganisationen. Mit wenig Budget und umso mehr persönlichem Einsatz bewegen sie viel.

In den vergangenen Monaten haben sich darüber hinaus zahlreiche Menschen den Kundgebungen von Pulse of Europe in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau angeschlossen und ein Zeichen gesetzt gegen spalterischen Populismus in Europa und für eine geeinte Europäische Union.

Diesem europäischen Engagement in Sachsen gebührt an dieser Stelle unsere ausdrückliche Anerkennung.

Beeindruckend ist der kontinuierliche Einsatz für ein enger zusammenwachsendes Europa. Gerade in Phasen, in denen die europäische Integration nicht voranschreitet, weil mutige politische Entscheidungen ausbleiben, braucht es unerschütterliche Ideale.

Umso wichtiger ist es, das Momentum für politische Veränderungen zu erkennen und das heute offen stehende Zeitfenster zu nutzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie uns die pro-europäischen Impulse aus der sächsischen Zivilgesellschaft aufgreifen!

Im März hat die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung ihres Weißbuches einen Diskussionsprozess über die Zukunft der Europäischen Union angestoßen. Darin gibt sie den Bürgerinnen und Bürgern, wie auch den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Zukunftsszenarien Denkanstöße für die Diskussion über die EU im Jahr 2025.

Bis Ende dieses Jahres sind wir alle aufgerufen, Ideen zu entwickeln, wie die EU der Zukunft aussehen soll.

Als Sächsischer Landtag sollten wir uns in diesen Diskussionsprozess aktiv einbringen, Vorschläge machen und auch die Staatsregierung in die Pflicht nehmen.

Nun ist die EU-Zukunftsdebatte zu aller erst eine der Bürgerinnen und Bürger.

In den letzten repräsentativen Meinungsumfragen hat sich eine klare Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für eine engere Zusammenarbeit in der EU ausgesprochen.

In welchen Bereichen braucht es also mehr europäische Entscheidungen? Die Antwort darauf sollen die Bürgerinnen und Bürger, auch in Sachsen, geben.

In unserem Antrag fordern wir, im Rahmen des Weißbuchprozesses Beteiligungsformate zu schaffen, in denen die Menschen in Sachsen ihre Vorstellungen von einer Europäischen Union im Jahr 2025 einbringen können.

Wir wollen den Antworten auf die Frage, in welchen Bereichen wir mehr europäische Entscheidungskompetenzen sinnvoll sind, nicht vorgreifen. Vielmehr nehmen wir den Weißbuchprozess zum Anlass zur Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger Sachsen an europäischen Entscheidungen.

Im Antrag machen wir aber konkrete Vorschläge, wie dies in der EU der Zukunft gelingen soll.

Etwa mit der Herabsetzung der Beteiligungshürden für die Europäische Bürgerinitiative. Mit einer Absenkung der Altersgrenze zur Unterstützung einer Bürgerinitiative auf 16 Jahre und der Garantie für die Initiatorinnen und Initiatoren, dass die Kommission innerhalb eines Jahres einem Gesetzesvorschlag vorlegen muss, wollen wir dem europäischen Bürger-Instrument zum Durchbruch verhelfen.

Mit der Stärkung des Europäischen Parlaments möchten wir zudem den mittelbaren Einfluss der Bürgerinnen und Bürger Sachsens auf das europäische Agenda-Setting stärken.

Wir erleben trotz der Aufwertung des europäischen Parlaments und der Parlamente der Mitgliedstaaten im Vertrag von Lissabon, die Renationalisierung europäischer Entscheidungen. Die Staats- und Regierungschefs bestimmen immer stärker die Agenda der EU.

So werden die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union hinters Licht geführt. Das Mauern einzelner Regierungen und der mangelnde Einigungswillen insgesamt fällt als Schwäche auf die europäischen Institutionen selbst zurück. Für Europagegner ist es ein Leichtes, in dieser Situation zumindest vorübergehend politisch Kapital zu schlagen.

