Öffentlich-rechtliche Angebote müssen für junge Leute attraktiver werden

Portrait von Claudia Maicher in roter Bluse vor weißer Wand

Presse − Landtagsreden
Datum: 05.11.2020

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs „Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“.
17. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 05.11.2020, TOP 1

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieser Staatsvertrag, über den wir heute abstimmen, steht bekanntlich auf der Kippe, weil eine Regierungsfraktion in Sachsen-Anhalt nicht zustimmen will.

Wir BÜNDNISGRÜNE halten das für ungerechtfertigt und kontraproduktiv.

Man kann über alles diskutieren, was die öffentlich-rechtlichen Medien leisten sollen – das wollen auch wir. Entscheidungen dazu müssen getroffen werden. Aber bitte auch an der richtigen Stelle. Denn der Auftrag steht jetzt nicht zur Entscheidung. Im 1. Medienänderungsstaatsvertrag geht es um die Anpassung der Beitragshöhe auf Basis des gültigen KEF-Verfahrens.

Es ist außerdem nicht redlich, zu behaupten, ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen nicht sparen und holten sich immer mehr und mehr aus dem Portemonnaie der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Die Fakten sagen etwas anderes: Der Beitrag wurde seit 2009 nicht erhöht. Er wurde im Jahr 2015 um 48 Cent im Monat gesenkt und liegt seitdem bei 17,50 Euro. Auch nach der Anhebung liegt die Beitragsentwicklung weit unter einem Inflationsausgleich.

Natürlich müssen wir immer wieder abwägen, welche Beitragshöhe gerechtfertigt ist. Deshalb sind die 86 Cent ein Kompromiss, der einerseits die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig belastet – wir reden von 10,32 Euro im Jahr – und andererseits massive Einschnitte bei den Anstalten verhindert.

Denn auch mit der Erhöhung müssen sie weiter kürzen. Der NDR spart bis 2024 über 300 Millionen Euro, baut Personal und Programm ab, vor allem im Unterhaltungsbereich. Die ARD wird insgesamt 390 Stellen abbauen, der MDR circa 50 Stellen. Wer kann da behaupten, die Anstalten würden sich nicht bewegen?

Es ist Aufgabe der Politik, den Auftrag zu bestimmen, an dem die Finanzierung bemessen wird. Da nützt es nichts, nach jedem KEF-Bericht bockig mit dem Bein aufzustampfen.

Wir als Politik müssen erstmal unsere Hausaufgaben machen und dringend eine öffentliche Debatte führen. Dabei sollten sich die Gegnerinnen und Gegner der aktuellen Erhöhung mit konstruktiven Vorschlägen einbringen, statt jetzt ein verfassungsrechtlich garantiertes Verfahren zu untergraben.

Bisher höre ich nur: „Hauptsache Sparen“. Wir können gerne über unverhältnismäßig hohe Gehälter reden. Aber das allein ist nicht ausschlaggebend für den Finanzbedarf.

Dann geht es auch um Standortfragen. Die Kritik am Ost-West-Ungleichgewicht mag stimmen. Aber bekommen wir das mit einer finanziellen Verhinderungstaktik gelöst? Nein!

Wir müssen uns endlich mit der Kernfrage beschäftigen: Wie sollen die öffentlich-rechtlichen Sender aufgestellt sein, damit sie die demokratische Meinungsbildung in der digitalen Medienwelt bestmöglich unterstützen?

Meine Fraktion hat im Juni dieses Jahres einen Beschluss gefasst, in welche Richtung wir mit dem Auftrag gehen wollen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar: Es reicht nicht, über die Anzahl von linearen Kanälen oder Sendern zu sprechen und ansonsten den Status Quo zu belassen. Für die Generation unter 35, die so gut wie keinen linearen Rundfunk mehr nutzt, ist das ohnehin nicht relevant.

Die große Herausforderung besteht darin, das öffentlich-rechtliche Prinzip in die digitale Mediengesellschaft zu übersetzen und an die neuen Bedingungen der Meinungsbildung anzupassen.

Bei der Expertenanhörung im Medienausschuss wurde berichtet, dass die Angebote für junge Zielgruppen attraktiver werden, wenn sie auf deren Formen eingehen, sich zu informieren und sich zu beteiligen.

Wir brauchen einen klaren Auftrag für Online-Angebote, die einen Überblick über die Vielfalt der Meinungen in der digitalen Medienwelt geben, gesellschaftliche Debatten dort moderieren, wo sie stattfinden, Filterblasen durch Räume des Dialogs aufbrechen, für gemeinwohlorientierte Plattformen und Archive für vielfältige Qualitätsinhalte.

Eines sei auch gesagt: Die Mittel für Innovationen können die Anstalten nicht allein durch interne Umschichtung beschaffen. Dann verlieren sie wiederum ältere Zielgruppen, die den klassischen Rundfunk weiterhin nutzen. Es wäre auch zu kurz gedacht, den Auftrag auf Information und Bildung zu beschränken, denn auch qualitätsvolle Unterhaltung, Serien und Shows sind demokratierelevant.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Scheitern des Staatsvertrages wäre angesichts dieser Herausforderungen vollkommen kontraproduktiv.

Ohne eine Erhöhung wird außerdem die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender geschwächt. Dem MDR würden bis 2024 165 Millionen Euro fehlen. Für den Medienstandort Sachsen würde das den Verlust von wesentlich mehr Stellen, von Strukturen, das Ausbleiben von Investitionen, weniger Umsatz bei den ansässigen Filmproduzenten und ein dünneres Programm bedeuten.

Dabei erzielen die Öffentlich-Rechtlichen gerade in Ostdeutschland eine überdurchschnittliche Akzeptanz. Eine Studie des ZDF zeigt, über 80 Prozent der Menschen hier vertrauen den Öffentlich-Rechtlichen und fühlen sich gut informiert. Dass im Grunde niemand mehr ihre Angebote haben will, ist ein Mythos.

Wer gegen die maßvolle Erhöhung ist, muss sich also fragen lassen, wessen Interessen er eigentlich repräsentiert? Eine Mehrheit ist es jedenfalls nicht. Das Verhindern nützt nur denen, die die Öffentlich-Rechtlichen ohnehin abschaffen wollen. Denn es befeuert die Meinung, dass die Rundfunkfinanzierung im Ganzen ungerechtfertigt sei.

Ich danke Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der sächsischen Koalition für die Zustimmung zum Staatsvertrag – und dass wir im Grundsatz der Bestands- und Entwicklungsgarantie vereint sind, obwohl auch wir unterschiedlich an das Thema herangehen. Ich hoffe sehr darauf, dass unser Beispiel Schule macht und wir möglichst bald mit der inhaltlichen Diskussion vorankommen.

Vielen Dank.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung: „Anhörung zum Rundfunkbeitrag: ‚Finanzielle Ausstattung muss zeitgemäßes öffentlich-rechtliches Angebot ermöglichen‘“ (16.09.2020)