Anhörung im Landtag – Sachverständige begrüßen GRÜNEN Gesetzentwurf zur Lehrerausbildung

Pressemitteilung 2017/207

Dresden. Heute fand im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule des Sächsischen Landtags eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Lehrerbildungsgesetz statt. Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem gleiche Ausbildungslängen für alle Lehrkräfte und sieht eine schulstufenbezogene Ausbildung anstelle der getrennten Ausbildung für Gymnasial- und Oberschullehramt vor. Darüber hinaus soll das Studium praxisbezogener ausgestaltet werden, Instrumente zur Qualitätssicherung beinhalten und den Umgang mit einer vielfältigen Schülerschaft zum selbstverständlichen Bestandteil des Studiums machen. Für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf werden gesonderte Aufbaustudiengänge etabliert.

Zum Ergebnis der Anhörung erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass dieses Gesetz dringend notwendig ist, wurde er heute erbracht. Die Sachverständigen haben überzeugend dargelegt, dass die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden muss. Damit würde die Lehramtsausbildung endlich Verlässlichkeit und Berechenbarkeit erhalten, da Gesetzgebungsverfahren demokratisch und transparent ablaufen und alle Betroffenengruppen einbezogen werden.“

„Die heutige Praxis, dass Lehrämter für Grundschule und weiterführende Schulen unterschiedlich lange Ausbildungszeiten haben, wurde klar abgelehnt. Nicht eine Sachverständige oder ein Sachverständiger konnte sich für das derzeitige Modell erwärmen, dass Grundschul- und Oberschullehrende kürzer ausgebildet werden, als Gymnasiallehrende. Vielmehr wurde unsere Angleichung der Studienlängen, auch als Ausdruck der Wertschätzung, begrüßt.“

„Die Anhörung hat die derzeit bestehenden Probleme bei der Koordinierung der Ausbildungsstudiengänge auf den Punkt gebracht. Unser Vorschlag, die Zentren für Lehrerbildung zur zentralen Koordinationsstelle der Lehramtsausbildung weiterzuentwickeln, wurde vor diesem Hintergrund positiv aufgenommen. Die klaren Kompetenzzuschreibungen, die unser Gesetzentwurf für die Zentren vorsieht, würden aus Sicht der Sachverständigen viele der heutigen Zuständigkeitsprobleme lösen.“

„Die Praxisnähe der Lehramtsausbildung hat viel Raum in der Anhörung eingenommen. Dabei war die Frage, ob es mehr oder weniger Praxis geben sollte, für die Sachverständigen nicht die entscheidende. Wichtiger waren aus ihrer Sicht die Rahmenbedingungen. Praxis kann erst dann sinnvoll die theoretische Ausbildung ergänzen, wenn genügend Raum für Reflexion bleibt und auch die Hochschullehrenden in die Praxiselemente eingebunden sind. Für den Erfolg von Praxiselementen im Studium sind nicht nur gesetzliche Vorgaben von Anzahl und Zeitpunkt wichtig, sondern vor allem die Bereitstellung der nötigen Ressourcen.“

„Unser Anspruch ist es, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Lehramtsausbildung in Sachsen deutlich aufwertet. Deshalb werden wir die wichtigen Anregungen der Sachverständigen jetzt in unseren Gesetzentwurf einarbeiten und dann dem Landtag zur Abstimmung vorlegen. Die Anhörung hat unmissverständlich klargemacht, dass eine gesetzliche Regelung kommen muss, um die Weichen für die Lehramtsausbildung der nächsten Jahrzehnte zu stellen“, erklärt Maicher.

>> Den vollständigen Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen‘ (Drs 6/9508) finden Sie hier:
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/6_Drs_9508_0_1_1_.pdf

>> Eine Zusammenfassung des Gesetzentwurfs finden Sie hier:
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Hintergrundpapiere/HP-Zusammenfassung_Lehrerbildungsgesetz_2017-05.pdf