Daher fordern wir, dass im Zuge einer möglichen Vertragsreform das Europäische Parlament ein Gesetzesinitiativrecht erhält und damit selbst darüber bestimmen kann, in welchen Bereichen es gesetzgeberisch tätig wird.

Mehr Demokratie ist das beste Mittel gegen Europaverdruss.

Mit einem vertraglich verbrieften Anhörungsrecht des Europäischen Parlaments im Rahmen des Subsidiaritätsmechanismus wollen wir den interparlamentarischen Dialog und die Stimme der regionalen Parlamente, also auch die des Sächsischen Landtags, stärken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Staatsminister,

ich komme nicht umhin, mich einigen Punkten Ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Antrag zu widmen und Sie direkt darauf anzusprechen.

Mich hat durchaus Ihr Verweis verwundert, die Staatsregierung könne sich nur innerhalb ihrer Kompetenz- und Verantwortungsbereiche äußern.

Einmal abgesehen davon, dass Sie sich hoffentlich verantwortlich fühlen, für die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der EU, widerspricht diese Aussage doch dem Gedanken des Weißbuchprozesses.

Hier geht es doch darum, offen Ideen für eine Reform der EU zu formulieren und in den Prozess einzubringen, zu sagen: ‚Das ist unsere Vorstellung einer EU 2025!‘

Sonst würden ja nur die Regierungen der Mitgliedstaaten angesprochen.

In diesem Zusammenhang kann ich auch nicht Ihre Feststellung gelten lassen, die Mehrheit der Mitgliedstaaten sei derzeit nicht zu Änderungen an den EU-Verträgen bereit.

Ja, die EU-Zukunftsdebatte soll doch keine gegenseitige Versicherung sein, dass wir nichts tun können, weil andere wahrscheinlich nichts tun wollen!

Das ist nicht die Vorstellung meiner Fraktion von einem offenen Ideenprozess.

Ich bin daher weiterhin sehr auf Ihre Ausführen zu EU-Reformvorschlägen gespannt. Vor allem aber kann ich meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete nur umso mehr darin bestärken mit einer Zustimmung zum vorliegenden Antrag Sie und die Staatsregierung in die Pflicht zu nehmen.

Gestatten Sie mir noch eine weitere Anmerkung zu Ihrem Hinweis auf die Kosten für einen möglichen Bürgerdialog der Europäischen Kommission.
Wie viel ist Ihnen denn die Zukunft Europas wert?

Und es genügt eben auch nicht, Herr Staatsminister, auf die Bürgerdialoge anderer Akteure, wie von Bundesministerien, europäischen Institutionen oder Stiftungen zu verweisen und sich aus der Verantwortung zu nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

für den Zusammenhalt der Europäischen Union wird es entscheidend sein, dass die Mitgliedstaaten auch künftig geschlossen vorangehen. Dieses Bekenntnis findet sich, auch mit Blick auf unsere polnischen und tschechischen Nachbarn, im Antrag wieder.

Die soziale Säule, Umweltschutz und Verbraucherstandards – all diese Rechte werden dauerhaft nur gestärkt werden können, wenn kein Mitgliedstaat zurückbleibt.

Für die Verstärkte Zusammenarbeit einer Gruppe von Mitgliedstaaten ist in den EU-Verträgen bereits eine ausreichende Grundlage geschaffen. Die Verstärkte Zusammenarbeit soll dabei eine Ausnahme und stets offen für die verbleibenden Mitgliedstaaten bleiben.

Als Normalfall der Zusammenarbeit sollten wir die Spaltung in ein Kerneuropa und eine Peripherie ablehnen.

Denn die Bekämpfung regionaler Entwicklungsunterschiede durch eine wirksame Kohäsionspolitik, der Kampf gegen grenzüberschreitende Herausforderungen wie den Klimawandel oder Steuerhinterziehung würden dann wohl unter den Tisch der europäischen Agenda zu fallen. Das ist sicher nicht im Sinn der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen.

Lassen Sie uns daher mitwirken an einer EU im Jahr 2025, die weiterhin gemeinsam vorangeht, stärker zusammenhält und demokratisch gestärkt ist.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Herzlichen Dank.