Rede zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 21. Juni 201721. Juni 2017 Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ (Drs. 6/8699) 56. Sitzung des Sächsischen Landtags, 21. Juni, TOP 4 – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in, Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute ein weiteres Staatsvertrag-Paket vorliegen, einen Staatsvertrag der unterschiedliche medienpolitische Regelungen enthält. Anders als beim neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir GRÜNEN heute das Glück, dass wir allen Änderungen zustimmen können und nicht wieder vor der Wahl stehen, ob wir für eine Verbesserung auf der einen Seite einen Rückschlag auf der anderen Seite mit durchwinken oder nicht. Durch dieses Alles-Oder-Nichts-Prinzip wird eine breite parlamentarische Diskussion über alternative Regelungen verhindert. Ich halte es deshalb für immer weniger tauglich im Sinne einer demokratisch legitimierten Medienpolitik der Länder. Aber das sei nur noch einmal als Kritik am Verfahren vorangestellt. Die Umbenennung von zwei Hörfunkprogrammen wird in Artikel 1 des vorliegenden Entwurfs nachvollzogen. Es ist ja längst umgesetzt, wir hören heute schon Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Als Abgeordnete können wir hier also umstandslos abnicken, denn nach dem bisherigen Muster der Staatsverträge ist das nicht falsch. Für die Zukunft fände ich es besser, wenn wir die Marketingfragen den Sendern überlassen und nicht hinterherregulieren. Uns ist wichtig, was drin steckt, die Labels sollen aus den Zielgruppenanalysen heraus entwickelt werden. Darüber hinaus ist eine einheitliche Markenführung für mich eine hinreichende Begründung. Kommen wir zur Novellierung des Deutschlandradio-Staatsvertrags in Artikel 2. Diese bringt eine Verbesserung auf vielen Feldern. Die Neuregelung der Zusammensetzung von Hörfunk- und Verwaltungsrat entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag. Wir begrüßen nicht nur den geringeren Anteil von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern, sondern auch die größere Vielfalt der Verbände. Neu aufgenommen werden ja unter anderen der Lesben- und Schwulenverband, die kulturpolitische Gesellschaft und die Hochschulrektorenkonferenz. Der Anteile von Frauen und Männern ist im Hörfunk- und Verwaltungsrat beim Deutschlandradio bereits eher ausgeglichen, so dass hier ein weniger dringender Handlungsbedarf besteht, als beispielsweise im MDR-Staatsvertrag. Auch wenn die Neuregelung hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern analog zum ZDF-Staatsvertrag sicherlich noch nicht auf der Höhe der Zeit ist, dafür könnten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten etwas mutiger sein und ein klares Ziel der paritätischen Besetzung vorgeben. Zumindest haben wir hier aber einen Schritt in die richtige Richtung. Auch bei der Transparenz und der Vertretung der Interessen arbeitnehmerähnlicher Personen sehen wir Verbesserungen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, weil ich gerade schon mit dem MDR verglichen habe, noch eine Bemerkung am Rande: Wir haben jetzt bundesweit für einige Länderanstalten und nun auch für das Deutschlandradio eine novellierte Rechtsgrundlage. Für den MDR, dessen Staatsvertrag jetzt 26 Jahre alt ist, wird es nun langsam höchste Zeit. Vielleicht sorgt das drohende Schlusslicht-Image ja für ein klein wenig mehr Mut, die Karten auf den Tisch zu legen und die politische Aushandlung voranzubringen. In Artikel 3 erfolgt die Novellierung des Rundfunkbeitrag-Staatsvertrags. Die Empfehlung des 20. KEF-Berichtes zur Neuverteilung des Rundfunkbeitrags auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und Arte wird umgesetzt. Wenn die Anstalten strukturell unterschiedlich hohe Überschüsse bzw. Fehlbeträge angesammelt haben, sollte der Verteilungsschlüssel meiner Ansicht nach auch korrigiert werden. Und schließlich befürworten auch wir eine Beibehaltung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro bis 2020. Denn eine weitere Senkung um 30 Cent, wie die KEF empfohlen hatte, hätte zur Folge, dass für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 die Absenkung wieder vollständig zurückgenommen werden müsste und insgesamt eine noch größere Erhöhung bevorstünde. Wir GRÜNE wollen einen solchen Jo-Jo-Effekt vermeiden. Er wäre der langfristigen Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zuträglich. Weiteres zum Thema:Vierter Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Mehr Kontrolle und Transparenz stärken das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 20. September 2023 Der Sächsische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag" verabschiedet. Dieser…Wichtiger Zwischenschritt der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk 20. September 2023 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag"Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2023/24 - Einzelplan 12 Hochschule & Wissenschaft 19. Dezember 2022 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Gesetz über die Feststellung…
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – BÜNDNISGRÜNE für Planungssicherheit statt destruktive Blockaden 25. September 20241. Oktober 2024 Dr. Claudia Maicher erklärt zur geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: „Die Diskussion um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss endlich zur Sachlichkeit zurückkehren.“
Gedenkstättenstiftungsgesetz – Maicher: Wir brauchen historische Lernorte, um unsere Demokratie zu sichern 12. Juni 202413. Juni 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes“