Neues Hochschulgesetz für zukunftsfähige und attraktive Hochschullandschaft

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs „Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen“ Drs 7/11881 (plus Entschließungsantrag s.u.)

71. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 31.5.2023, TOP 8

– Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,

wir stehen heute vor einem wichtigen Schritt für die Zukunft der sächsischen Hochschulen. Was zehn Jahre nicht möglich war, ist jetzt gelungen: wir modernisieren das sächsische Hochschulgesetz umfassend, sei es im Bereich der Lehre, der Forschung, der Beschäftigungsverhältnisse und Gleichstellung, der Hochschuldemokratie oder der Nachhaltigkeit.

Die Grundlage unserer Politik und unseres gesellschaftlichen Handelns muss wissenschaftliche Erkenntnis sein. Um gute Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir ein leistungsfähiges Wissenschaftssystem.

Das neue Hochschulgesetz ist das Ergebnis eines intensiven Dialogs zwischen allen Beteiligten: dem Wissenschaftsministerium, den Hochschulen, den Studierenden, den Gewerkschaften und den Fraktionen. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten für die konstruktiven Gespräche, die Nennung sowie Aufnahme wichtiger Punkte im Beteiligungs- und Anhörungsverfahren sowie den kritischen Austausch danken.

Gemeinsam ist es uns gelungen, diese Gesetzesnovelle vorzubereiten, die unseren Freistaat voranbringt, und die für alle im Hochschulwesen Tätigen Verbesserungen mit sich bringt.

Ich kann heute nur einige der Neuerungen des Gesetzes aufzählen:
Es stärkt die Autonomie und die Mitbestimmung der Hochschulen, es verbessert die Arbeitsbedingungen und die Karriereperspektiven der Beschäftigten, es fördert die Gleichstellung und die Antidiskriminierung, es erkennt unterschiedliche Lebenssituationen im Studium an und es verankert die Nachhaltigkeit als zentrales Leitprinzip für Forschung, Lehre und Studium. Kurzum: Wir stärken die Sächsischen Hochschulen ganz klar in den Dimensionen Zukunftssicherheit und Attraktivität, und zwar in Studium und Forschung.

Nachhaltigkeit muss dabei mehr als ein Schlagwort sein. Es ist eine Notwendigkeit, die alle Bereiche unserer Gesellschaft durchdringt – und somit natürlich auch die Hochschulen. Diese tun im Bereich Nachhaltigkeit bereits sehr viel, doch sie wollen noch mehr tun, wie man erst jüngst an der Verabschiedung des Positionspapiers Nachhaltigkeit der Landesrektorenkonferenz sehen konnte. Dafür bestehen immer noch zu hohe Hürden, die ihnen in den Weg gelegt werden! Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, den Hochschulen hier den Rücken zu stärken. Jede Hochschule hat künftig ein Prorektorat für Nachhaltigkeit: Dieses soll die Nachhaltigkeitsstrategie der Hochschule entwickeln und umsetzen, die Vernetzung mit anderen Akteuren fördern und die Nachhaltigkeitskompetenz aller Hochschulangehörigen stärken.

Analog dazu ist es nun erklärter gesetzlicher Auftrag der Hochschulen, in ihrem Wirken auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hinzuwirken. Damit bekennen wir uns zu unserer Verantwortung für die Umwelt und das Klima – und stellen das Engagement der Hochschulen auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage.

Ein weiteres großes Thema, welches seit vielen Monaten den hochschulpolitischen Diskurs prägt, sind die Beschäftigungsbedingungen des Mittelbaus. Gute Anstellungsverhältnisse sind nicht nur die Grundlage für gute Arbeit, sondern auch dafür, im sich verschärfenden Konkurrenzkampf um die klügsten Köpfe konkurrenzfähig zu bleiben.

Wir wissen, dass viele Hochschulbeschäftigte unter prekären Bedingungen wie Dauerbefristungen und Kettenverträgen leiden. Deshalb schaffen wir neue Stellenkategorien: Die Lektorinnen und Lektoren, die einen Schwerpunkt entweder in der Lehre oder in der Forschung setzen, und die unbefristet auszuschreiben sind, schaffen Karrierewege neben der Professur, setzen Anreize für langfristige Forschung und vor allem auch gute Lehre.

Die neuen Wissenschaftsmanager*innen, die entsprechende Aufgaben in Verwaltung, Weiterbildung, Forschung und Transfer übernehmen, sind wiederum Ausdruck des veränderten Tätigkeitsfelds der Hochschulen, sowie ihres verstärkten Transferauftrags. Damit reagieren wir auf den berechtigten Protest von #IchbinHannah und anderen Initiativen. Wir haben zudem erstmals Mindestbefristungszeiten für studentische und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt, um Kurzzeitbefristungen zu vermeiden und die arbeitsrechtliche Situation zu stärken, gerade auch von studentisch beschäftigtem Personal.

Noch vor dem Personal sind es jedoch die Studierenden, die die größte Statusgruppe an den Hochschulen bilden. Ein Hochschulgesetz muss ganz bewusst ihre Interessen in den Blick nehmen.

Ein besseres Studium bedeutet mehr Qualität, mehr Vielfalt und mehr Teilhabe – wir wollen, dass alle Studierenden die bestmögliche Bildung erhalten und ihre Potenziale entfalten können. So ist es ganz normal, zu Beginn des Studiums nicht genau zu wissen, wo die eigenen Stärken liegen.

Dafür haben wir nun die Möglichkeit eines Orientierungsstudiums geschaffen. Das gibt Studienanfängerinnen und Studienanfängern mehr Zeit zur Entscheidungsfindung und verbessert den Studienerfolg.

