Promovierende an Sachsens Hochschulen stärken 21. Dezember 20216. Januar 2022 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD „Graduiertenförderung modernisieren“ Drs. 7/8362 41. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Dienstag, 21.12.2021, TOP 13 – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, starke Wissenschaft und Forschung sind die Grundvoraussetzungen für eine innovative, moderne und nachhaltige Gesellschaft. Nur sie können unsere Lebensqualität und den Wohlstand auch für zukünftige Generationen sichern. Und das wird deutlich auch mit Blick auf die aktuelle Situation in unserem Land: wir erleben immer mehr Falschinformationen, Verschwörungserzählungen, wissenschaftsfeindliche Positionen und persönlichen Angriffe auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – nicht nur im Netz sondern auch in Presseerzeugnissen. Diesen Angriffen auf die Wissenschaft setzen wir etwas dagegen. Wir können die gesamtgesellschaftliche Relevanz von wissenschaftlicher Erkenntnis nicht genug betonen. Ohne Wissenschaft, kein Fortschritt. Und deshalb ist es wichtig, Forschende in jeder Qualifikationsstufe von Anfang an zu stärken. Dieser Initiative heute ist ein Baustein dazu. Damit geben wir insbesondere unseren Landesstipendiatinnen und Stipendiaten in der arbeitsintensiven Phase der Promotion die Sicherheit, sich voll und ganz auf ihr Vorhaben und ihre wissenschaftliche Qualifizierung konzentrieren zu können. Schon in der letzten Legislatur hat meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich für eine umfassende Modernisierung der Landesgraduiertenförderung stark gemacht. Infolgedessen wurde zumindest die Stipendienhöhe nach 15 Jahren Stillstand erstmals angepasst. Aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben. Wir brauchen eine gut aufgestellte und auskömmlich untersetzte Graduiertenförderung. Der vorliegende Antrag läutet nun den Weg in die Neuausrichtung ein. Dazu gehört eben auch, dass sich die Graduiertenförderung an die individuellen Lebensverhältnisse der Stipendiatinnen und Stipendiaten anpasst und nicht umgekehrt. Sachsen muss sich so attraktiv wie möglich für den Verbleib von hochqualifizierten Akademikerinnen und Akademikern aufstellen und im Wettrennen um die besten Köpfe noch einige Schippen drauflegen. Das beginnt nicht zuletzt mit einer gut untersetzten Graduiertenförderung. Durch die erzielten Aufwüchse im Doppelhaushalt 2021/22 ist sowohl ein Plus an zu vergebenden Stipendien möglich, als auch die bessere Berücksichtigung von individuellen Lebenslagen. Ein großes Augenmerk meiner Fraktion liegt hier insbesondere auf Eltern- und Pflegezeiten. Als erster Schritt sollen diese Zeiten als Verlängerungsgründe der Förderungshöchstdauer anerkannt werden. Sie geben somit größtmögliche Planungssicherheit für eine reguläre Förderung über 4 Jahre und damit eine Anpassung an die Lebensrealität. Da die Promotionsphase und die Familiengründung zeitlich oftmals in denselben Lebensabschnitt fallen, soll hier eine sehr viel bessere Vereinbarkeit ermöglicht und gerade in der besonders sensiblen Phase der gesetzlichen Schutzfristen ein Abbruch des Promotionsvorhabens vermieden werden. In Zukunft soll das Stipendium daher in den gesetzlichen Schutzfristen weitergezahlt und die Förderungshöchstdauer um diese Zeiten verlängert werden können. Aus diversen Schilderungen wurde bekannt, dass gerade das bisher gängige Aussetzen der Förderung in diesen Zeiten ein großer Belastungsfaktor, insbesondere für die Stipendiatinnen, darstellte. Dieser finanzielle Druck soll nun genommen werden und die Schutzfrist auch tatsächlich als eine unbeschwerte Zeit für die eigene Gesundheit oder das Ankommen als Familie erlebt werden können. Um die Vereinbarkeit von individuellen Lebenslagen und Promotionsvorhaben weiter zu stärken und auch eine passgenauere Förderung anbieten zu können, soll die Möglichkeit für die Vergabe von Teilzeitstipendien eröffnet werden. Hier schließen wir eine Bedarfslücke und schaffen einen Standard den einige andere Bundesländer ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten bereits anbieten. Elternzeiten oder auch die Pflege von nahen Angehörigen, sind oft unsichere oder plötzlich eintretende Ereignisse im Leben, die durch eigenes Zutun nur bedingt beeinflussbar oder vorausschauend planbar sind. Diese Zeiten sollen nicht zusätzlich durch weitere Unwägbarkeiten belastet werden. Auf keinen Fall sollen sie Anlass zu einer möglichen Aufgabe des Promotionsvorhabens geben. Künftig soll daher auch eine zeitweise Unterbrechung des Promotionsvorhabens aus diesen wichtigen Gründen möglich sein und das Stipendium anteilig bis zur Beendigung der Unterbrechung weitergezahlt werden. Neben dieser umfassenden Berücksichtigung und Stärkung von individuellen Lebenslagen, muss noch ein weiterer Aspekt eine dringende Modernisierung erfahren: die bessere Berücksichtigung der kooperativ Promovierenden und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Stipendienvergabe. Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften verfügen nicht erst seit gestern über einen exzellenten Ruf in der anwendungsorientierten Forschung. Ihre unverzichtbaren Leistungen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Sachsen müssen gewürdigt werden. Die Notwendigkeit der besseren Einbeziehung dieses Hochschultypus und der kooperativ Promovierenden in die Vergabepraxis spiegeln sowohl die bereits gelebte Realität wider. Mit dieser Initiative erkennen wir das auch an. Nicht zuletzt, weil die kooperativ Promovierenden oftmals nicht über die Möglichkeit einer klassische Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeitende an der sie betreuenden Universität verfügen, bedürfen sie zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes und zur vollen Konzentration auf ihr Vorhaben, einer besseren Berücksichtigung. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen wiederum an der Vergabe für Stipendien an kooperativ Promovierende zukünftig teilhaben können. Die dafür notwendigen zusätzlichen Schritte müssen auch bei der Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes gegangen werden. Wir leben in einer Zeit der umfassenden Herausforderungen, die wir zu einem großen Teil nur durch eine Stärkung von wissenschaftlichen Beiträgen bewältigen können. Fangen wir mit einer Stärkung der für sie wirkenden Personen an. Vielen Dank! Weitere Informationen: >> Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion: „Neuausrichtung Graduiertenförderung – BÜNDNISGRÜNE: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Stipendium“ (22.12.2021) >> Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD: “Graduiertenförderung modernisieren” (Drs 7/8362) Weiteres zum Thema:Für Wissenschaftsfreiheit und ein selbstbestimmtes ziviles Leitbild für Hochschulen und Wissenschaft 19. November 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „‚Frieden braucht…Gedenkstättenstiftungsgesetz – Maicher: Wir brauchen historische Lernorte, um unsere Demokratie zu sichern 12. Juni 2024 Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Zweites Gesetz zur Änderung…Neues Hochschulgesetz für zukunftsfähige und attraktive Hochschullandschaft 31. 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