Unterstützung für Protest Freier Schulen vor dem Landtag

Auf der Demonstration von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern Freier Schulen sowie engagierter Eltern habe ich mich an die Engagierten gewendet, die heute in Dresden so lautstark ihren Unmut über den Umgang des Freistaates mit Schulen in freier Trägerschaft zum Ausdruck gebracht haben. Mit dem Sammeln von mehr als 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützern der Online-Petition gegen den neuen Gesetzentwurf haben die für Freie Schulen Engagierten bereits einen großen Erfolg erzielt.

In einer öffentlichen Anhörung wurde parallel im Landtag der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft besprochen. In erster Linie geht es um die Frage, inwieweit mit dem neuen Gesetz die Grundsätze des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.11.2013 umgesetzt werden. Die GRÜNE-Landtagsfraktion und ich sind überzeugt: Die Chance, ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen, wurde vertan. Das gilt insbesondere für den fehlenden Nachweis, dass Freie Schulen nach der Neuberechnung der staatlichen Finanzhilfe tatsächlich auf ein Schulgeld verzichten können. Nicht nur eine Freie Schulen hat deswegen bereits überlegt, eine Klage gegen das neue Gesetz anzustrengen.

Wir unterstützen die Proteste. Als GRÜNE Fraktion werden wir den Prozess auf parlamentarischem Weg kritisch zu begleiten. Meine Fraktion hat für die Anhörung Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) als Sachverständigen benannt. Er war schon als Prozessbevollmächtigter der erfolgreichen Klage gegen das alte Gesetz der CDU/FDP-Staatsregierung zu den Schulen in freier Trägerschaft tätig. Die Klage vor dem Sächsischen Verfassungsgericht war mit seiner Vertretung erfolgreich. Nur wegen des Urteils vom 15. November 2013 musste die jetzige Staatsregierung einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Prof. Hufen hat im Landtag deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf nicht den Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes entspricht und somit erneut verfassungswidrig ist. Es kann nicht sein, dass die Freien Schulen mit dem aktuellen Gesetzentwurf und dem Doppelhaushalt 2015/2016, der in der letzten Aprilwoche beschlossen werden soll, vor die Wahl gestellt werden, ihre Lehrer zu 100 % zu bezahlen ODER auf ein Schulgeld zu verzichten ODER wichtige Investitionen zu tätigen. Denn für alle drei Dinge zusammen fehlt auch bei diesem Gesetzentwurf das Geld.

Die GRÜNE-Fraktion fordert daher, dass:

  • ein Schulbesuch ohne Schulgeld möglich wird,
  • die freie Schulwahl gewährleistet bleibt und
  • Schulen in freier Trägerschaft als gleichberechtigte Adressaten des staatlichen Bildungsauftrags anerkannt werden, also die vollständige Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft!

Das heißt:

  • Die staatlichen Zuschüsse für Freie Schulen müssen auskömmlich sein!
  • Dabei sind alle Kosten bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigen!
  • Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen sind zu 100 % zu bezahlen!
  • Auch innerhalb der Wartefrist wird 100 % Schule gemacht!
  • Ein Standortwechsel oder ein neuer Bildungsgang sind keine Neugründungen!

Wir GRÜNE lehnen die weitreichenden Befugnisse der Schulaufsicht ab. Sie erzeugen Misstrauen und datenschutzrechtliche Probleme!

GRÜNES Positionspapier zum aktuellen Gesetzentwurf der Staatsregierung über Schulen in freier Trägerschaft (Stand: April 2015)

Pressemitteilung meiner Fraktionskollegin Petra Zais zur öffentlichen Anhörung am 17.4.2015