Wir haben zudem das Teilzeitstudium erleichtert, um den unterschiedlichen Lebenslagen der Studierenden gerecht zu werden, ob neben einem Beruf, in einer Pflegesituation oder aus anderen persönlichen Gründen.

Für alle Studierenden im Lehramt stärken wir die Zentren für Lehrkräftebildung in Dresden, Leipzig und Chemnitz, um ihr Studium zu verbessern, zu harmonisieren und langfristig zu modernisieren – denn wir brauchen Sie dringend als Lehrer*innen von morgen!

Und – uns Bündnisgrünen schon sehr lange ein Anliegen – wir haben nun endlich eine Regelung, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für Studierende zur Anwendung bringt. Diskriminierung darf kein Teil unserer Hochschullandschaft sein, das ist unser erklärtes Ziel! Zudem haben wir Beauftragte für Studierende mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen ermöglicht, um ihre Belange besser zu vertreten.

Einige unserer Studierenden werden die Forscher*innen von morgen. Und gute Forschung heißt mehr Innovation, mehr Kooperation und mehr Transfer. Wir wollen, dass unsere Hochschulen Spitzenleistungen in Wissenschaft und Technik erbringen und diese zum Nutzen der Gesellschaft einsetzen. Deshalb erleichtern wir nun Hochschulallianzen, um die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und mit anderen Institutionen zu intensivieren. Wir vereinfachen auch Ausgründungen, um den Wissenstransfer in die Wirtschaft zu fördern.

Um den Interessen der Nachwuchswissenschaftler*innen stärker Ausdruck zu verleihen, verankern wir eine Promovierendenvertretung. Die neuen Stellenkategorien, die ich bereits angesprochen habe – Lektor*innen und Wissenschaftsmanager*innen – sollen die Forschung auf eine neue Grundlage stellen, insbesondere durch mehr dauerhaft Beschäftigte, die somit langfristiger ihrer Forschung nachgehen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dies sind nur einige Beispiele für Innovationen, die wir mit der Novelle des Hochschulgesetzes erreichen wollen. Wir Bündnisgrüne sind überzeugt, dass diese Novelle ein wichtiger Schritt nach vorne ist.

Das zeigen auch die Reaktionen auf den aktuellsten Gesetzesentwurf – unter anderem gab es deutliches Lob seitens der Studierendenschaft für die Änderungen, die wir im parlamentarischen Verfahren noch eingebracht haben, wie etwa die Schließung der Schutzlücke des Diskriminierungsschutzes für Studierende oder die Flexibilisierungen bei den Prüfungsversuchen. Wir ermöglichen wieder mehr, als dass wir einschränken. Und das ist ein wichtiges Zeichen für eine innovative Hochschulpolitik.

Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für eine zukunftsfähige und attraktive Hochschullandschaft in Sachsen. Und stimmen Sie dem Gesetz zu.

Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Zustimmung zur Hochschulgesetznovelle haben wir heute eine wichtige Entscheidung für die Zukunft unserer Wissenschafts- und Hochschullandschaft getroffen.

Mit der Verabschiedung der Novelle hört unser gesellschaftlicher Auftrag in der Politik jedoch nicht auf – es ist von entscheidender Bedeutung, wie die Inhalte des Gesetzes in die Praxis umgesetzt werden. Darum dieser Entschließungsantrag der Koalition.

Ein besonderes Anliegen ist die Einführung neuer Personalkategorien: der Lektor*innen sowie der Wissenschaftsmanager*innen. Damit diese Stellenkategorien nicht ins Leere laufen, ist es entscheidend, dass auch ihre Rahmenbedingungen gut austariert sind. Darum machen wir uns dafür stark, dass die Lektor*innen eine angemessene Lehrverpflichtung erhalten, die ihren Schwerpunkt in Forschung oder Lehre berücksichtigt.

Ein weiteres Anliegen war uns die Situation der Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Wir wissen, dass diese oft in einer Grauzone arbeiten und wollen diese problematische und von den Betroffenen oft als belastend empfundene Praxis beenden und klarstellen, dass Lehrkräfte für besondere Aufgaben grundsätzlich labor-, sprach- und sportpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln und nur im untergeordneten Umfang wissenschaftliche Lehre durchführen sollen.

Wir nehmen die Situation der Studierendenwerke und der Liegenschaften, die sie nutzen besonders in den Blick.

Wir wissen, dass die Studierendenwerke eine wichtige Rolle für die soziale Infrastruktur an den Hochschulen spielen. Sie bieten unter anderem günstige Wohnheime, Mensen, Beratungsangebote und Kulturveranstaltungen für die Studierenden an. Wir wollen, dass die Studierendenwerke eine tragfähige Regelung für die Bewirtschaftung von und Investitionen in ihre Liegenschaften erhalten – ihr unverzichtbarer Beitrag muss auf ein klares und tragfähiges gesetzliches Fundament gestellt werden.

Und uns ist wichtig, dass die Staatsregierung bei der Anwendung der RLBau den besonderen Bedürfnissen der Hochschulen angemessen Rechnung trägt. Wir wollen, dass die Hochschulen in Einzelfällen weiterhin selbst bauen können und nicht den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement beauftragen müssen. Wir wollen damit die Eigenverantwortung und die Flexibilität der Hochschulen erhöhen.

Wir danken allen, die an diesem Gesetzgebungsprozess mitgewirkt haben, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit den Hochschulen, ihren Mitgliedern und Angehörigen sowie allen anderen Akteuren im Wissenschaftssystem. Ich bitte Sie nun um Ihre Zustimmung zum Entschließungsantrag. Vielen Dank.